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   VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233   

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VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233 (https://dejure.org/2019,19259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.06.2019 - 11 C 19.233 (https://dejure.org/2019,19259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 11 C 19.233 (https://dejure.org/2019,19259)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 174 Abs. 4 Satz 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Eintritt der Rechtskraft nur in Ausnahmefällen

  • IWW

    § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO, § 174 Abs. 4 S. 1 ZPO
    VwGO, ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Eintritt der Rechtskraft; Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Eintritt der Rechtskraft nur in Ausnahmefällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 174 Abs. 4 S. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Eintritt der Rechtskraft; Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses

  • rechtsportal.de

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 174 Abs. 4 S. 1
    Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe nach dem rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens; Verfahrensfehlerhafte Verlagerung einer zweifelhaften Rechtsfrage in das Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 11.06.2012 - 12 C 12.1042

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Beschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233
    Die Frage, ob noch Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, wenn das Verfahren in der Hauptsache schon beendet ist, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. zum Streitstand BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 14 C 1.2539 - juris; B.v. 11.6.2012 - 12 C 12.1042 - juris; BGH, B.v. 7.3.2012 - XII ZB 391710 - FamRZ 2012, 964).

    Es besteht jedoch weitgehend Einigkeit darüber, dass nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens allenfalls ausnahmsweise rückwirkend Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, denn der Zweck der Prozesskostenhilfe, die für die Führung eines aussichtsreichen Rechtsstreits erforderlichen Kosten aufzubringen, kann in diesen Fällen nicht mehr erreicht werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2012 a.a.O. Rn. 4; weitergehend z.B. Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 166 Rn. 57; weitergehend für das Beschwerdeverfahren Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 166 Rn. 81).

    Ausnahmen werden z.B. angenommen, wenn eine zweifelhafte Rechtsfrage verfahrensfehlerhaft in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert worden ist (BGH a.a.O. juris Rn. 14) oder wenn das erstinstanzliche Gericht die Entscheidung verzögert hat und die Erfolgsaussicht in der Zwischenzeit entfallen ist (BGH a.a.O. juris Rn. 18; BayLSG, B.v. 1.12.2015 - L 11 AS 780/15 B PKH - juris Rn. 8), wenn über einen entscheidungsreifen Antrag ohne hinreichenden Grund nicht entschieden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2012 a.a.O. Rn. 6) oder wenn vor Ergehen der den Rechtszug abschließenden Entscheidung des Gerichts bereits alle Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfüllt waren und die rückwirkende Bewilligung der Billigkeit entspricht (OVG NW, B.v. 24.5.2017 - 16 E 1119/16 - juris Rn. 3; B.v. 5.9 2013 - 16 E 847/13 - juris Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2013 - 16 E 847/13

    Beschränkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233
    Ausnahmen werden z.B. angenommen, wenn eine zweifelhafte Rechtsfrage verfahrensfehlerhaft in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert worden ist (BGH a.a.O. juris Rn. 14) oder wenn das erstinstanzliche Gericht die Entscheidung verzögert hat und die Erfolgsaussicht in der Zwischenzeit entfallen ist (BGH a.a.O. juris Rn. 18; BayLSG, B.v. 1.12.2015 - L 11 AS 780/15 B PKH - juris Rn. 8), wenn über einen entscheidungsreifen Antrag ohne hinreichenden Grund nicht entschieden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2012 a.a.O. Rn. 6) oder wenn vor Ergehen der den Rechtszug abschließenden Entscheidung des Gerichts bereits alle Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfüllt waren und die rückwirkende Bewilligung der Billigkeit entspricht (OVG NW, B.v. 24.5.2017 - 16 E 1119/16 - juris Rn. 3; B.v. 5.9 2013 - 16 E 847/13 - juris Rn. 2).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233
    Die Frage, ob noch Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, wenn das Verfahren in der Hauptsache schon beendet ist, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (vgl. zum Streitstand BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 14 C 1.2539 - juris; B.v. 11.6.2012 - 12 C 12.1042 - juris; BGH, B.v. 7.3.2012 - XII ZB 391710 - FamRZ 2012, 964).
  • LSG Bayern, 01.12.2015 - L 11 AS 780/15

