Rechtsprechung
BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a
Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; Erwerbszweitwohnung; Aufwandsteuer; Anknüpfung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Unbeachtlichkeit des Zwecks für das Innehaben einer Zweitwohnung - Wolters Kluwer
Zweitwohnungssteuer - Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit - Erwerbszweitwohnung - Aufwandsteuer - Anknüpfung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Unbeachtlichkeit des Zwecks für das Innehaben einer Zweitwohnung
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GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 105 Abs. 2 a
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a
Zweitwohnungssteuer: Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nur aus beruflichen Gründen unterhaltene Zweitwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
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Zweitwohnungssteuer auch für berufsbedingte Nebenwohnung zulässig
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Besteuerung von Erwerbszweitwohnungen
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Bundesverwaltungsgericht zur Zweitwohnungssteuer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zweitwohnung aus beruflichen Gründen: Zweitwohnungssteuer zulässig? (IBR 2000, 576)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 29.08.1997 - 7 A 190/97
- OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97
- OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99 8 C 18.99
- VG Gelsenkirchen, 15.05.2003 - 16 K 941/02
- VG Gelsenkirchen, 22.05.2003 - 16 K 941/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 14 A 2917/03
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
- BVerwG, 09.01.2006 - 10 C 13.05
Papierfundstellen
- BVerwGE 111, 122
- NJW 2001, 1740 (Ls.)
- NVwZ 2001, 440
- DVBl 2000, 1224
- DÖV 2000, 873
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Hierzu führte sie aus, das Bundesverfassungsgericht habe es in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 325 ff.) mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar gehalten, Zweitwohnungsinhaber, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung innehätten, von der Steuerpflicht auszunehmen.Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird (BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 65, 325 ).
Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (so ausdrücklich BVerfGE 65, 325 ).
Daß eine ohne Berücksichtigung der Zwecke für das Innehaben einer Zweitwohnung allein auf den dafür erforderlichen Aufwand abstellende Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 (2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325) ausdrücklich festgestellt.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 (a.a.O. S. 357) ausgeführt, es bleibe dem Satzungsgeber unbenommen, unter Beachtung des Gleichheitssatzes Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände vorzusehen; doch ist damit noch nichts darüber gesagt, unter welchen Voraussetzungen ein kommunaler Steuersatzungsgeber in Ausübung seines Gestaltungsspielraums von Verfassungs wegen entsprechend handeln muß.
- OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
Zweitwohnungssteuer; Erwerbswohnung; Nebenwohnung
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
BVerwG 11 C 12.99 (8 C 18.99) OVG 13 L 5282/98.Mit Urteil vom 21. April 1999 (NVwZ-RR 1999, S. 790) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Gerichtsbescheid geändert und den Zweitwohnungssteuerbescheid der Beklagten vom 17. September 1996 aufgehoben.
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Da nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 9 S. 6).Dabei ist unter Aufhebung des entgegenstehenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1979 (- BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ff.) entschieden worden, eine Zweitwohnungssteuersatzung, die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken gehaltene Zweitwohnungen von der Besteuerung ausnehme, verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil das Wesen einer Aufwandsteuer es ausschließe, auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke für das Innehaben der Wohnung abzustellen (…BVerfGE a.a.O., S. 357).
