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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93   

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https://dejure.org/1994,3117
BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93 (https://dejure.org/1994,3117)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1994 - 11 C 12.93 (https://dejure.org/1994,3117)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - 11 C 12.93 (https://dejure.org/1994,3117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen - Abgabe eines bedingten notariellen Schuldanerkenntnisses - Unzulässigkeit einer Vollstreckung aus der notariellen Erklärung als Voraussetzungen für eine Klage auf Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Der Kläger bat um Überprüfung und erhielt daraufhin die Mitteilung, daß die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1987 (BVerwG 1 C 29.84) Einbürgerungen nach § 9 RuStAG betreffe, während er nach § 8 RuStAG eingebürgert worden sei.

    Mit "den zur Zeit anhängigen Revisionsverfahren" waren aus der Sicht April 1987 die vom Verwaltungsgericht genannten Revisionsverfahren BVerwG 1 C 29.84, 32.84 und 26.86 sowie zusätzlich die Verfahren BVerwG 1 C 30.84, 31.84 und 41.84 gemeint.

    Das Gericht hat vielmehr in allen sechs Verfahren durch Urteile vom 31. März 1987 entschieden, daß es rechtswidrig war, die Einbürgerung von einer solchen Regelung abhängig zu machen (BVerwG, Urteile vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84, 32.84 und 26.86 - ; die Urteile in den Verfahren BVerwG 1 C 30.84, 31.84 und 41.84 sind als Parallelsachen zu BVerwG 1 C 29.84 nicht veröffentlicht).

  • BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Rückzahlung staatlicher

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Mangels einer ausdrücklichen anderslautenden Rechtswegzuweisung ist für den Rechtsstreit der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (wie BGH, Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -).

    Der erkennende Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -) an.

    Gegenstand und Zweck des seinerzeitigen Rechtsgeschäfts zwischen den Beteiligten betreffen damit einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 -, S. 6).

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 30.84
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Mit "den zur Zeit anhängigen Revisionsverfahren" waren aus der Sicht April 1987 die vom Verwaltungsgericht genannten Revisionsverfahren BVerwG 1 C 29.84, 32.84 und 26.86 sowie zusätzlich die Verfahren BVerwG 1 C 30.84, 31.84 und 41.84 gemeint.

    Das Gericht hat vielmehr in allen sechs Verfahren durch Urteile vom 31. März 1987 entschieden, daß es rechtswidrig war, die Einbürgerung von einer solchen Regelung abhängig zu machen (BVerwG, Urteile vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84, 32.84 und 26.86 - ; die Urteile in den Verfahren BVerwG 1 C 30.84, 31.84 und 41.84 sind als Parallelsachen zu BVerwG 1 C 29.84 nicht veröffentlicht).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Dies ist auf der Grundlage des Klagebegehrens und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts zu prüfen (vgl. BVerwGE 12, 64 ; BGHZ 89, 250 ).
  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Dieses aber dürfte nach Zurückverweisung die Berufung in der Sache zurückweisen (vgl. für die entsprechende Konstellation im Berufungsverfahren: BVerwGE 22, 45 ).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 60/81

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Ob ein solches Rechtsgeschäft dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich nach seinem Gegenstand und Zweck, d.h. es kommt darauf an, ob die von den Beteiligten getroffene Regelung einen vom bürgerlichen oder vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich betrifft (vgl. BGHZ 102, 343 ).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts greift die in § 43 Abs. 2 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo - anders als im vorliegenden Sachverhalt - ohne Beachtung dieser Subsidiarität die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden (vgl. BVerwGE 36, 179 ; 77, 207 m.w.N.).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Fehlt somit eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers, so richtet sich die Antwort auf die Frage, ob die Streitigkeit dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, BGHZ 97, 312 ).
  • BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 53.91

