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ArbG Wiesbaden, 22.08.2012 - 11 BV 11/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 22.08.2012 - 11 BV 11/11
- LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
- BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
Betriebsratsausschluss - Diffamierung - "Hitler-Vergleich" - Kostenübernahme für …
Im Verfahren 11 BV 11/11 / 9 TaBV 225/12 wird auf der Grundlage eines Quorums von zuletzt 251 Arbeitnehmern, das sind über ein Viertel der Belegschaft, über den Antrag auf Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden aus dem Gremium gestritten.Im Februar 2012 wurden im Verfahren 11 BV 11/11 für die Antragsteller des Ausschließungsantrages jeweils eine weitere Vollmacht vorgelegt.
Er gehe davon aus, dass außer der Rechnung vom 12. April 2011 (Bl. 8 bis 10 d. A.) die laufenden Arbeitsstunden im Verfahren 11 BV 11/11 von der Beteiligten zu 3) bezahlt würden.
- LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum - …
Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 249) und 253) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. August 2012 - 11 BV 11/11 - abgeändert.2012 - 11 BV 11/11 - stattgegeben.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. Aug, 2012 - 11 BV 11/11 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.