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   VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631   

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VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631 (https://dejure.org/2019,1864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2019 - 11 C 18.1631 (https://dejure.org/2019,1864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2019 - 11 C 18.1631 (https://dejure.org/2019,1864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 2; FeV § 21 Abs. 1, § 22; StVG § 2 Abs. 6
    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Untätigkeitsklage wegen Nichtzulassung zur Fahrerlaubnisprüfung

  • verkehrslexikon.de

    PKH für eine beabsichtigte Untätigkeitsklage und Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung auf Grund einer Duldungsbescheinigung

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Untätigkeitsklage wegen Nichtzulassung zur Fahrerlaubnisprüfung

  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Duldungsbescheinigung kann als Identitätsnachweis für Erteilung einer Fahrerlaubnis genügen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Untätigkeitsklage; Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Identitätsnachweis durch eine Duldungsbescheinigung; Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung; Prozesskostenhilfe; Untätigkeitsklage; Erteilung einer Fahrerlaubnis; ...

  • rechtsportal.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Untätigkeitsklage; Antrag eines irakischen Staatsangehörigen auf Zulassung zur Führerscheinprüfung; Nicht ausreichender Nachweis der Identität durch eine Duldungsbescheinigung als Grund für die Nichtzulassung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Schließlich steht auch § 44a VwGO der Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage nicht entgegen (im Ergebnis ebenso BayVGH, B.v. 5.11.2009 - 11 C 08.3165 - juris; B.v. 17.10.2006 - 11 CE 06.974 - juris).

    Ob die Identität des Antragstellers nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen hinreichend nachgewiesen ist, ob insbesondere ein verlässlicher Abgleich mit den für die Fahrerlaubniserteilung relevanten Registern möglich ist (vgl. Dauer, a.a.O.; BVerwG, U.v. 8.9.2016 a.a.O. Rn. 16, 23 ff.; OVG NW, B.v. 5.6.2014 - 16 A 1851/11 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 5.11.2009, a.a.O. Rn. 33 ff.), ist offen und wird im Klageverfahren zu klären sein.

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Der Rechtsansicht der Antragsgegnerin, dass die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 8.9.2016 - 3 C 16.15 - BVerwGE 156, 111 = juris) insofern nicht einschlägig sei, kann nicht gefolgt werden.

    Ob die Identität des Antragstellers nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen hinreichend nachgewiesen ist, ob insbesondere ein verlässlicher Abgleich mit den für die Fahrerlaubniserteilung relevanten Registern möglich ist (vgl. Dauer, a.a.O.; BVerwG, U.v. 8.9.2016 a.a.O. Rn. 16, 23 ff.; OVG NW, B.v. 5.6.2014 - 16 A 1851/11 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 5.11.2009, a.a.O. Rn. 33 ff.), ist offen und wird im Klageverfahren zu klären sein.

  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht grundsätzlich die Bewilligungsreife, d.h. der Zeitpunkt nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15); ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, hier des Beschwerdegerichts, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).

    Zudem wäre es mit dem Sinn der Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückzuweisen und einen Antragsteller darauf zu verweisen, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018, a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 166 Rn. 14a).

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht grundsätzlich die Bewilligungsreife, d.h. der Zeitpunkt nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15); ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, hier des Beschwerdegerichts, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).

    Zudem wäre es mit dem Sinn der Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückzuweisen und einen Antragsteller darauf zu verweisen, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018, a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 166 Rn. 14a).

  • VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974

    Vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Schließlich steht auch § 44a VwGO der Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage nicht entgegen (im Ergebnis ebenso BayVGH, B.v. 5.11.2009 - 11 C 08.3165 - juris; B.v. 17.10.2006 - 11 CE 06.974 - juris).
  • VGH Bayern, 26.02.2002 - 11 CE 02.225

    D (A), Ausländer, Fahrerlaubnis, Identitätsnachweis, Duldung, vorläufiger

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (wie etwa BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 11 CE 02.225) ist durch die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überholt (Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht. 45. Aufl. 2019, § 21 FeV Rn. 12).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht grundsätzlich die Bewilligungsreife, d.h. der Zeitpunkt nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15); ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, hier des Beschwerdegerichts, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2009 - 2 B 66.08

    Der Kläger steht als Beamter im Dienst des Beklagten. Nachdem im Land Berlin

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Gegen diese Rechtsauffassung spricht zwar nicht, dass die hier statthafte allgemeine Leistungsklage anders als die Verpflichtungsklage grundsätzlich kein prozessuales Antragserfordernis kennt (Happ in Eyermann, VwGO, § 42 Rn. 68; BVerwG, B.v. 23.6.2009 - 2 B 66.08 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Dabei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht grundsätzlich die Bewilligungsreife, d.h. der Zeitpunkt nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.1.2016 - 10 C 15.724 - juris Rn. 14 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15); ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, hier des Beschwerdegerichts, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (BayVGH, B.v. 26.11.2018, a.a.O.; B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6; B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.02.2009 - 11 C 08.2018

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Antrag auf Neuerteilung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631
    Mit der beantragten Zulassung zur Führerscheinprüfung begehrt der Antragsteller, der noch keine Prüfung nach § 15 FeV abgelegt hat, der Sache nach die Erteilung eines Prüfauftrags an die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 FeV und die Übersendung des bereits vorbereiteten Führerscheins zwecks Aushändigung (vgl. BayVGH, B.v. 10.2.1009 - 11 C 08.2018 - juris Rn. 13, 27; Trésoret in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 10.1.2019, § 15 FeV Rn. 74).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - 16 A 1851/11