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Es handelt sich mithin um eine Auslegung von Landesrecht, die nach § 137 Abs. 1 VwGO insoweit revisibel ist, als die Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG vorgegebenen Begriff des Aufwands nicht verletzen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 = KStZ 2000, S. 34/35). - VGH Baden-Württemberg, 09.02.1989 - 2 S 1575/88
Nichtigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Würden solche Fälle ohne Rücksicht auf hinzutretende Einzelfallumstände generell in Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände aufgenommen, so käme dies einer Ausklammerung von Erwerbszweitwohnungen aus dem Zweitwohnungssteuertatbestand gleich und liefe damit auf ein Ergebnis heraus, daß das Bundesverfassungsgericht als gleichheitswidrig beanstandet hat (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urteil vom 9. Februar 1989 - 2 S 1575/88 - VBlBW 1989, S. 348). - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Da nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 9 S. 6). - BFH, 05.03.1997 - II R 28/95
Zweitwohnungsteuer Hamburg
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Es macht die Rechtsordnung von vornherein nicht in einem rechtlich erheblichen Sinn widersprüchlich, wenn die Zweitwohnungssteuer als eine Steuer, die an die Einkommensverwendung und nicht an die Einkommenserzielung anknüpft, Tatbestände erfaßt, die bei der Einkommensbesteuerung einkommensmindernd berücksichtigt werden können, wie dies bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG der Fall sein kann (vgl. BFHE 182, 243 ). - BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Es handelt sich dabei um einen Sachverhalt, der sich einerseits von der Inanspruchnahme einer Erstwohnung, die keinen besonderen Aufwand gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG darstellt (BVerwG, Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 8 C 107.89 - Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 17), unterscheidet, andererseits aber keineswegs eine besonders aufwendige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraussetzt. - BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Soweit das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung zusätzlich darauf stützt, die Veranlagung reiner Erwerbszweitwohnungen zur Zweitwohnungssteuer verstoße gegen den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 98, 265 ), kann ihm auch darin nicht gefolgt werden. - BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98
Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich
Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Die für den Eintritt dieser Wirkung vorausgesetzte hinreichende Kongruenz der zu beurteilenden Sachverhalte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1999 - BVerwG 6 C 9.98 - BVerwGE 108, 355 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 125 = NJW 1999, S. 3503 ff.) ist gegeben. - BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 (8 C 18.99) -.Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 (8 C 18.99) - verletzt den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07
Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung
Einen solchen Anwendungsfall sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung u.a. im Vorhalten einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, weil ein derartiger Sachverhalt im Regelfall auf das Vorhandensein wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit hindeutet (so BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [345]; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - VII C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ff.; Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ff.).Letztere werden zwar in Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG nicht positiviert, sondern stillschweigend vorausgesetzt, doch sind sie durch eine feststehende höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ff. [346] und Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - NJW 2005, 3556 [3557]; BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - VII C 33.77 - BVerwGE 58, 230 ff.; Urteil vom 29. November 1991 - 8 C 107.89 - NVwZ 1992, 1098 f.; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.; Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ff.; Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728 f.; Urteil vom 16. Mai 2007 - 10 C 1.07 - NVwZ 2008, 91 f.) hinreichend konkretisiert.
Die Zweitwohnungssteuer stellt einen speziellen Anwendungsfall der vorstehend gekennzeichneten Aufwandsteuer dar, denn das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Erstwohnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ff. [125]) ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und wegen seiner Kumulierung in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.
Denn der Anknüpfungspunkt für die Aufwandssteuer liegt, wie oben schon dargelegt wurde, in dem im Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommenden Konsum (so BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ff.; Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - NVwZ 2002, 728).
Die Revision wird nach Maßgabe von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen, weil die Zweitwohnungssteuerpflicht bei Studenten, die in der Wohnung ihrer Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, noch der höchstrichterlichen Beurteilung bedarf (vgl. BVerwGE 111, 122 ff. [129]).
- BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07
Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, …
Das Berufungsgericht bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zur Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen, wonach das Wesen der Aufwandsteuer es ausschließe, für die Steuerpflicht von vornherein auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten Zwecke, die dem Aufwand zugrunde liegen, abzustellen (…BVerfG a.a.O. S. 357; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
Mit der Aufwandsteuer erfasst wird dementsprechend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die sich in der Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf äußert (so BVerwG, Urteil vom 27.9.2000, NVwZ 2001, 439; Urteil vom 12.4.2000, NVwZ 2001, 440). - VGH Hessen, 25.06.2003 - 5 UE 1174/01
Hundesteuer unabhängig von privater oder beruflicher Veranlassung
Sie knüpfen an das Halten eines Gegenstandes oder an einen tatsächlichen oder rechtlichen Zustand an (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 346 f.; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, 304 f.; und vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 -, BVerwGE 111, 122, 125 f.).Der Aufwand im Sinne eines Konsums ist dabei typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankommt, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983, a.a.O., S. 357; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, a.a.O., S. 126; Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 8 B 72.90 -, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 16).
Daran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Erwerbszweitwohnungen der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden können (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, a.a.O.), weil es nicht darauf ankommt, welchen Zwecken der besteuerte Aufwand im Sinne eines Konsums dient.
Es bleibt dem kommunalen Satzungsgeber unbenommen, unter Beachtung des Gleichheitssatzes Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände in der Steuersatzung vorzusehen, er ist dazu aber nicht verpflichtet (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1993, a.a.O., S. 357; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, a.a.O., S. 128).
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ). - VGH Hessen, 05.07.2006 - 5 UZ 1006/06
Hundesteuer für einen zeitweise zu Hause gehaltenen Diensthund
Sie knüpfen an das Halten eines Gegenstandes oder an einen tatsächlichen oder rechtlichen Zustand an (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 346 f.; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93-, BVerwGE 99, 303, 304 f.; und vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 -, BVerwGE 111, 122, 125 f.).Der Aufwand im Sinne eines Konsums ist dabei typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankommt, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983, a.a.O., S. 357; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, a.a.O., S. 126; Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 8 B 72.90 -, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 16).
Daran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Erwerbszweitwohnungen der Zweitwohnungssteuer unterworfen werden können (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000, a.a.O.), weil es nicht darauf ankommt, welchen Zwecken der besteuerte Aufwand im Sinne eines Konsums dient.
- VG Lüneburg, 16.02.2005 - 5 A 118/04
Heranziehung einer Studierenden zu Zweitwohnungssteuern
Aus dem Wesen der Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG folgt, dass nur der besondere Aufwand für das Innehaben einer zweiten Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung besteuert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.4. 2000, 11 C 12/99, BVerwGE 111, 122 (125)).Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung vom 12. April 2000 (BVerwGE 111, 122 (129)) festgestellt, dass im Bereich der in diesem Verfahren beklagten Landeshauptstadt Hannover Studenten und Auszubildenden nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, weil die Beklagte davon ausgehe, dass diese in der Wohnung ihrer Eltern, für die sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, keine abgeschlossene Erstwohnung zur Verfügung haben.
Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. April 2000 zu beurteilenden Sachverhalt (vgl. BVerwGE 111, 122 ff) ist der von einem Studenten am Universitätsort getätigte Aufwand zum Unterhalt einer Nebenwohnung am Studienort nicht typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern lediglich eine durch die örtlichen Gegebenheiten bedingte und unabwendbare Notwendigkeit, um ein Studium außerhalb des Hauptwohnsitzes am Sitz der Universität durchführen zu können.
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
Diese auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von Beginn an (vgl. BVerwGE 58, 230 ) verwendete und seitdem fortlaufend bestätigte (vgl. z.B. BVerwGE 99, 303 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 17) Begriffsbestimmung knüpft nicht allein an die Gewissheit oder die begründete Vermutung einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des potentiellen Steuerschuldners an. - OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11337/10
Zulässigkeit einer Übernachtungssteuer
- VG Freiburg, 14.11.2002 - 4 K 402/00
Hundesteuer für Wachhund
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06
Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen
- VG Lüneburg, 28.07.2004 - 5 B 34/04
Hauptwohnsitz; Hauptwohnung; Sozialstaatsprinzip; Steuerpflicht; Studenten; …
- VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06
Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01
Zweitwohnungssteuer für die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnhaus; …
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06
Hundesteuerpflicht von Landwirten
- VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 1310/12
Bewohnerparkzone, Bewohnerparkausweis, Ermessen, Studenten, Nebenwohnsitz
- VG Stuttgart, 07.02.2006 - 11 K 3598/04
- OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Zweitwohnungssteuer; Aufwand
- VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
- VG Aachen, 25.05.2004 - 4 L 146/04
Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides zur Zweitwohnungssteuer ; …
- VG Aachen, 09.01.2008 - 4 L 443/07
Streit über die Rechtmäßigkeit von Abgabenbescheiden für einen Zweitwohnsitz; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06
Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …
- VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05
Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"
- VG Stuttgart, 15.09.2005 - 11 K 2382/04
Voraussetzungen für das Entfallen der Hundesteuerpflicht bei einem Hund eines …
- BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 1860/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) gem. …
- VG Darmstadt, 08.02.2006 - 4 E 428/04
Keine Hundesteuerpflicht für dienstlich veranlasste Betreuung eines Diensthundes …
- FG Berlin, 29.06.2001 - 10 K 9135/00
Beruflich genutzte Zweitwohnung eines Universitätsprofessors unterliegt der …
- BFH, 01.10.2008 - II B 16/08
Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als …
