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   VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212   

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VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212 (https://dejure.org/2013,665)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 (https://dejure.org/2013,665)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - 11 C 12.2212 (https://dejure.org/2013,665)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212
    Ist ein Vorfall danach noch verwertbar, ist für eine weitere einzelfallbezogene Prüfung im Sinne der im Verfahren 3 C 21.04 am 9. Juni 2005 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, "ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen", im Regelfall kein Raum mehr.

    Denn durch eine Doppelprüfung, bei der im Anschluss an die Feststellung, dass der Anlass gebende Sachverhalt nach § 29 StVG bzw. nach § 65 Abs. 9 StVG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften noch verwertbar ist, zusätzlich "eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände" im Sinne der letztgenannten Entscheidung durchgeführt würde, würde der am 9. Juni 2005 vom Bundesverwaltungsgericht in der Sache 3 C 21.04 aufgestellte Grundsatz unterlaufen, dass die vom Gesetzgeber festgelegten Fristen "nicht unter Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Seite geschoben oder relativiert werden" können (BVerwG vom 9.6.2005 Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11).

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765

    Vorläufige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Straftat mit Anhaltspunkten für

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212
    In der Rechtsprechung des Senats sind Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential insbesondere bei der Begehung von Körperverletzungsdelikten wiederholt bejaht worden (z.B. B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (z.B. B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551; B.v. 10.1.2011 - 11 CS 10.2404) hängt die Berücksichtigungsfähigkeit von Sachverhalten, die in das Verkehrszentralregister einzutragen sind, allein davon ab, ob sie dem Betroffenen nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes noch entgegengehalten werden dürfen.
  • VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404

    Einmalige Trunkenheitsfahrt (2,50 ‰) mit einem Fahrrad; Verbot, Fahrzeuge aller

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (z.B. B.v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551; B.v. 10.1.2011 - 11 CS 10.2404) hängt die Berücksichtigungsfähigkeit von Sachverhalten, die in das Verkehrszentralregister einzutragen sind, allein davon ab, ob sie dem Betroffenen nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes noch entgegengehalten werden dürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - juris).

    Diese - somit noch verwertbaren - Taten begründen bei Betrachtung aller relevanten Umstände nach wie vor einen Gefahrenverdacht, der eine Aufklärungsmaßnahme nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

    Angesichts der großen Gefahren, welche die Teilnahme am Straßenverkehr durch hierfür ungeeignete Personen für die Allgemeinheit mit sich bringt, erscheint die Einschätzung des Gesetzgebers, dass zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs diesem Risiko vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für längere Zeit durch die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens begegnet werden muss, als sachgerecht und mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440 ; Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - VBlBW 2016, 242; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - [...]).

    Diese - somit noch verwertbaren - Taten begründen bei Betrachtung aller relevanten Umstände nach wie vor einen Gefahrenverdacht, der eine Aufklärungsmaßnahme nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 ; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 - [...]).

  • VG Düsseldorf, 16.07.2013 - 14 K 3145/13

    Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B bei Geeignetheit eines Bewerbers zum

    vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 -, Rn. 22, juris.

    vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 -, Rn. 6, juris, m.w.N.; VGH Bayern, Beschluss vom 14.08.2012 - 11 C 12.1746 -, Rn. 10, juris; ausdrücklich für die Begehung von Körperverletzungsdelikten VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 -, Rn. 22, juris, m.w.N.

    vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2013 - 11 C 12.2212 -, Rn. 24, juris.

  • VG Düsseldorf, 20.02.2014 - 6 K 6737/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aggressionspotenzial; medizinisch-psychologisches

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 11 C 12.2212 -, juris; VGH Hessen, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 2 B 189/13 -, juris (=NJW 2013, 3192-3193).
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