    Identitätsnachweis eines Ausländers durch Vorlage der Duldungsbescheinigung und

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

  • VGH Bayern, 11.01.2016 - 10 C 15.724

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung familiärer Bindungen

  • BVerfG, 18.09.2017 - 2 BvR 451/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 11 C 19.1674

    Inlandsgültigkeit einer rumänischen Fahrerlaubnis - Beschwerde gegen

    Dies war hier im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 11 C 18.1631- juris Rn. 12 m.w.N.) und bis zuletzt der Fall.
  • VG Ansbach, 12.11.2021 - AN 10 K 20.01172

    Fiktionsbescheinigung im Rahmen des Fahrerlaubniserwerbs zur

    Bei der begehrten Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung bzw. Erteilung eines Prüfauftrags an die zuständige technische Prüfstelle für Kraftfahrzeugverkehr (§ 22 Abs. 4 Satz 1 FeV) handelt es sich, mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen (Art. 35 Satz 1 BayVwVfG), um ein sonstiges Verwaltungshandeln, das mit der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 15).

    Die Reichweite dieser höchstrichterlichen Entscheidung ist nicht auf den Einzelfall einer Aufenthaltsgestattung beschränkt, sondern auf vergleichbare Dokumente wie Duldungsbescheinigungen, Reiseausweise oder elektronische Aufenthaltstitel übertragbar (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 17; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 21 FeV Rn. 30).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall in einem maßgeblichen Punkt von den bisher in der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen zu Aufenthaltsgestattungen (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2016 - 3 C 16/15 - juris), Duldungsbescheinigungen (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 11 C 18.1631 - juris) oder Reiseausweisen (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2009 - 11 C 08.3165 - juris), da diese Ausweisdokumente jeweils selbst ein Lichtbild aufweisen und damit einen Identitätsabgleich für die vorgenannten Zwecke ermöglichen.

  • OVG Bremen, 27.04.2020 - 2 PA 64/20

    COPD; COPD GOLD IV; Erteilung Fahrerlaubnis; Fahreignung; körperliche

    Nachträgliche Änderungen der Sachlage zugunsten des Klägers sind zudem auch noch im Beschwerdeverfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen (vgl. Bay. VGH , Beschluss vom 01.02.2019 - 11 C 18.1631 -, Rn. 12, juris).
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 8 ZB 19.30033

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Grundsatzbedeutung

    Im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife, d.h. nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - AuAS 2008, 11 = juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 12) und Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen waren die angeführte Grundsatzentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2019 und 12. März 2019 zu der grundsätzlich bedeutsamen Frage der Gefahr flüchtlingsrechtlich relevanter Verfolgungsmaßnahmen für äthiopische Staatsangehörigen wegen ihrer exilpolitischen Tätigkeit für eine Organisation, die einer in Äthiopien bis Sommer 2018 als Terrororganisation eingestuften Organisation nahesteht, bereits erlassen.
  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 11 C 20.545

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, war die Klage gegen den Entziehungsbescheid vom 8. November 2018 im grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. BayVGH, B.v. 27.1.2020 - 11 C 19.1674 - juris Rn. 16; B.v. 1.2.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 12 m.w.N.) unzulässig, weil seit der Einlegung des Widerspruchs noch keine drei Monate (§ 75 Satz 2 VwGO) abgelaufen waren.
  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 8 ZB 18.31891

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines äthiopischen Asylbewerbers

    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags zulasten des Rechtsschutzsuchenden eintreten, sind grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 01.02.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 12; BVerfG, B.v. 22.8.2018 - 2 BvR 2647/17 - NVwZ-RR 2018, 873 = juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, B.v. 21.1.2019 - 1 PKH 49.18 u.a. - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 8 ZB 18.33079

    Erfolgloser auf rechtsgrundsätzliche Bedeutung gestützter

    Im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblicher Zeitpunkt der Bewilligungsreife, d.h. nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - AuAS 2008, 11 = juris Rn. 1; BayVGH, B.v. 01.02.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 12), waren die angeführte Grundsatzentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 2019 und 12. März 2019 zu der grundsätzlich bedeutsamen Frage der Gefahr flüchtlingsrechtlich relevanter Verfolgungsmaßnahmen für äthiopische Staatsangehörigen wegen ihrer exilpolitischen Tätigkeit für eine Organisation, die einer in Äthiopien bis Sommer 2018 als Terrororganisation eingestuften Organisation nahesteht, bereits erlassen.
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 8 ZB 18.30660

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen nachträglich entfallener

    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags zulasten des Rechtsschutzsuchenden eintreten, sind grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 01.02.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 12; BVerfG, B.v. 22.8.2018 - 2 BvR 2647/17 - NVwZ-RR 2018, 873 = juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, B.v. 21.1.2019 - 1 PKH 49.18 u.a. - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.10.2020 - 11 C 20.1229

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Der nach ständiger Rechtsprechung maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist grundsätzlich die Bewilligungsreife, d.h. der Zeitpunkt nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen und einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme, und ausnahmsweise der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, wenn sich - was hier nicht der Fall ist - im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (vgl. BayVGH, B.v. B.v. 1.2.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1; BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 8 ZB 18.32096

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache im Zulassungsverfahren

    Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags zulasten des Rechtsschutzsuchenden eintreten, sind grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 11 C 18.1631 - juris Rn. 12; BVerfG, B.v. 22.8.2018 - 2 BvR 2647/17 - NVwZ-RR 2018, 873 = juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, B.v. 21.1.2019 - 1 PKH 49.18 u.a. - juris Rn. 6).
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