    Rechtsweg - Überprüfungsverfahren - VwGo ÄndG

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    § 17 a Abs. 5 GVG stand dieser Prüfung nicht entgegen; denn diese Vorschrift fand im vorliegenden Verfahren keine Anwendung, weil die Entscheidung, gegen die die Berufung gerichtet war, noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17. Dezember 1990 ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 7 B 53.91 - ).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1994 - 11 C 12.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts greift die in § 43 Abs. 2 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo - anders als im vorliegenden Sachverhalt - ohne Beachtung dieser Subsidiarität die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden (vgl. BVerwGE 36, 179 ; 77, 207 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Die angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage gilt bei Klagen gegen den Staat nur, wenn - anders als im vorliegenden Fall - die Sonderregelungen über Fristen und Vorverfahren für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen unterlaufen würden (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271 S. 12 m.w.N., vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9 m.w.N. und vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 S. 2).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    26 Das Revisionsgericht hat bei der Anwendung des revisiblen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt (§ 137 Abs. 2 VwGO, § 69 BDG) grundsätzlich dieselben Befugnisse und Entscheidungsmöglichkeiten, die das Berufungsgericht im Falle einer Zurückverweisung hätte (Urteil vom 6. Juli 1994 BVerwG 11 C 12.93 Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Das Revisionsgericht hat bei der Anwendung des revisiblen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt (§ 137 Abs. 2 VwGO, § 69 BDG) grundsätzlich dieselben Befugnisse und Entscheidungsmöglichkeiten, die das Berufungsgericht im Falle einer Zurückverweisung hätte (Urteil vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Das Revisionsgericht hat bei der Anwendung des revisiblen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt (§ 137 Abs. 2 VwGO, § 69 BDG) grundsätzlich dieselben Befugnisse und Entscheidungsmöglichkeiten, die das Berufungsgericht im Falle einer Zurückverweisung hätte (Urteil vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Das Revisionsgericht hat bei der Anwendung des revisiblen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt (§ 137 Abs. 2 VwGO, § 69 BDG) grundsätzlich dieselben Befugnisse und Entscheidungsmöglichkeiten, die das Berufungsgericht im Falle einer Zurückverweisung hätte (Urteil vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

    27 Das Revisionsgericht hat bei der Anwendung des revisiblen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt (§ 137 Abs. 2 VwGO, § 69 BDG) grundsätzlich dieselben Befugnisse und Entscheidungsmöglichkeiten, die das Berufungsgericht im Falle einer Zurückverweisung hätte (Urteil vom 6. Juli 1994 BVerwG 11 C 12.93 Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 30.01

    Berufliche Eingliederung eines Soldaten auf Zeit mit einem Eingliederungsschein;

    Die in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage greift bei Klagen gegen den Staat nur dort ein, wo andernfalls die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden besonderen Vorschriften über Fristen und Vorverfahren unterlaufen würden (vgl. u.a. Urteile vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271 S. 12, vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9 und vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 4.00 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 39 S. 2 jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 4.00

    Dienstrechtliches Begleitgesetz; personelle Maßnahmen; Teilverlegung; Umsetzung;

    Die in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage greift bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo andernfalls die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden besonderen Vorschriften über Fristen und Vorverfahren unterlaufen würden (vgl. u.a. Urteile vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 271 S. 12 und vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 9, jeweils m.w.N.; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 4134/02

    Ableistung einer Vorgriffsstunde durch einen Lehrer; Zahlung eines finanziellen

    BVerwG, Urteile vom 4.7.2002 - 2 C 13.01 - a.a.O. (m.w.N.), vom 6.7.1994 - 11 C 12.93 -, Buchholz 310 § 40 Nr. 271, vom 29.4.1997 - 1 C 2.95 -, NJW 1997, 2534, und vom 25.1.2001 - 2 A 4.00 -, DÖD 2001, 172.
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 23.93

    Koppelung der Einbürgerung an die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen - Abgabe

    Das Berufungsgericht hat jedoch die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs zu Unrecht verneint (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 6. Juli 1994 - BVerwG 11 C 12.93 -).
  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2077/18
  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2078/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 4237/01

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden ; Prinzip

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 6 K 1723/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 6 A 145/03

    Finanziellen Ausgleich für geleistete Vorgriffsstunden; Verurteilung des

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 6 K 1722/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 2725/01

    Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden ; Rechte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 3580/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 6 A 3988/02
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.1994 - 11 C 12.93, 11 PKH 11.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,17643
BVerwG, 24.05.1994 - 11 C 12.93, 11 PKH 11.94 (https://dejure.org/1994,17643)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1994 - 11 C 12.93, 11 PKH 11.94 (https://dejure.org/1994,17643)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1994 - 11 C 12.93, 11 PKH 11.94 (https://dejure.org/1994,17643)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1993 - 11 C 12.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,17835
BVerwG, 03.12.1993 - 11 C 12.93 (https://dejure.org/1993,17835)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1993 - 11 C 12.93 (https://dejure.org/1993,17835)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1993 - 11 C 12.93 (https://dejure.org/1993,17835)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Nichtbeibringung aller erforderlichen Unterlagen

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