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   VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610   

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VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610 (https://dejure.org/2011,4102)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2011 - 11 BV 11.1610 (https://dejure.org/2011,4102)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 11 BV 11.1610 (https://dejure.org/2011,4102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nichtanerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat unter Wohnsitzverstoß erteilten EU-Fahrerlaubnis;Umdeutung einer fehlerhaften Untersagungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • verkehrslexikon.de

    Zu eines unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilten EU-Führerscheins und zur Umdeutung einer fehlerhaften Untersagungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Gebrauchmachens von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet; Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins zur Eintragung der fehlenden Fahrberechtigung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 47 Abs. 1 BayVwVfG, § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 FeV, Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG
    Fahrerlaubnis- und Verwaltungsverfahrensrecht: Umdeutung einer fahrerlaubnisrechtlichen Untersagungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt | Fehlende materielle Fahrberechtigung im Inland; Untersagungsverfügung in Bezug auf den Inlandsgebrauch eines ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 47 Abs. 1 BayVwVfG, § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 FeV, Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG
    Fahrerlaubnis- und Verwaltungsverfahrensrecht: Umdeutung einer fahrerlaubnisrechtlichen Untersagungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt | Fehlende materielle Fahrberechtigung im Inland; Untersagungsverfügung in Bezug auf den Inlandsgebrauch eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Gebrauchmachens von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet; Verpflichtung zur Vorlage des Führerscheins zur Eintragung der fehlenden Fahrberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EU-Führerschein mit fingiertem Wohnsitz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tschechischer Führerschein gilt in Deutschland nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerischer VGH zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland - Wohnsitz in Bayern: Im Ausland erworbener Führerschein muss in Deutschland nicht anerkannt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u. a., Slg 2008 I-04635, und Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Zerche u. a., Slg 2008 I-04691) in den RdNrn.

    71, 72 der Entscheidung vom 26. Juni 2008 in den Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 (a.a.O.) Daraus ergebe sich, dass kumulativ ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip und eine vorangegangene Maßnahme des Entzugs oder ähnliches im Aufnahmemitgliedstaat vorliegen müsse, um von dem strikten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung abweichen zu dürfen.

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610
    Der EuGH erließ die beantragte Vorabentscheidung mit Urteil vom 19. Mai 2011 (Rechtssache C-184/10).

    Durch die Entscheidung des EuGH vom 19. Mai 2011 (a.a.O.) ist nunmehr geklärt, dass nach der im Fall der Klägerin noch anwendbaren Richtlinie 91/439/EWG allein der Wohnsitzverstoß den Aufnahmemitgliedstaat - hier Deutschland - dazu berechtigt, den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein nicht anzuerkennen, ohne dass zuvor auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme im Sinne des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie angewandt worden sein muss.

  • VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21

    Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

    Dieses Ermessen ist jedoch nach der herrschenden Rechtsprechung, der sich die erkennende Kammer anschließt, in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und 4 FeV intendiert, wenn ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. BayVGH, Urteil vom 06.07.2011 - 11 BV 11.1610 -, juris Rn. 31; BayVGH, Urteil vom 25.03.2013 - 11 B 12.1068 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34

    Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Bei der Feststellung der Nichtberechtigung gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV handelt es sich um einen deklaratorischen Verwaltungsakt, bei dem die Ermessensausübung intendiert ist und der deshalb keiner weiteren Begründung bedarf bzw. bei dem die Begründung ausgewechselt werden kann (vgl. Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 17.12.2018, § 28 FeV Rn. 95, 98; BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 11 BV 13.1189 - juris Rn. 27; U.v. 11.11.2013 - 11 B 12.1326 - juris Rn. 19; U.v. 25.3.2013 - 11 B 12.1068 - juris Rn. 22; U.v. 6.7.2011 - 11 BV 11.1610 - BayVBl 2012, 21 = juris Rn. 31; OVG NW, U.v. 17.1.2014 - 16 A 1292/10 - ZfSch 2015, 55 = juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    Mit Blick auf das jüngst ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.05.2011 (Rs. C-184/10 - Grasser, DAR 2011, 385) dürfte nunmehr geklärt sein, dass auch im Anwendungsbereich der hier noch einschlägigen Richtlinie 91/439/EWG (2. Führerscheinrichtlinie) ein aus dem Führerschein ersichtlicher bzw. unbestreitbarer Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis bereits für sich allein die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats ausgelöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 -, DAR 2011, 482; ebenso BayVGH, Urteil vom 06.07.2011 - 11 BV 11.1610 -).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2016 - 6 L 3092/16

    Gebrauch einer vor einer isolierten Sperrfrist erworbenen EU-Fahrerlaubnis

    Vor diesem Hintergrund kann dahingestellt bleiben, ob das Ermessen der Antragsgegnerin intendiert gewesen ist, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2011 - 11 BV 11.1610 -, juris, Rn. 31; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 28 FeV, Rn. 56, wonach das Ermessen intendiert ist, wenn ein Feststellungsinteresse besteht, was regelmäßig bei Zweifeln am Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des Absatz 4 Satz 1 der Fall sein soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11

    Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom

    Durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.05.2011 (Rs. C-184/10 - Grasser -, DAR 2011, 385; ebenso Urteil vom 13.10.2011 - Rs. C-224/10 - Apelt -, Blutalkohol 2012, 27) ist geklärt, dass im Anwendungsbereich der hier noch einschlägigen Richtlinie 91/439/EWG (2. Führerscheinrichtlinie) ein aus dem Führerschein ersichtlicher oder aufgrund Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat unbestreitbarer Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 9 dieser Richtlinie bereits für sich allein die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats auslöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.05.2011 - 10 S 2640/10 -, DAR 2011, 482; ebenso BayVGH, Urteil vom 06.07.2011 - 11 BV 11.1610).
  • VG München, 23.07.2019 - M 6 S 19.1629

    Prüfungsfreie Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Moldawien in eine rumänische

    Mit der Feststellung sollen gerade Zweifel am Bestehen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV ausgeräumt werden (vgl. BayVGH U.v. 6.7.2011 - 11 BV 11.1610 - Rn. 31 - juris).
  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 11 BV 13.1189

    Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Trotz des Wortlauts von § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ("kann erlassen") ist diese Entscheidung einer gebundenen Entscheidung angenähert, da das Ermessen in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV intendiert ist, wenn ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. Urteil des Senats v. 6.7.2011 - 11 BV 11.1610 - BayVBl 2012, 21).
  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 11 B 12.1326

    Ungültigkeit einer slowakischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Trotz des Wortlauts von § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ("kann erteilen") ist diese Entscheidung einer gebundenen Entscheidung angenähert, da das Ermessen in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV intendiert ist, wenn ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. Urteil des Senats v. 6.7.2011 - 11 BV 11.1610).
  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 B 12.1068

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; vom Ausstellermitgliedstaat

    Trotz des Wortlauts in § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ("kann erteilen") ist diese Entscheidung wie eine gebundene Entscheidung anzusehen, da dieses Ermessen nach Auffassung des Senats in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV intendiert ist, wenn ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. Urteil des Senats vom 6.7.2011 - 11 BV 11.1610).
  • VG Würzburg, 29.08.2011 - W 6 K 11.280

    Zulässige Feststellungsklage; keine Subsidiarität der Feststellungsklage

    Dies bedeutet, dass das Fehlen der Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV auch gemeinschaftsrechtlich nicht zur Voraussetzung hat, dass die Tatbestände des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV kumulativ erfüllt sind (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 06.07.2011, Az: 11 BV 11.1610).
  • VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828

    Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzprinzip

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