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   VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 C 07.331   

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VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 C 07.331 (https://dejure.org/2007,77625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2007 - 11 C 07.331 (https://dejure.org/2007,77625)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2007 - 11 C 07.331 (https://dejure.org/2007,77625)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Diese kann insbesondere bei älteren Fahrerlaubnisinhabern zur Klärung beitragen, ob sie Leistungsdefizite durch ihre Verkehrserfahrungen und gewohnheitsmäßig geprägten Bedienungshandlungen ausgleichen können (Nr. 3.12.3 der Begutachtungsleitlinien; BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris Rn. 16).

    Hierfür ist eine Fahrverhaltensbeobachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, die den Betreffenden im Vergleich zu einer (nochmaligen) medizinisch-psychologischen Untersuchung nicht zuletzt auch kostenmäßig weniger belastet, grundsätzlich ausreichend (vgl. auch BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris Rn. 16).

  • OVG Saarland, 01.10.2014 - 1 A 289/14

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis: Abklärung der körperlichen oder geistigen

    Dass fallbezogen auch die unmittelbare Anordnung einer Fahrprobe zulässig wäre, ergibt sich insbesondere nicht aus der klägerseits zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs(BayVGH, Beschluss vom 3.4.2007 - 11 C 07.331 -, juris Rdnr. 16).

    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang auf den vorbezeichneten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2007(BayVGH, Beschluss vom 3.4.2007, a.a.O.), in dem festgestellt sei, dass auch eine Fahrprobe das geeignete Mittel sein könne, um über einen wichtigen Teilbereich der Fahreignung, nämlich der praktischen Fahrfertigkeit, Aufschluss zu geben, sowie auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 17.9. 1987 - 7 C 79/86 -) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.1990 - 10 S 1428/90 -) zu Eignungszweifeln aufgrund altersbedingter Entwicklungen, hinsichtlich derer im Wege einer Fahrprobe überprüft werden könne, ob altersbedingte psycho-physische Leistungsmängel durch Erfahrung und gewohnheitsmäßig ausgeprägte Bedienungshandlungen ausgeglichen werden könnten.

  • VG München, 28.09.2017 - M 26 S 17.1401

    Fahreignungsprüfung durch Fahrverhaltensbeobachtung anstatt ärztlicher

    Im Falle der zweiten Alternative wären vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie dem Bestimmtheitsgrundsatz der Gegenstand und die Fragestellung der Begutachtung dann aber auf die Klärung der Frage der Kompensation der im Erstgutachten festgestellten Leistungsmängel zu beschränken gewesen (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris).

    Nicht zuletzt sind hierbei auch die kostenmäßigen Auswirkungen der Maßnahmen abzuwägen, wenn sich der Betroffene - wie hier - auf seine schwierigen finanziellen Verhältnisse beruft und diese auch belegt (BayVGH, B.v. 3.4.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 11 ZB 15.1994

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz

    Das Verwaltungsgericht hat ausführlich dargelegt, dass sich die vorliegende Sachverhaltsgestaltung von den tatsächlichen Umständen, die dem Beschluss des Senats vom 3. April 2007 im Verfahren 11 C 07.331 zugrunde lagen, erheblich unterscheidet.

    Es hätte daher der Darlegung durch den Kläger bedurft, aus welchen Gründen entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und in Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1987 (a. a. O.) und vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2007 (a. a. O.) nicht nur zusätzlich zu psychophysischen Leistungstests, sondern anstelle dieser Leistungstests, eine praktische Fahrprobe in Erwägung hätte gezogen werden müssen.

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 11 CS 15.82

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungszweifel; zusätzliches

    Selbst wenn man die Erfolgsaussichten des Klageverfahrens als offen ansehen würde, da ggf. auch die Anordnung einer Fahrprobe (Verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung, s. auch Beurteilungskriterien, a.a.O. Nr. 8.2.6) in Betracht zu ziehen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris; Himmelreich/Janker/Karbach, a.a.O. Rn. 260), ergäbe die Interessenabwägung ein Überwiegen des öffentlichen Interesses gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers, von Vollzugsmaßnahmen verschont zu bleiben.
  • VG Würzburg, 13.02.2014 - W 6 S 14.62

    Fehlende eigene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über Erfordernis der

    Praktische Fahrverhaltensbeobachtungen haben den Vorteil der augenscheinlichen Validität; sie beobachten das, worum es geht, nämlich das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr (BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris unter Bezug auf die Kommentierung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung bei Schuberth/Schneider/Eisenmenger/Stephan, 2. Aufl. 2005 zu Kapitel Nr. 2.5.2. S. 60; VG Düsseldorf, B.v. 13.3.2013 - 6 L 299/13 - VRR 2013, 243).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 CS 11.2067

    Entziehung der Fahrerlaubnis; älterer Fahrerlaubnisinhaber; Ergänzung eines

    Insbesondere ist auch die Anordnung einer zusätzlichen Fahrprobe weniger einschneidend für den Antragsteller als die zusätzliche Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit einer in diesem Verfahren gegebenenfalls erforderlich werdenden Fahrverhaltensprobe durch den psychologischen Gutachter (vgl. BayVGH vom 3.4.2007 Az. 11 C 07.331; Nr. 2.5 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Stand 2.11.2009).
  • VG Bayreuth, 21.04.2020 - B 1 S 20.291

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis:

    Nur unter ganz besonderen Umständen sind Ausnahmen möglich (vgl. BVerwG vom 12.3.1985, NJW 1985, 2490; BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 15.06.2015 - 11 CS 15.969

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung eines ärztlichen Gutachtens; Fahrprobe

    Allenfalls können Zweifel an der Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Rahmen einer Fahrprobe aufgeklärt werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2015 - 11 ZB 14.2497 - juris) oder psychophysische Leistungsmängel statt im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ggf. durch die Anordnung einer Fahrprobe untersucht werden (verkehrspsychologische Verhaltensbeobachtung, s. Nr. 8.2.6 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung [Begutachtungsleitlinien - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, anwendbar ab 1. Mai 2014]; vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2015 - 11 CS 15.82 - juris; B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris).
  • VG Bayreuth, 15.01.2020 - B 1 K 19.149

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Nur unter ganz besonderen Umständen sind Ausnahmen möglich (vgl. BVerwG vom 12.3.1985, NJW 1985, 2490; BayVGH, B.v. 3.4.2007 - 11 C 07.331 - juris Rn. 17).
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