Rechtsprechung
BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 1.98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- ArgeLandentwicklung
Rückgabeanspruch; Zusammenführung von Boden- u. Gebäudeeigentum; Zustimmungsvorbehalt; bei Ausscheiden eines LPG-Mitgliedes; eines ausscheidenden LPG-Mitgliedes
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Grund- und Gebäudeeigentum - Auseinanderfallen - Agrargenossenschaft - Rechtsnachfolge - Bodenordnungsverfahren - Zustimmungsvorbehalt im Grundbuch - Eintragungsanordnung - Rückgabeanspruch eines LPG-Mitglieds
- Judicialis
LwAnpG § 45; ; LwAnpG § 56; ; LwAnpG § 58 Abs. 2; ; LwAnpG § 59 Abs. 1; ; LwAnpG § 64; ; GBBerG § 13; ; BoSoG § 6 Abs. 4; ; SachenRBerG § 2 Abs. 3; ; SachenRBerG § 111
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Landwirtschaft - Vorausstzungen für ein sog. Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 26.03.1998 - 7 S 709/97
- BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 1.98
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.07.1998 - II ZR 41/97
Geltendmachung eines Ankaufsrechts durch eine LPG oder ihr Nachfolgeunternehmen
Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 1.98
§ 45 Satz 1 LwAnpG mit dem dort bestimmten Rückgabeanspruch eines ausscheidenden LPG-Mitgliedes regelt nicht, was mit selbständigem Gebäudeeigentum zu geschehen hat, das auf der Rückgabefläche lastet (wie BGH, Urteil vom 13. Juli 1998 II ZR 41/97 RdL 1998, 331).Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Landwirtschaftsrecht, der mit seinem Urteil vom 13. Juli 1998 - II ZR 41/97 - (RdL 1998, 331) das von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung herangezogene Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. Januar 1997 (3 U 2236/95) aufgehoben und dabei ausdrücklich ausgeführt hat, § 45 LwAnpG enthalte keine Regelung darüber, was mit dem gesonderten Gebäudeeigentum auf einer der Rückgabepflicht unterfallenden Gebäudefläche geschehen solle.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1998 - 20 A 592/96
Tierschutz; Flugunfähig gemachte Ente; Ausbildung von Hunden; Jagdgebrauchshunde
Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 1.98
§ 45 Satz 1 LwAnpG mit dem dort bestimmten Rückgabeanspruch eines ausscheidenden LPG-Mitgliedes regelt nicht, was mit selbständigem Gebäudeeigentum zu geschehen hat, das auf der Rückgabefläche lastet (wie BGH, Urteil vom 13. Juli 1998 II ZR 41/97 RdL 1998, 331).Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Landwirtschaftsrecht, der mit seinem Urteil vom 13. Juli 1998 - II ZR 41/97 - (RdL 1998, 331) das von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung herangezogene Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 17. Januar 1997 (3 U 2236/95) aufgehoben und dabei ausdrücklich ausgeführt hat, § 45 LwAnpG enthalte keine Regelung darüber, was mit dem gesonderten Gebäudeeigentum auf einer der Rückgabepflicht unterfallenden Gebäudefläche geschehen solle.
- BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97
Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 1.98
Dieser Umstand schließt nicht aus, ein Bodenordnungsverfahren nach den §§ 56, 64 LwAnpG anzuordnen, um Tauschflächen zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1997 BVerwG 11 C 2.97 RdL 1998, S. 158). - BVerwG, 30.04.1997 - 11 B 86.96
Recht der Landwirtschaft - Bodenreform, Antragsbefugnis des Gebäudeeigentümers im …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 1.98
Darüber hinaus hat er in Art. 233 § 2 b Abs. 1 EGBGB das vom Grundstückseigentum unabhängige Gebäudeeigentum der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihrer Rechtsnachfolger an den von ihnen im Zeitpunkt der Wiedervereinigung genutzten, aufgrund einer bestandskräftigen Baugenehmigung errichteten, ihnen zur Nutzung sowie selbständigen Bewirtschaftung und Verwaltung übertragenen Gebäuden ausdrücklich klargestellt (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 30. April 1997 BVerwG 11 B 86.96 RdL 1997, S. 217). - BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97
Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden- …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 1.98
Ausgeschlossen ist allerdings, im Bodenordnungsplan (§ 59 Abs. 1 LwAnpG) zu bestimmen, daß der Bodeneigentümer ohne seine Zustimmung (vgl. § 58 Abs. 2 LwAnpG) statt in Land in Geld abgefunden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 BVerwG 11 C 5.97 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2001 - 9 M 44/01 Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 17.Dezember1998 - 11 C 1/98, RdL 1999, 102, VIZ 1999, 543 ) hat § 6 Abs. 4 S.1 Bodensonderungsgesetz dahingehend ausgelegt, dass bereits die Beantragung eines Bodenordnungsverfahrens ausreicht, um die Möglichkeit des Zustimmungsvorbehaltes zu eröffnen.
In Ergänzung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.1998 - 11 C 1/98 = RdL 1999, 102 = - RzF - 17 - zu § 64 LwAnpG.
- OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04
Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen …
Etwaige privatrechtliche Sicherungsmöglichkeiten der Gebäudeeigentümerin aus Art. 233 § 2 c EGBGB müssen nicht ausdrücklich erwogen werden, weil durch solche Maßnahmen die jederzeitige Unterrichtung der Flurneuordnungsbehörde über etwaige Veränderungen der Eigentumslage als Voraussetzung für einen gedeihlichen Ablauf des Neuordnungsverfahrens nicht erreicht werden könnte (so BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 11 C 1/98-, RdL 1999, 102-104 = VIZ 1999, 543-545). - BVerwG, 21.12.1998 - 11 B 60.98
Landwirtschaftsrecht - Voraussetzungen für ein Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG
§ 45 LwAnpG steht dem nicht entgegen (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 11 C 1.98 und 11 C 2.98 - sowie BGH, Urteil vom 13. Juli 1998 - II ZR 41/97 -).