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06
Beurteilung der Hundesteuerpflicht bei sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch …
- VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
Zweitwohnungsteuer; Gleichheitssatz; Ehegattenprivileg; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
- VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides; …
- VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der …
- VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 11 K 11.00887
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Aachen, 23.10.2006 - 4 K 339/04
Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
Anträge der Stadt Halle auf Zulassung der Berufung in Verfahren der Erhebung von …
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05
Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 14 A 2917/03
Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts; …
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 11 K 09.00312
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Minden, 23.03.2004 - 11 L 68/04
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.00658
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.01127
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Nürnberg im …
- VG Ansbach, 28.07.2010 - AN 11 K 10.01023
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Aachen, 12.10.2006 - 4 K 384/04
Studenten, die mit Nebenwohnsitz in Aachen gemeldet sind, müssen …
- VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1004/11
Zweitwohnungssteuer
- BFH, 05.12.2002 - II B 181/01
Zweitwohnungssteuer; Mitbenutzung der Zweitwohnung zu freiberuflichen Zwecken
- VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
"Kulturförderabgabe" rechtmäßig
- VGH Bayern, 27.03.2013 - 4 ZB 12.1477
Zur grundrechtlichen und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Erhebung einer …
- VG Gießen, 09.03.2011 - 8 K 48/10
Besteuerung der Zweitwohnung eines Pflegeheimbewohners
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 08.00573
Anknüpfung an die melderechtliche Situation zur Bestimmung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 14 E 1045/05
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21
Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 2557/04
Zweitwohnungssteuersatzung; Verweis auf Preisindex; Bestimmtheitsgrundsatz
- OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2007 - 2 LB 12/06
Entstehen der Zweitwohnungssteuerpflicht trotz Vermietung an Gesellschaft
- VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 187/11
Duisburg darf "Bettensteuer" erheben
- VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall …
- BVerwG, 15.10.2001 - 9 C 2.01
Einstufung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer - Steuerliche Bewertung …
- VG Münster, 28.07.2004 - 9 K 321/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines kommunalen Abgabebescheids zur Erhebung …
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00
Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 875/13
Zahlung der Zweitwohnungssteuer für einen verheirateten Ehegatten mit einer …
- OVG Sachsen, 14.11.2007 - 5 B 538/05
Einkommensverwendung; persönliche Lebensführung; gesellschaftliches Engagement
- OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 19/02
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01
Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 2187/10
Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung gem. § 124 Abs. 2 Nr. 1 …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2007 - 1 M 103/06
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer gegenüber Studenten, die als Hauptwohnung ihr …
- VG Gelsenkirchen, 15.05.2003 - 16 K 941/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer …
- VG Aachen, 12.04.2007 - 4 K 463/05
Streit über die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer; Unzulässigkeit einer …
- VG München, 20.07.2023 - M 10 K 19.5708
Zugrundlegung eines progressiven (Stufen-) Steuersatzes bei Erhebung der …
- VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 342/11
Duisburg darf "Bettensteuer" erheben
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - 14 B 802/06
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
- VG München, 26.07.2012 - M 10 K 11.5081
Zweitwohnung; Steuer; Bewohnbarkeit; berufliche Nutzung
- VG München, 21.04.2010 - M 10 K 08.4005
Zweitwohnungsteuer bei sozial gefördertem Wohnraum
- VG Kassel, 25.02.2005 - 6 E 818/03
Wohnungsbegriff im Zweitwohnungssteuerrecht
- VG Weimar, 20.06.2007 - 6 E 492/07
Kommunale Steuern; Heranziehung Studierender und Auszubildender zur …
- VG Köln, 10.10.2001 - 20 K 8502/98
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer …
- VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 3412/06
- VG Minden, 27.08.2004 - 11 K 3527/02
Auch Landwirte müssen Hundesteuer zahlen
- VG München, 11.03.2010 - M 10 K 09.2652
Genehmigungspflicht von Zweitwohnungssteuersatzungen; Vereinbarkeit mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 14 B 1167/07
- OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 18/02
- VG Köln, 16.01.2008 - 21 K 3798/07
Rechtswidrigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheids betreffend einen nicht …
- VG Münster, 04.08.2004 - 9 K 2064/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung einer Hundesteuer; Ausgestaltung …