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   BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95   

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BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95 (https://dejure.org/1995,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 11 C 1.95 (https://dejure.org/1995,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 (https://dejure.org/1995,1291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Analoge Anwendung des § 8 Abs. 1 Nrn. 3 und 5 BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - Berücksichtigung der Entwicklung des Ausländerrechts und Entstehungsgeschichte der Norm - Erfordernis der Neufassung der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungerecht: Anspruch von im Inland anerkannten und ihren gewönlichen Aufenthalt habenden ausländischen Flüchtlingen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 254
  • NVwZ 1996, 1104
  • FamRZ 1996, 254
  • DVBl 1996, 311
  • DÖV 1996, 253
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Für beides fehlt jedoch eine gesetzliche Grundlage (vgl. Beschluß des Senats vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 19.93 - <NJW 1994, S. 3243>).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85

    Fernmeldeordnung - Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden - Nahdienst

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    In der Folgezeit ersetzte die Rechtsprechung diese einheitliche Betrachtungsweise durch eine engere Sicht des Schutzbereichs des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und schloß damit einen Teil der Flüchtlinge im Sinne von Art. 1 GFK von vornherein von der Anerkennung nach dem Asylverfahrensgesetz aus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; BVerwGE 77, 58 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 25/85]; 88, 254 ; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - ).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 25.76

    Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Beide Entscheidungen werden jedoch in einem Asylverfahren nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes aufgrund eines Asylantrags von derselben Anerkennungsbehörde getroffen; ihre Voraussetzungen sind dekkungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut, den politischen Charakter der Verfolgung und die Frage betrifft, ob die Gefahr politischer Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - , vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 - <NVwZ 1994, S. 500, 503> [BVerwG 26.10.1993 - 9 C 50/92], vom 18. Januar 1994 und vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - ).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Auch das Bundesverfassungsgericht ging damals davon aus, daß es seit dem Wegfall der ursprünglichen Stichtagsbegrenzung in dem genannten Abkommen durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge keinen wesentlichen Unterschied zwischen politisch Verfolgten nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und Flüchtlingen im Sinne von Art. 1 GFK mehr gab (BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ).
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Beide Entscheidungen werden jedoch in einem Asylverfahren nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes aufgrund eines Asylantrags von derselben Anerkennungsbehörde getroffen; ihre Voraussetzungen sind dekkungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut, den politischen Charakter der Verfolgung und die Frage betrifft, ob die Gefahr politischer Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - , vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 - <NVwZ 1994, S. 500, 503> [BVerwG 26.10.1993 - 9 C 50/92], vom 18. Januar 1994 und vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - ).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
    Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87

    Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

  • VGH Bayern, 14.08.1989 - 12 B 87.1278
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R

    Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling

    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, daß das BVerwG mit Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1/95 - (BVerwGE 99, 254) aufgrund einer verfassungskonformen Analogie zu § 8 Abs. 1 Nrn 3 und 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entschieden hat, daß Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und hier nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind, Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Maßgabe des BAföG haben.

    Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 27. September 1995 für die analoge Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG auf Ausländer, die durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG als Flüchtlinge anerkannt sind, ua auf die Rechtsentwicklung des Ausländerrechts verwiesen (vgl BVerwGE 99, 254, 257 ff; s hierzu auch Schnäbele, GK-AuslR, § 51 Rz 1 ff).

    Erst nachdem in der Folgezeit die Rechtsprechung des BVerwG den Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG enger faßte, wurde ein Teil der sog Konventionsflüchtlinge von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgeschlossen (vgl BVerwGE 99, 254, 258 mwN).

    Eine Einschränkung ergab sich allerdings - worauf auch das BVerwG ausdrücklich hingewiesen hat (BVerwGE 99, 254, 260) - daraus, daß Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung gefunden hatten, jedenfalls seit dem Inkrafttreten des AuslG 1965 von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgeschlossen waren.

    Das BVerwG hat aus dieser Vorschrift abgeleitet, daß wegen des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichbehandlung gleichliegender Fälle erst recht Flüchtlingen, die die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 5 BAföG erfüllten, nicht deshalb Ausbildungsförderung versagt werden dürfe, weil sie erst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden seien (BVerwGE 99, 254, 261).

