Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18589
VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752 (https://dejure.org/2010,18589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2010 - 11 BV 09.2752 (https://dejure.org/2010,18589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2010 - 11 BV 09.2752 (https://dejure.org/2010,18589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Führerscheintourismus

  • rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Ablehnung der Anerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis gemäß § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnsitz in Deutschland: Kann erstmals in Tschechien erlangter Führerschein in Deutschland für ungültig erklärt werden? - Bayerischer VGH legt EuGH erneut Frage zum "Führerscheintourismus" vor

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a., Slg 2008 I-04635, und Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a., Slg 2008 I-04691) in den RdNrn.

    71, 72 der Entscheidung vom 26. Juni 2008 in den Rechtssachen C-329/06 und C-343/06.

    Der EuGH hat in diesem Zusammenhang in seinen beiden Urteilen vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ausgeführt, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 wie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus dem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (Rechtssachen Zerche u. a., a.a.O., RdNrn. 69, 70 sowie Satz 2 des Leitsatzes; Rechtssachen Wiedemann u. a., a.a.O., RdNrn. 72, 73 sowie Leitsatz 1 Satz 2).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
    Diese Rechtsprechung hat der EuGH zuletzt in seiner Entscheidung vom 9. Juli 2009 (Rechtssache C-445/08 Wierer, SVR 2009, 469, RdNr. 51) wiederholt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2009 - 10 B 11145/08

    Keine Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verletzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
    So geht das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 23. Januar 2009 (Az. 10 B 11145/08, Blutalkohol 46, 352) davon aus, dass der Aufnahmemitgliedstaat im Fall einer offenbaren Verletzung des Wohnsitzerfordernisses nach dem Gemeinschaftsrecht berechtigt ist, die ausländische EU-Fahrerlaubnis (für sein Hoheitsgebiet) nicht anzuerkennen, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Betreffenden im Inland zuvor eine Fahrerlaubnis entzogen worden war.
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
    Nach Auffassung des Senats (Beschluss vom 22.2.2007 ZfS 2007, 354) ist diese Vorschrift so auszulegen, dass sie nur dann eingreift, wenn bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis gegen die sich aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG ergebenden Anforderungen verstoßen wurde.
  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
    Dem gegenüber vertritt der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 18. Juni 2009 (Az. 2 B 255/09, Blutalkohol 46, 354) die gegenteilige Auffassung, hält also die Anwendung einer Maßnahme nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG als Voraussetzung für die Nichtanerkennungsbefugnis für notwendig.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a., Slg 2008 I-04635, und Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a., Slg 2008 I-04691) in den RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    In seinem Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union die einschlägige Vorlagefrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Beschluss vom 16.03.2010 - 11 BV 09.2752 -, DAR 2010, 414) im Falle eines Ersterwerbers einer Fahrerlaubnis sinngemäß dahingehend beantwortet, dass es für die Ablehnung der Anerkennung nicht zusätzlich zum Wohnsitzverstoß erforderlich ist, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des EU-Führerscheins zuvor eine Maßnahme im Sinne des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG angewandt hat.
  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650

    Wiederholter Antrag nach § 123 VwGO

    Durch Beschluss vom 27. April 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren 11 BV 09.2488 bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die ihm durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. März 2010 (Az. 11 BV 09.2752) unterbreitete Vorlagefrage ausgesetzt.

    Diese Rechtsfrage kann erst dann als geklärt angesehen werden, wenn das Vorabentscheidungsverfahren abgeschlossen sein wird, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. März 2010 (a.a.O.) eingeleitet hat.

  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480

    Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie

    Im Beschluss vom 16. März 2010 (DAR 2010, 414), durch den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt habe, ob Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG so auszulegen seien, dass ein EU-Mitgliedstaat die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen brauche, wenn aufgrund von Angaben im zugehörigen Führerschein ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie feststehe, ohne dass der Aufnahmestaat zuvor eine Maßnahme im Sinn von Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie auf den Inhaber des Führerscheins angewandt habe, habe auch der beschließende Senat zum Ausdruck gebracht, dass viel dafür spreche, die Vorlagefrage zu verneinen.

    b) Sollte der Europäische Gerichtshof im Rahmen des durch den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. März 2010 (a.a.O.) eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahrens oder aus anderem Anlass zu dem Ergebnis gelangen, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sei bereits dann berechtigt, die in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen, wenn der Ausstellerstaat das europarechtliche Wohnsitzerfordernis missachtet hat (und dieser Verstoß in der Weise nachgewiesen wird, wie das nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2008, a.a.O., erforderlich ist), ohne dass zu diesem Zweck weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, so besäße der Antragsteller nach dem Vorgesagten keine im Inland gültige Fahrberechtigung.

