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ArbG Stuttgart, 22.04.1997 - 11 BV 162/96 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 22.04.1997 - 11 BV 162/96
- LAG Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 21 TaBV 2/97
- BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98
Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte
Arbeitsgericht Stuttgart - 11 BV 162/96 - Beschluß vom 22. April 1997.Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. März 1998 - 21 TaBV 2/97 - aufgehoben, soweit es die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22. April 1997 - 11 BV 162/96 - zurückgewiesen hat.
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22. April 1997 - 11 BV 162/96 - auch insoweit abgeändert, als es dem Antrag zu 1) (Feststellungsantrag) stattgegeben hat.
- LAG Baden-Württemberg, 04.03.1998 - 21 TaBV 2/97
Festlegung funktionsbezogener Zulagen für die Beschäftigten der Hauptverwaltung …
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