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   VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987   

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https://dejure.org/2011,18043
VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987 (https://dejure.org/2011,18043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.2011 - 11 BV 10.987 (https://dejure.org/2011,18043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 11 BV 10.987 (https://dejure.org/2011,18043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 8 Abs. 1 RL 91/439/EWG
    Fahrerlaubnisrecht: Umtausch von EU-Führerscheinen | Deutscher EU-Führerschein; Umtausch in tschechischen EU-Führerschein; Damit verbundene Erteilung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 8 Abs. 1 RL 91/439/EWG
    Fahrerlaubnisrecht: Umtausch von EU-Führerscheinen | Deutscher EU-Führerschein; Umtausch in tschechischen EU-Führerschein; Damit verbundene Erteilung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987
    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt der Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzung nicht nur Bedeutung für die Frage zu, ob die von der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellten Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung oder Neuerteilung nach vorherigem Entzug beachtet wurden (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 26.6.2008 "Wiedemann und Funk" Az. C - 329/06 und C -343/06 Slg 2008 I-4635 und vom 19.5.2011 a.a.O.).

    Denn der Europäische Gerichtshof hat grundsätzlich ausgesprochen, dass die Voraussetzung des Wohnsitzes, nach der sich die Zuständigkeit des Ausstellermitgliedstaats richtet, als Vorbedingung, die die Prüfung der Einhaltung der übrigen in der Richtlinie 91/439/EWG aufgestellten Voraussetzungen bei einem Führerscheinbewerber ermöglicht, eine besondere Bedeutung im Verhältnis zu den übrigen in dieser Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen hat (vgl. vom 26.6.2008 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 7 B 11339/95

    Ausländischer Führerschein; Deutsche Fahrerlaubnis; Umtausch; Erlöschen der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987
    Offen bleiben kann im hier zu entscheidenden Fall, ob hierdurch auch die deutsche Fahrerlaubnis erlischt, nachdem es hierfür einer entsprechenden Rechtsgrundlage bedürfte, die aber zumindest im nationalen Recht fehlt (so OVG Koblenz vom 11.5.1995 DAR 1995, 338 - zur früheren Rechtslage).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die streitgegenständliche ausländische EU-Fahrerlaubnis des Klägers vor diesem Zeitpunkt erteilt wurde (BVerwG vom 25.8.2011 Az. 3 C 25.10).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987
    Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Mai 2011 (Rechtssache "Grasser" - VD 2011, 171 = DAR 2011, 385) ist mittlerweile geklärt, dass bei einer offenkundigen Verletzung des Wohnsitzerfordernisses eine Befugnis des Aufnahmemitgliedstaats zur Nichtanerkennung der Fahrerlaubnis auch ohne eine vorangegangene Fahrerlaubnisentziehung oder vergleichbare Maßnahme besteht.
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 11 ZB 15.418

    Ungültigkeit einer im Wege des Umtauschs einer ukrainischen Fahrerlaubnis

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Senats der Umtausch einer Fahrerlaubnis immer auch die Erteilung einer nationalen Fahrerlaubnis (die Anerkennung der fremden Fahrerlaubnis für das eigene Staatsgebiet, vgl. U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 44 f, v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris Rn. 20 ff. und hierzu BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 18 f.) darstellt, muss eine EU-Fahrerlaubnis, die auf einem Umtausch einer Fahrerlaubnis eines Drittstaats beruht, von einem anderen EU-Mitgliedstaat, in den der Inhaber dieser Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz verlegt, nicht anerkannt werden (Art. 8 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 der Richtlinie 91/439/EWG und Art. 11 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG).

    Unabhängig davon, dass im Fall eines Umtauschs eines "Drittstaatsführerscheins" in einen "EG-Muster-Führerschein" nach Art. 11 Abs. 6 der Richtlinie 2006/126/EG die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis liegt (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris Rn. 20 ff., und hierzu BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 18 f.), gilt nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nicht für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, dem die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig entzogen worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2017 - 10 S 1216/17

    Entziehung eines echten Führerscheins eines Mitgliedstaats der EU, der aufgrund

    Dies hätten sich mittlerweile alle damit befasst gewesenen Obergerichte zu eigen gemacht, und zwar der Bayerische VGH (Urteile vom 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - VerkMitt 2012, Nr. 2 sowie vom 28.02.2013 - 11 B 11.2981 - juris), das OLG Frankfurt a. M. (Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ss 306/13 -), das Thüringer OLG (Beschluss vom 08.07.2013 - 1 Ss 17/13 - NZV 2013, 509) sowie das OLG Stuttgart (Urteil vom 05.02.2015 - 4 Ss 697/14 - NStZ-RR 2015, 182).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11

    Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom

    Da die Ausstellung des britischen Führerscheins vom 13.11.2008 zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem der Kläger keine wirksame inländische Fahrerlaubnis inne hatte, stellt sich auch unionsrechtlich nicht die Frage, ob es sich um die Umschreibung oder den Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis in eine britische EU-Fahrerlaubnis handeln könnte, die möglicherweise als eine dem Anerkennungsgrundsatz unterliegende Neuerteilung zu betrachten wäre (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21.02.2012 - 10 S 2721/11 - vom 19.01.2012 - 10 S 3244/11 - BayVGH, Urteil vom 28.10.2011 - 11 BV 10.987 -, Juris).
  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ungenügende Darlegung von Zulassungsgründen

    Denn der Antrag auf Zulassung der Berufung müsste wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Darlegungslast durch den Kläger auch dann abgelehnt werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht - was ohnehin ungewiss ist - sich im Rahmen der Revisionsentscheidung, die auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 2011 (Az. 11 BV 10.987 ) hin zu erwarten steht, zu der Frage äußern sollte, ob ein Umtausch im Sinn von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG zur Folge hat, dass der Betroffene von da an eine Fahrerlaubnis desjenigen EU-Mitgliedstaates besitzt, der den Umtausch durchgeführt hat, und welche Auswirkungen ein solcher Vorgang auf den Fortbestand der bisherigen Fahrerlaubnis des Betroffenen zeitigt.
  • VGH Bayern, 29.04.2014 - 11 CS 14.287

    § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ist in Fällen, in denen Drittstaatsfahrerlaubnisse

    6 Unabhängig davon, ob im Fall eines Umtauschs eines Drittstaatsführerscheins in einen EU-Führerschein nach Art. 11 Abs. 6 der Richtlinie 2006/126/EG die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis liegt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487 Rn. 18 f., BayVGH, U.v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris), gilt nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nicht für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, dem die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig entzogen worden ist.
  • VG Ansbach, 11.02.2013 - AN 10 S 12.02112

    Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine

    Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass der Umtausch zur Folge hat, dass der Inhaber des neuen Dokuments eine Fahrerlaubnis des Staates besitzt, der den umgetauschten Führerschein ausgestellt hat (vgl. in diesem Sinne BayVGH vom 28.10.2011, 11 BV 10.987 und BVerwG vom 27.9.2012, 3 C 34/11), so ergäbe sich hieraus nicht die Verpflichtung der deutschen Behörden, diese Fahrerlaubnis im Inland als gültig anzuerkennen (vgl. BayVGH vom 8.2.2010, 11 CE 09.2405).
  • VG München, 30.11.2012 - M 6b K 12.1353

    EU-Fahrerlaubnis (A...) vor dem 19.01.2009; Ordentlicher Wohnsitz in A...

    Der Kläger hat durch den Umtausch seines deutschen Führerscheins in das nach Aktenlage am ... März 2008 umgetauschte a... Führerscheindokument eine a... EU-Fahrerlaubnis gemäß Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG erworben (vgl. BayVGH v. 28.10.2011, 11 BV 10.987, RdNr. 20 nach juris und v. 3.5.2011, 11 C 10.1938, 11 CS 10.2939, 11 C 10.2940, RdNr. 17 ff. nach juris).
  • VG München, 10.01.2013 - M 6a E 12.4700

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Entfernung eines 2011

    Der gemeinschaftsrechtliche Maßstab hingegen ergibt sich aus der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein 91/439/EWG - RL 91/439/EWG - (BayVGH, U.v. 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - juris Rn. 16).
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