  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 11 BV 11.1316

    Erwerb einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2009

    Der Verwaltungsgerichtshof hat das zunächst unter dem Aktenzeichen 11 BV 09.2488 geführte Berufungsverfahren bis zum Abschluss des durch den Vorlagebeschluss des Senats vom 16. März 2010 (DAR 2010, 414) vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahrens ausgesetzt.

    Der Kläger hat mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 21. Juni 2011 eingeräumt, dass die dem Vorlagebeschluss vom 16. März 2010 (a.a.O.) zugrunde liegende Frage seit dem Urteil vom 19. Mai 2011 (a.a.O.) geklärt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11

    Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom

    In seinem Urteil vom 19.05.2011 (a.a.O.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union die einschlägige Vorlagefrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Beschluss vom 16.03.2010 - 11 BV 09.2752 -, DAR 2010, 414) sinngemäß dahin beantwortet, dass es für die Ablehnung der Anerkennung nicht zusätzlich zum Wohnsitzverstoß erforderlich ist, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des EU-Führerscheins zuvor eine Maßnahme i.S.d. Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG angewandt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

    In diesem Urteil hat der Gerichtshof die einschlägige Vorlagefrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.03.2010 - 11 BV 09.2752 -, DAR 2010, 414) im Falle eines Ersterwerbers einer Fahrerlaubnis sinngemäß dahin beantwortet, dass es für die Ablehnung der Anerkennung nicht zusätzlich zum Wohnsitzverstoß erforderlich ist, dass der Aufnahmemitgliedstaat auf den Inhaber des EU-Führerscheins zuvor eine Maßnahme im Sinne des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG angewandt hat.
  • VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855

    Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein;

    Diese Auffassung wird von dem Urteil des EuGH von 19. Mai 2011 (Az. C-184/10 zum Vorabentscheidungsersuchen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 16.03.2011, Az. 11 BV 09.2752 - jeweils Juris) bestätigt.
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

    Durch Beschluss vom 13. August 2010 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das ursprünglich unter dem Aktenzeichen 11 BV 10.1463 geführte Berufungsverfahren bis zum Abschluss des durch den Vorlagebeschluss des Senats vom 16. März 2010 (DAR 2010, 414) vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahrens ausgesetzt.
  • VG Berlin, 06.12.2010 - 4 L 425.10

    Anerkennung eines ausländischen Führerscheins und vorherige Sperrfrist nach

    Mit Beschluss vom 16. März 2010 - 11 BV 09.2752 - legte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG dahingehend auszulegen sind, dass ein Aufnahmemitgliedstaat berechtigt ist, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen, wenn aufgrund von Angaben in diesem Führerschein ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b. dieser Richtlinie feststeht, ohne dass zuvor der Aufnahmemitgliedstaat eine Maßnahme im Sinn des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie auf den Inhaber des Führerschein angewendet hat (vgl. ABl. C vom 3. Juli 2010, S. 19; Rechtssache C-184/10).
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2010 - 7 L 1309/10

    Umschreibung, Fahrerlaubnis

    Auf Grund der Bestandskraft dieser Verfügung kommt es auch nicht darauf an, ob sie im Übrigen rechtmäßig ist, insbesondere ob - wie der Antragsteller unter Bezugnahme auf neuere Rechtsprechung vgl.: VGH München, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 16. März 2010 - 11 BV 09.2752 -, und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09 - (jeweils juris).
  • VG Stuttgart, 02.12.2011 - 7 K 1754/10

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis während eines Studienaufenthalts

  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 11 ZB 10.562

    Im Jahr 2004 erworbene tschechische Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 25.08.2010 - 11 ZB 09.2168

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 25.05.2010 - M 6b E 10.32

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht