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   BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99   

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BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99 (https://dejure.org/2000,2799)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 11 C 11.99 (https://dejure.org/2000,2799)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 11 C 11.99 (https://dejure.org/2000,2799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 128 Abs. 3 Nr. 2, § 130 Abs. 2; FStrG § 5 Abs. 4; GG Art. 3 Abs. 1 GG
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; erforderliche Breite der Fahrbahn; anschließende freie Strecke; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Abschnittsbildung; Willkürverbot

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Erschließungsaufwand - Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße - Erforderliche Breite der Fahrbahn - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt - Abschnittsbildung - Willkürverbot

  • Judicialis

    BauGB § 128 Abs. 3 Nr. 2; ; BauGB § 130 Abs. 2; ; FStrG § 5 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenrecht; Baurecht - Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; erforderliche Breite der Fahrbahn; anschließende freie Strecke; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Abschnittsbildung; Willkürverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag für Teilstück der Ortsdurchfahrt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 530
  • DVBl 2000, 1707
  • DÖV 2000, 820
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Auf einen späteren Zeitpunkt abzustellen, würde auch gegen den anerkannten Grundsatz verstoßen, daß die Höhe des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten feststeht und daß später eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage hieran nichts mehr ändern können (vgl. BVerwGE 49, 131 ; 75, 356 ; BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 7 und vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 58 f.).
  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Auf einen späteren Zeitpunkt abzustellen, würde auch gegen den anerkannten Grundsatz verstoßen, daß die Höhe des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten feststeht und daß später eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage hieran nichts mehr ändern können (vgl. BVerwGE 49, 131 ; 75, 356 ; BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 7 und vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 58 f.).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Die im Revisionsverfahren von der Klägerin schließlich aufgeworfene Frage, ob die unterschiedliche Belastung der Anlieger an der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 179 in Berlin-Rudow gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, weil die Beklagte diese Ortsdurchfahrt nicht insgesamt als einheitliche Erschließungsanlage behandelt hat, ist schon deshalb zu verneinen, weil nichts dafür ersichtlich ist, daß diese mehrere Kilometer lange Straßenstrecke, die aus der Neuköllner Straße und der Waltersdorfer Chaussee gebildet wird, bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise, die auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild abstellt (vgl. BVerwGE 101, 12, 225 ), eine einheitliche Erschließungsanlage sein könnte.
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV C 2.73

    Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Bundesfernstraße - Bund - Baulast

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Diese Festsetzung ist ein Verwaltungsakt mit konstitutiver Wirkung, was sich daraus ergibt, daß sie nicht mit der Grenze der geschlossenen Ortslage übereinstimmen muß, sondern auch abweichend erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 4 f.; Marschall, FStrG, 5. Aufl. 1998, § 5 Rn. 28).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Zunächst ist dem Berufungsgericht darin beizupflichten, daß sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 76.88 - (BVerwGE 85, 66 ff.) nichts für die Maßgeblichkeit eines späteren Zeitpunkts ergibt.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Auf einen späteren Zeitpunkt abzustellen, würde auch gegen den anerkannten Grundsatz verstoßen, daß die Höhe des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten feststeht und daß später eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage hieran nichts mehr ändern können (vgl. BVerwGE 49, 131 ; 75, 356 ; BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 7 und vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 58 f.).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Die hierdurch gezogene Grenze ist überschritten, wenn auf der Grundlage der für die Gemeinde im Zeitpunkt der Entscheidung über die Abschnittsbildung ermittelbaren Daten bereits erkennbar ist, daß in der darauf bis zur endgültigen Herstellung der gesamten Erschließungsanlage folgenden Zeit (hier bis 1993) eine Änderung der Sach- oder Rechtslage - etwa hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen des § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB - eintreten wird, die dazu führt, daß bei im wesentlichen gleicher Vorteilssituation die insoweit berücksichtigungsfähigen Kosten der erstmaligen Herstellung der Fahrbahn einer Teilstrecke der in Rede stehenden Erschließungsanlage je Quadratmeter Straßenfläche erheblich höher liegen als die entsprechenden Kosten für die erstmalige Herstellung einer anderen Teilstrecke derselben Anlage (vgl. BVerwGE 101, 225 ).
  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86

    Begriff der "anderweitigen Deckung" i.S. des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Auf einen späteren Zeitpunkt abzustellen, würde auch gegen den anerkannten Grundsatz verstoßen, daß die Höhe des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten feststeht und daß später eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage hieran nichts mehr ändern können (vgl. BVerwGE 49, 131 ; 75, 356 ; BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 7 und vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 58 f.).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 5 B 28.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    BVerwG 11 C 11.99 (8 C 10.99) OVG 5 B 28.96.
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99
    Hierfür sind die einschlägigen Straßengesetze - also für Bundesstraßen das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) - maßgeblich (vgl. BVerfGE 34, 139, 148; Ernst in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg, BauGB, Komm., Stand: 1. Februar 1999, § 128 BauGB Rn. 48).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

    § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB stellt insoweit sicher, dass die Anlieger an einer solchen Straße nur mit den für die Erschließung der Bauflächen erforderlichen Straßenbaukosten belastet werden (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 11.99 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 52 S. 14; vgl. Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB 12. Aufl. 2014, § 128 Rn. 43).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Weitergehende formelle Anforderungen stellen weder das Bundesrecht noch die §§ 44 ff. HWG auf (zur Kostenspaltung: BVerwG, Urt. v. 26.9.1983, 8 C 47.82 u.a., BVerwGE 68, 48, juris Rn. 26; zur Abschnittsbildung: Urt. v. 12.4.2000, 11 C 11.99, Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 52, juris Rn. 30).

