Rechtsprechung
   AG Tecklenburg, 28.01.2009 - 11 C 145/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23778
AG Tecklenburg, 28.01.2009 - 11 C 145/08 (https://dejure.org/2009,23778)
AG Tecklenburg, Entscheidung vom 28.01.2009 - 11 C 145/08 (https://dejure.org/2009,23778)
AG Tecklenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 11 C 145/08 (https://dejure.org/2009,23778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,23778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermischung konkreter und fiktiver Abrechnung bei Geltendmachung der für die Ersatzbeschaffung eines höherwertigen Fahrzeuges angefallenen Mehrwertsteuer bis zu der bei einer Reparatur angefallenen Höhe

  • ra-frese.de

    Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Reparatur

  • ra-frese.de PDF
  • ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Reparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Reparatur

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Tecklenburg, 28.01.2009 - 11 C 145/08
    Soweit der Beklagte seine Auffassung auf eine Entscheidung des BGH vom 15.02.2005, veröffentlicht in VersR 2005, 665 ff stützt, steht nach Überzeugung des Gerichts diese höchstrichterliche Entscheidung nicht entgegen, da in dem vom BGH entschiedenen Fall gerade keine vollständige Restitution durchgeführt worden war.
  • LG Münster, 21.07.2009 - 9 S 23/09

    Abrechnung nach dem Brutto-Wiederbeschaffungsaufwand bei Übersteigen des

    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Januar 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts U (Az: 11 C 145/08) abgeändert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht