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AG Ratingen, 16.05.2017 - 11 C 102/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen von Rückzahlungsansprüchen aus einem Betreuungsvertrag nach Tod des Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ratingen, 16.05.2017 - 11 C 102/16
- LG Düsseldorf, 24.01.2018 - 23 S 33/17
- BGH, 10.01.2019 - III ZR 37/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05
Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der …
Auszug aus AG Ratingen, 16.05.2017 - 11 C 102/16
Gerade im Bereich des betreuten Wohnens besteht insbesondere wegen des personalen Bezugs von Betreuungsleistungen ein gesteigertes Bedürfnis, sich von Unternehmen trennen zu können, die den Erwartungen des jeweiligen nicht entsprechen (für das Vorstehende: BGH Urteil vom 13.10.2006, V ZR 289/05).
- LG Düsseldorf, 24.01.2018 - 23 S 33/17
Rückzahlungsansprüche aus einem Betreuungsvertrag nach dessen Kündigung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 16.05.2017 (Az. 11 C 102/16) wird zurückgewiesen.Das Amtsgericht Ratingen hat der Klage mit Urteil vom 16.05.2016 (Az. 11 C 102/16) teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von 750, 00 EUR nebst Zinsen sowie zur Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren von 147, 56 EUR verurteilt.
Die Beklagte beantragt, die Klage unter Aufhebung des Urteils des Amtsgericht Ratingen vom 16.05.2017, Aktenzeichen 11 C 102/16, abzuweisen.