  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02

    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

    Im Ausbildungsförderungsrecht wird angenommen, dass ein anerkannter Konventionsflüchtling nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt im Inland berechtigt ist, obwohl er eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt (BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95 -, BVerwGE 99, 254 = EZAR 522 Nr. 1 = NVwZ 1996, 1104).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2000 - 16 A 1484/00

    Anwendung des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf Ausländer mit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem grundsätzlichen Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 - betr.

    - BVerwGE 99, 254 = FamRZ 1996, 254 = DÖV 1996, 253 = DVBl 1996, 311 = Inf- AuslR 1996, 76 - entschieden, dass über die genannten Fallgruppen hinaus in analoger Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG auch Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Flüchtlinge anerkannt und hier nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind, Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

  • VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 8/06

    Aufenthaltsbefugnis; Ausbildungsförderung; Bleiberecht; Bürgerkriegsflüchtling;

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 -, FamRZ 1996, 254.

    BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 - a. a. O.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 4 S 1706/14

    Zur Frage der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, Beamte auf Zeit in eine

    Keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem im angefochtenen Urteil hervorgehobenen strikten, das Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht prägenden Gesetzesvorbehalt stellt insbesondere der bloße Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.1995 (- 11 C 1.95 -, BVerwGE 99, 254) dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2003 - 19 E 1288/02
    Es wird vielmehr zu prüfen sein, ob die genannten Vorschriften zur Ausfüllung einer - gemessen an dem bei Schaffung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG verfolgten gesetzgeberischen Ziel, dadurch allen Flüchtlingen im Sinne von Art. 1 der Genfer Konvention, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt und nicht bereits in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung gefunden haben, den Zugang zur Ausbildungsförderung zu eröffnen, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 -, BVerwGE 99, 254 (259), und mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz - planwidrigen Regelungslücke auf Ausländer entsprechend anzuwenden sind, die sich auf eine asylrelevante Verfolgung berufen (haben), ohne aus Gründen politischer Verfolgung oder wegen der politischen Situation in ihrem Herkunftsland einen Asylantrag gestellt zu haben, denen aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens und Vermittlung des entsprechenden formalen Status auf der Grundlage ministerieller Erlasse in einem ausländerrechtlichen Verfahren auf Grund einer Prüfung der geltend gemachten Verfolgungsgründe im Sinne des "kleinen Asyls" (etwa früher des § 14 Abs. 1 AuslG a. F.) ein Bleiberecht gewährt wurde.
  • LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Eingliederungshilfe, Sprachkurse, Sprachförderung,

    Insbesondere wurden bei der Neuregelung des Arbeitsförderungsrechts durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24.03.1997, BGBl.I S.594, unter Anknüpfung an die Rechtsprechung im Recht der Ausbildungsförderung (BVerwGE 99, 254) im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung die Konventionsflüchtlinge in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen (§ 63 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGB III).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - 16 E 212/97

    Zuordnung zu einer der im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten

    Daß in diesem Zusammenhang auch eine analoge Anwendung in Betracht kommen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits durch Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 -, FamRZ 1996, 254, entschieden.
  • OVG Niedersachsen, 06.01.1997 - 6 L 229/95

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis für

    Daß dies nicht vollkommen aussichtslos ist, beweist beispielsweise das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1995 (- 11 C 1.95 -, EZAR 522 Nr. 1), wonach § 8 BAföG eine zum Vorteil eines Ausländers auffüllungsbedürftige und -fähige Regelungslücke enthält, der - wie die Klägerin - lediglich den Status nach §§ 30, 51 Abs. 1 AuslG genießt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1996 - 16 E 481/96

    Anspruch auf Ausbildungsförderung

    Ebensowenig gehört die Klägerin zu dem Personenkreis, der die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 51 AuslG erfüllt und dem auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 - , BVerwGE 99, 254 = Buchholz 436.36 § 8 BAföG Nr. 12 = FamRZ 1996, 254 = InfAuslR 1996, 76, ein Anspruch auf Ausbildungsförderung zustehen kann.
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