Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3103
BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95 (https://dejure.org/1997,3103)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 11 C 10.95 (https://dejure.org/1997,3103)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 11 C 10.95 (https://dejure.org/1997,3103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

  • Wolters Kluwer

    Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren-Verordnung - Luftverkehrsrecht - Luftfahrzeuge - Zulässige Starthöchstmasse - Flugsicherung - Gebühren - Pauschalgebühr - Sichtflug - Instrumentenflug - Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Willkürverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95

    Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95
    Die Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren nach der Gebührenverordnung vom 28. September 1989 (BGBl I S. 1809) - FlusAAGV - verstößt nicht gegen Bundesrecht (wie Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage - BVerwG 11 C 12.95 -).

    Der erkennende Senat hat in seinem heutigen Urteil im Verfahren BVerwG 11 C 12.95 aus den dort im einzelnen dargelegten Gründen entschieden, daß die Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren-Verordnung - FlusAAGV - vom 28. September 1989 (BGBl I S. 1809) von der Rechtsverordnungsermächtigung des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 i.V.m. Nr. 13 Satz 2 bis 4 LuftVG gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar ist und daß insbesondere die Gebührenbemessungsformel des § 2 Abs. 1 FlusAAGV für Flugzeuge mit einer zulässigen Starthöchstmasse über 2000 kg weder gegen das Äquivalenzprinzip noch gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit als spezielle Ausformung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Damit erbringt die Flugsicherung für einen speziellen, von der Allgemeinheit deutlich abgrenzbaren Personenkreis eine besondere Leistung, für die die An- und Abflug-Gebühr eine zulässige Gegenleistung darstellt (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 11 C 12.95).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95
    Pauschalierungen und Typisierungen können auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in Betracht kommen und sind erst dann von der Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers nicht mehr gedeckt und verstoßen gegen den Gleichheitssatz, wenn ein einleuchtender Grund für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung nicht mehr erkennbar ist und die getroffene Regelung willkürlich erscheint (vgl. BVerwGE 80, 36 (42) [BVerwG 15.07.1988 - 7 C 5/87]; Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95
    Pauschalierungen und Typisierungen können auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in Betracht kommen und sind erst dann von der Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers nicht mehr gedeckt und verstoßen gegen den Gleichheitssatz, wenn ein einleuchtender Grund für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung nicht mehr erkennbar ist und die getroffene Regelung willkürlich erscheint (vgl. BVerwGE 80, 36 (42) [BVerwG 15.07.1988 - 7 C 5/87]; Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95
    Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 73 Nr. 6 GG erstrecke sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 95, 188) auch auf die streitige Gebührenerhebung.
  • BVerwG, 24.06.1994 - 6 C 2.92

    Gegenvorstellung gegen die Einforderung der auferlegten Revisionskosten -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95
    Haben im gerichtlichen Verfahren rechtliche Erwägungen hingegen bereits eine Rolle gespielt, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keines (erneuten) Hinweises des Berufungsgerichts, auf welche Gesichtspunkte es voraussichtlich seine Entscheidung stützen werde und wie es eine bestimmte Norm auszulegen gedenke, zumal sich die genaue Begründung des Urteils und die dafür maßgeblichen Erwägungen oftmals erst aus der Beratung des Gerichts nach der mündlichen Verhandlung ergeben (vgl. etwa Beschlüsse vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38 und vom 24. Juni 1994 - BVerwG 6 C 2.92 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 42).
  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95
    Haben im gerichtlichen Verfahren rechtliche Erwägungen hingegen bereits eine Rolle gespielt, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keines (erneuten) Hinweises des Berufungsgerichts, auf welche Gesichtspunkte es voraussichtlich seine Entscheidung stützen werde und wie es eine bestimmte Norm auszulegen gedenke, zumal sich die genaue Begründung des Urteils und die dafür maßgeblichen Erwägungen oftmals erst aus der Beratung des Gerichts nach der mündlichen Verhandlung ergeben (vgl. etwa Beschlüsse vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38 und vom 24. Juni 1994 - BVerwG 6 C 2.92 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 42).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 753/97

    Übertragung der Flugsicherung auf Private im Jahr 1993 (FS-AuftragsV) ohne

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, durch die eine Gebühr nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug (Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren-Verordnung) vom 28. September 1989 (BGBl I S. 1809) festgesetzt und die Festsetzung gerichtlich bestätigt worden ist (vgl. letztinstanzlich BVerwG, NVwZ-RR 1997, S. 648), und mittelbar gegen diese Verordnung selbst.
  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 118/07

    An- und Abfluggebühren

    Insoweit kann auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1997 (11 C 10.95 und 11 C 12.95 -, Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nrn. 8 und 9 = NVwZ-RR 1997, 648) und die diesen Entscheidungen zu Grunde liegenden Urteile des Senats vom 6. Juli 1995 (5 UE 1989/95 und 5 UE 2872/93 -, beide Juris; vergleiche auch Beschluss des Senats vom 17. Januar 1995 - 5 TH 921/94 -, NVwZ-RR 1995, 596) verwiesen werden.
  • VGH Hessen, 15.01.2019 - 5 A 174/18

    An- und Abfluggebühren

    Auch insofern verweist der Senat weitgehend auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, denen er folgt, sowie auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Januar 1995 - 5 TH 921/94 - Urteile des Senats vom 6. Juli 1995 - 5 UE 2872/93 - und 5 UE 1989/95 -, bestätigt durch BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 11 C 10.95 -, Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 8, und - 11 C 12.95 -, Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 9; sämtlich Juris; Urteil des Senats vom 20. Februar 2008 - 5 UE 118/07 - n. V., bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 -, BVerwGE 135, 352 = NVwZ 2010, 517 = Juris), auf die sich auch das Verwaltungsgericht gestützt hat.
  • VG Minden, 09.12.2013 - 2 L 478/13

    Spedition muss Durchfahrtsverbote im Bereich Halle weiter hinnehmen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1996 - 11 C 10.95 -, in: juris.
  • VG Gießen, 19.12.2003 - 8 E 3224/01

    Bemessung einer Wertgebühr; Spielraum des Gesetzgebers; wirtschaftlicher Wert der

    Nur wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Lebenssachverhalte nicht mehr an einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar und damit willkürlich ist, weil kein tragfähiger Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung, für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung mehr zu erkennen ist, kommt eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1997 - 11 C 10.95 - NVwZ-RR 1997, 648; U. v. 22.01.1997 - 11 C 12.95 -, NVwZ-RR 1997, 648, 649; OVG Berlin, U. v. 14.07.1998 - 8 B 186.96 -, Juris).
  • VG Aachen, 23.04.2010 - 2 L 114/10

    LKW-Durchfahrverbot auf der B 265 in Weiler in der Ebene

    Nach ständiger Rechtsprechung stellen die streitbefangenen Verkehrszeichen Verwaltungsakte mit Dauerwirkung in Form einer Allgemeinverfügung dar, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 10.95 -, BVerwGE 102, 316 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht