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   VGH Bayern, 20.08.2007 - 11 C 06.3038   

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VGH Bayern, 20.08.2007 - 11 C 06.3038 (https://dejure.org/2007,82583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.08.2007 - 11 C 06.3038 (https://dejure.org/2007,82583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. August 2007 - 11 C 06.3038 (https://dejure.org/2007,82583)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 06.12.2010 - 11 ZB 08.822

    Rechtskräftige Abweisung einer Verpflichtungsklage

    Das Verwaltungsgericht folgte hierbei im Wesentlichen der Argumentation im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 2007 (Az. 11 C 06.3038), mit dem die Beschwerde der Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren zurückgewiesen wurde.

    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Aussage, die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens lägen nicht vor, auf die einschlägigen Ausführungen in dem dem Urteil vom 20. Februar 2008 vorausgehenden Gerichtsbescheid vom 16. Oktober 2007 sowie im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 2007 (a.a.O.) verwiesen.

  • VGH Bayern, 14.10.2009 - 11 BV 05.2097

    Bescheinigung als Spätaussiedler - Deutscher Volkszugehöriger aus dem

    Damit wird klar, dass das Gesetz davon ausgeht, dass der Betroffene der deutschen Volksgruppe "zugeordnet" worden sein muss (BayVGH vom 20.8.2007 Az. 11 C 06.3038).
  • VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5010

    Antrag auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen

    Zwar besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer gerichtlichen Verpflichtung des Beklagten, gemäß Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG ein Wiederaufgreifen durchzuführen, das aus Rechtsgründen zwangsläufig einen für den Betroffenen negativen Ausgang nehmen wird (BayVGH vom 20.8.2007, Az. 11 C 06.3038 - Juris).
  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 C 06.2921

    Prozesskostenhilfebeschwerde (erfolglos)

    Nach anderer Auffassung (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNr. 33 zu § 121 unter Verweis auf BVerwG vom 4.6.1970 BVerwGE 35, 234 und vom 8.12.1992 BVerwGE 91, 256; auch BayVGH vom 20.8.2007 Az. 11 C 06.3038) kann die Behörde auch ohne inzwischen eingetretene Änderung der Sach- oder Rechtslage das Begehren des Antragstellers erneut prüfen, den zuvor verneinten Anspruch wiederum ablehnen, oder ihn ganz oder teilweise erfüllen, falls ihr das rechtmäßigerweise - z.B. aufgrund einer dem Betroffenen günstigeren Sachverhaltswürdigung oder Rechtsauffassung - geboten erscheint.
  • VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5009

    Antrag auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen

    Zwar besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer gerichtlichen Verpflichtung des Beklagten, gemäß Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG ein Wiederaufgreifen durchzuführen, das aus Rechtsgründen zwangsläufig einen für den Betroffenen negativen Ausgang nehmen wird (BayVGH vom 20.8.2007, Az. 11 C 06.3038 - Juris).
  • VG München, 11.10.2012 - M 15 K 11.5011

    Antrag auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen

    Zwar besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer gerichtlichen Verpflichtung des Beklagten, gemäß Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG ein Wiederaufgreifen durchzuführen, das aus Rechtsgründen zwangsläufig einen für den Betroffenen negativen Ausgang nehmen wird (BayVGH vom 20.8.2007, Az. 11 C 06.3038 - Juris).
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