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   VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659   

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https://dejure.org/2018,28696
VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659 (https://dejure.org/2018,28696)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2018 - 11 C 17.1659 (https://dejure.org/2018,28696)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2018 - 11 C 17.1659 (https://dejure.org/2018,28696)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die hinreichende Aussicht auf Erfolg einer Klage kommt es auf die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers nicht an.

  • rewis.io

    Halter eines im öffentlichen Straßenraum abgestellten Lastkraftwagens

  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrzeughalter ist auch, wer im Fahrzeug wohnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FZV § 5 Abs. 1; StVZO § 29 Abs. 7 S. 4
    Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen wegen nicht nachgewiesener Hauptuntersuchung; Fahrzeughalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Halter eines Kraftfahrzeuges ist man auch, wenn man darin ständig wohnt

  • beck-blog (Auszüge)

    Fahrzeughalter ist auch, wer im Fahrzeug wohnt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Halter eines im öffentlichen Straßenraum abgestellten bewohnten Lastkraftwagens

  • weka.de (Kurzinformation)

    LKW als Wohnung: Wer ist Halter des Fahrzeugs?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659
    Es trifft zwar zu, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden darf, da das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen will (stRspr BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 = juris Rn. 26; B.v. 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 - EuGRZ 2014, 266 = juris Rn. 13).

    Dies verbietet jedoch nicht die gesetzlich (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) vorausgesetzte Prüfung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, da der Unbemittelte nur einem Bemittelten gleichgestellt zu werden braucht, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, B.v. 13.3.1990 a.a.O. Rn. 25; B.v. 26.12.2013 a.a.O.).

    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe genügt es regelmäßig, dass die Erfolgsaussichten offen sind oder es entscheidungserheblich auf schwierige Rechtsfragen ankommt, die höchstrichterlich noch nicht geklärt sind (BVerfG, B.v. 13.3.1990, a.a.O. 2. Ls.).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659
    Nachdem die Zustellungsfiktion des § 188 Satz 1 ZPO aus verfassungsrechtlichen Gründen nur als "letztes Mittel" der Bekanntgabe in Betracht kommt, setzt sie die Ausschöpfung aller Möglichkeiten voraus, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 310 = juris Rn. 18 f.; B.v. 18.4.2011 - 2 WDB 4, 11. - juris Rn. 4; Meissner/Schenk in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 56 Rn. 66).

    Dahinstehen kann, ob der Zustellungsmangel durch die nicht nachweisbar zugegangene Telekopie vom 3. August 2017 geheilt worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1997, a.a.O. Rn. 29) und damit den Lauf der Beschwerdefrist in Gang gesetzt hat, da der Antragsteller die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen seit Übermittlung des Telefaxes eingelegt hat.

  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659
    Es trifft zwar zu, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden darf, da das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen will (stRspr BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 = juris Rn. 26; B.v. 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 - EuGRZ 2014, 266 = juris Rn. 13).

    Dies verbietet jedoch nicht die gesetzlich (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) vorausgesetzte Prüfung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, da der Unbemittelte nur einem Bemittelten gleichgestellt zu werden braucht, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, B.v. 13.3.1990 a.a.O. Rn. 25; B.v. 26.12.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659
    Abgesehen davon zählt auch das Parken auf öffentlichem Straßengrund und eine gelegentliche Umsetzung als Nutzung im bzw. Teilnahme am Straßenverkehr (vgl. BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659
    Hinreichende Erfolgsaussichten liegen allerdings dann nicht vor, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist oder konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069 = juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.04.2015 - 9 ZB 15.793

    Streitwertfestsetzung, Rechtsverfolgung, Prozesskostenhilfeverfahren,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659
    Auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2, 5 ZPO scheidet aus (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2015 - 9 ZB 15.793 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 27.10.2017 - 1 A 163/17

    Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659
    Denn entscheidend ist nicht die - vom Antragsteller behauptete - Nichtnutzung im öffentlichen Straßenverkehr, sondern die rechtlich zulässige Benutzung (Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVG Rn. 20 m.w.N.; OVG Saarlouis, B.v. 27.10.2017 - 1 A 163/17 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2024 - 3 M 99/23

    Betriebsuntersagung von Kraftfahrzeugen

    Denn entscheidend ist nicht die Nichtnutzung im öffentlichen Straßenverkehr, sondern die rechtlich zulässige Benutzung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 11 C 17.1659 - juris Rn. 15).
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