    Der Grund und die Höhe der Erschließungsbeitragsansprüche bestimmen sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, was nicht ausschließt, dass für einzelne bedeutsame Elemente die Sach- und Rechtslage in einem anderen Zeitpunkt maßgebend sein kann (BVerwG, Urt. v. 9.3.1990, 8 C 76.88, BVerwGE 85, 66, juris Rn. 27; Urt. v. 12.4.2000, 11 C 11.99, Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 52, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • VG Köln, 21.09.2021 - 17 K 8317/18

    Belastungsklarheit Engeldorfer Straße Erschließungsbeitrag Köln Meschenich Treu

    BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rdnr. 22 m.w.N.; Driehaus/Raden, a.a.O., § 13 Rdnr. 96.

    BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, a.a.O.; Driehaus/Raden, a.a.O.

    BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, a.a.O.; Driehaus/Raden, a.a.O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13

    Straßenrecht; Bundesstraße; Zufahrt zum Grundstück; Gemeingebrauch;

    Das vom Verwaltungsgericht für seine hiervon abweichende Auffassung in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2000 (- 11 C 11.99 - juris) steht dem nicht entgegen.
  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 154/13

    Aufgedrängtes Fachrecht im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Bei der Bestimmung der Ortsdurchfahrt im Rahmen des § 9 FStrG ist rechtlich streitig, ob auf den materiellen Begriff der Ortsdurchfahrt im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 bis 3 FStrG abzustellen ist (so BVerwG, Urt. v. 03.09.1963 - 1 C 156.60 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.03.2014 - 1 B 4.13 -, VG Ansbach, Urt. v. 22.11.2007 - AN 3 K 06.01901 - alle zit. nach juris; Marschall/Schröter/Kastner, Kommentar zum Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl., § 5 Rn. 28) oder ob die konstitutive Festsetzung § 5 Abs. 4 Satz 4 FStrG maßgeblich ist (so BVerwG, Urt. v. 12.04.2000 - 11 C 11/99 - BayVGH, Beschl. v. 18.01.2012 - 6 ZB 11.593 -, VG Greifswald, U.v. 13.02.2012 - 3 A 1017/10 - alle zit. nach juris).

    Das vom Verwaltungsgericht für seine hiervon abweichende Auffassung in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2000 (- 11 C 11.99 - juris) steht dem nicht entgegen.

  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

    28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; konkrete Ausbauabsicht

    32 Aus folgenden Erwägungen ist eine im Zeitpunkt der Abschnittsbildung bestehende konkrete Ausbauabsicht erforderlich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).
  • VG Lüneburg, 06.05.2020 - 3 A 226/16

    Abschnittsbildung; Ausbau, gesamte Länge; Gemeindestraße; Ortsdurchfahrt;

    Die Festsetzung hat damit auch für die Beitragserhebung Tatbestandswirkung (für das Erschließungsbeitragsrecht vgl. BVerwG, Urt. v. 12.4.2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 22); für das Straßenausbaubeitragsrecht Bay. VGH, Beschl. v. 18.1.2012 - 6 ZB 11.593 -, juris Rn. 7; ferner VG Greifswald, Urt. v. 13.2.2012 - 3 A 1017/10 -, juris Rn 27).
  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 6 B 13.2519

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Erschließungsaufgabe,

    Anhaltspunkte dafür, dass die durch das Willkürverbot gezogene Grenze überschritten sein könnte (vgl. BVerwG, U.v. 12.4.2000 - 11 C 11.99 - NVwZ-RR 2000, 530/532 m.w.N.), sind nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 18.01.2012 - 6 ZB 11.593

    Straßenausbaubeitragsrecht; Kreissstraße; Ortsdurchfahrt; Festsetzung;

    Die zum maßgeblichen Zeitpunkt im Jahr 2003 festgesetzte Ortsdurchfahrt hat mithin für das vorliegende Verfahren Tatbestandswirkung (vgl. BVerwG vom 12.4.2000 Az. 11 C 11.99 NVwZ-RR 2000, 530).
  • VG Augsburg, 03.02.2011 - Au 2 K 08.922

    Bei der straßenrechtlichen Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze handelt es sich

  • VG Greifswald, 13.02.2012 - 3 A 1017/10

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen für durchgehende klassifizierte Straßen

  • VG Lüneburg, 20.06.2023 - 3 A 68/19

    Aufwandsspaltungsbeschluss; Festsetzungsverjährung; klassifizierte Straße;

  • VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 3 K 11.01598

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung, Verbesserung

  • VG Greifswald, 17.03.2021 - 3 A 1362/20

    Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag; Anschluss des Grundstücks an eine

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