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   VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768   

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https://dejure.org/2008,75743
VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768 (https://dejure.org/2008,75743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2008 - 11 C 07.2768 (https://dejure.org/2008,75743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2008 - 11 C 07.2768 (https://dejure.org/2008,75743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Festsetzung des Streitwerts in Übereinstimmung mit der Anregung eines Beteiligten;Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde in einem solchen Fall;Verzicht auf das Beschwerderecht; Verwirkung des Beschwerderechts;Formelle oder materielle Beschwer als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach zuvoriger Zustimmung in einer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768
    Mit Blickrichtung auf diesen öfter vorliegenden Interessenkonflikt können vor dem Ergehen einer Streitwertentscheidung diesbezüglich erfolgte Erklärungen eines Rechtsanwalts nur dann als auf Abschluss eines Rechtsmittelverzichtsvertrags gerichtet verstanden werden, wenn eine dahingehende Absicht in zweifelsfreier Weise zum Ausdruck gebracht wurde (so auch OLG Köln vom 18.11.1999 Az. 12 W 56/99, RdNr. 21 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005 Az. 16 W 46/05, RdNr. 12 im Juris-Ausdruck).

    Die Frage, ob ein Beteiligter durch eine Streitwertfestsetzung beschwert wird, beurteilt sich zutreffender Ansicht nach nicht danach, ob der diesbezügliche Richterspruch von dem Begehren dieser Partei abgewichen ist ("formelle Beschwer"); abzustellen ist vielmehr darauf, ob die Streitwertfestsetzung die Rechtsposition des Beschwerdeführers beeinträchtigt oder sonst für ihn belastend wirkt ("materielle Beschwer"; so auch OLG Köln vom 18.11.1999, a.a.O., RdNr. 19 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005, a.a.O., RdNr. 5 im Juris-Ausdruck).

  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768
    Mit Blickrichtung auf diesen öfter vorliegenden Interessenkonflikt können vor dem Ergehen einer Streitwertentscheidung diesbezüglich erfolgte Erklärungen eines Rechtsanwalts nur dann als auf Abschluss eines Rechtsmittelverzichtsvertrags gerichtet verstanden werden, wenn eine dahingehende Absicht in zweifelsfreier Weise zum Ausdruck gebracht wurde (so auch OLG Köln vom 18.11.1999 Az. 12 W 56/99, RdNr. 21 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005 Az. 16 W 46/05, RdNr. 12 im Juris-Ausdruck).

    Die Frage, ob ein Beteiligter durch eine Streitwertfestsetzung beschwert wird, beurteilt sich zutreffender Ansicht nach nicht danach, ob der diesbezügliche Richterspruch von dem Begehren dieser Partei abgewichen ist ("formelle Beschwer"); abzustellen ist vielmehr darauf, ob die Streitwertfestsetzung die Rechtsposition des Beschwerdeführers beeinträchtigt oder sonst für ihn belastend wirkt ("materielle Beschwer"; so auch OLG Köln vom 18.11.1999, a.a.O., RdNr. 19 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005, a.a.O., RdNr. 5 im Juris-Ausdruck).

  • OLG Hamburg, 03.12.1976 - 5 W 71/76
    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768
    Gerade vor dem Hintergrund der sich aus § 61 Satz 2 GKG ergebenden Vorläufigkeit "streitwertrelevanter" Erklärungen der Verfahrensbeteiligten kann der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 3.12.1976 MDR 1977, 407) nicht gefolgt werden, die Parteien würden sich, wenn sie gegenüber dem Gericht tatsächliche Angaben machen, um diesem die Streitwertfestsetzung zu ermöglichen, in einer Weise selbst binden, die zur Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss führe, bei dessen Erlass das Gericht den Angaben einer Partei (oder aller Beteiligten) gefolgt ist.
  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 75/58

    Rechtsmittelverzicht bei Scheidungsurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768
    a) Der Annahme, in den Erklärungen, die die Bevollmächtigte der Klägerin am 23. Mai 2007 vor dem Verwaltungsgericht zur Streitwerthöhe abgegeben hat, liege ein bindender Verzicht auf die Möglichkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Streitwertfestsetzung, steht entgegen, dass ein Rechtsmittelverzicht durch einseitige Erklärung zutreffender Ansicht gemäß nur nach dem Erlass der Entscheidung, in Bezug auf die sich ein Beteiligter seines Anfechtungsrechts begibt, erklärt werden kann (vgl. z.B. Blanke in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 83 Vor § 124; Happ in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 33 vor § 124; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 6 zu § 126; ähnlich auch BGH vom 25.6.1958 BGHZ 28, 45/48).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768
    Zwar ist die Verwirkung eines solchen Rechts auch bei einem befristeten Rechtsmittel vorstellbar (BGH vom 25.3.1965 BGHZ 43, 289/292).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Diese Beträge waren jeweils zu verdoppeln, da zwei selbständige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen den Gegenstand der Klage bildeten (vgl. BayVGH vom 27.3.2008 Az. 11 C 07.2768, RdNrn. 31 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2009 - 1 OA 222/09

    Streitwert bei vorläufigem Rechtsschutz wegen der Anordnung der sofortigen

    Aus den vom VGH München mit Beschluss vom 27. März 2008 (- 11 C 07.2768 -, juris) erörterten Gründen kann eine Beschwer nicht bereits dann verneint werden, wenn mit der Streitwertbeschwerde ohne Änderung tatsächlicher Umstände ein anderer Standpunkt eingenommen wird als bei der nach § 61 GKG geforderten Streitwertangabe.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2023 - 6 L 1262/22
    BayVGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 11 C 07.2768, juris Rn. 30 ff.
  • LG Stuttgart, 17.08.2018 - 19 T 180/18

    Streitwertbeschwerde im Unterlassungsklageverfahren wegen einer

    Die Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde setzt zunächst das Vorliegen einer Beschwer voraus (BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VIII ZB 59/11; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2002, 5 W 100/02; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009, 4 W 5/09; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2008, 11 C 07.2768).
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