    Keine erneute Prüfung der Erfolgsaussichten im PKH-Beschwerdeverfahren bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233
    Ausnahmen werden z.B. angenommen, wenn eine zweifelhafte Rechtsfrage verfahrensfehlerhaft in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert worden ist (BGH a.a.O. juris Rn. 14) oder wenn das erstinstanzliche Gericht die Entscheidung verzögert hat und die Erfolgsaussicht in der Zwischenzeit entfallen ist (BGH a.a.O. juris Rn. 18; BayLSG, B.v. 1.12.2015 - L 11 AS 780/15 B PKH - juris Rn. 8), wenn über einen entscheidungsreifen Antrag ohne hinreichenden Grund nicht entschieden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2012 a.a.O. Rn. 6) oder wenn vor Ergehen der den Rechtszug abschließenden Entscheidung des Gerichts bereits alle Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfüllt waren und die rückwirkende Bewilligung der Billigkeit entspricht (OVG NW, B.v. 24.5.2017 - 16 E 1119/16 - juris Rn. 3; B.v. 5.9 2013 - 16 E 847/13 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 16 E 1119/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Berichtigung des Melderegisters

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233
    Ausnahmen werden z.B. angenommen, wenn eine zweifelhafte Rechtsfrage verfahrensfehlerhaft in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert worden ist (BGH a.a.O. juris Rn. 14) oder wenn das erstinstanzliche Gericht die Entscheidung verzögert hat und die Erfolgsaussicht in der Zwischenzeit entfallen ist (BGH a.a.O. juris Rn. 18; BayLSG, B.v. 1.12.2015 - L 11 AS 780/15 B PKH - juris Rn. 8), wenn über einen entscheidungsreifen Antrag ohne hinreichenden Grund nicht entschieden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2012 a.a.O. Rn. 6) oder wenn vor Ergehen der den Rechtszug abschließenden Entscheidung des Gerichts bereits alle Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfüllt waren und die rückwirkende Bewilligung der Billigkeit entspricht (OVG NW, B.v. 24.5.2017 - 16 E 1119/16 - juris Rn. 3; B.v. 5.9 2013 - 16 E 847/13 - juris Rn. 2).
  • OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19

    Rückübermittlung eines Empfangsbekenntnisses über das elektronische

    Erforderlich ist, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist.(aus neuerer Zeit: BGH, Beschlüsse vom 11.9.2018, a.a.O., und vom 25.9.2018 - XI ZB 6/17 -, juris jew. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2019 - 11 C 19.233 -, juris Ls. 4 und Rdnr. 15 m.w.N.) Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses erfordert, dass dessen Beweiswirkung zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird.(BFH, Beschluss vom 22.9.2015 - V B 20/15 -, juris Ls. 2 und Rdnr.8 m.w.N.) Nichts anderes kann für eine elektronische Zustellung gelten.
  • OVG Sachsen, 12.07.2021 - 6 D 18/21

    Abschleppen eines auf einem Radweg abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit

    Liegen diese Voraussetzungen - wie hier - vor, hat das Beschwerdegericht die Erfolgsaussichten nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die bei Eintritt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuchs bestand (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. März 2015 - 5 D 114/14 -, juris Rn. 7 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Mai 2021 - 2 O 47/21 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschl. v. 12. Juni 2019 - 11 C 19.233 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - 2 O 27/20

    Prozesskostenhilfe für eine auf Bescheidung eines Antrags auf

    Insbesondere bedarf es keiner Vertiefung, ob nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens nur ausnahmsweise rückwirkend Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, weil der Zweck der Prozesskostenhilfe, die für die Führung eines aussichtsreichen Rechtsstreits erforderlichen Kosten aufzubringen, in diesen Fällen nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10 - juris Rn. 9 ff., BayVGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 11 C 19.233 - juris Rn. 9 ff.; weitergehend: Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 166 VwGO Rn. 57; weitergehend für das Beschwerdeverfahren: Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 166 VwGO Rn. 81).
  • OVG Saarland, 25.09.2019 - 1 D 265/19

    Einzelfall einer trotz rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils erfolgreichen

    Auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kann - hierauf hat der Senat die Beteiligten mit Schreiben vom 10.9.2019 hingewiesen - ausnahmsweise rückwirkend Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt worden ist und der Kläger vor Eintritt der Rechtskraft alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat.(BayVGH, Beschluss vom 12.6.2019 - 11 C 19.233 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 O 47/21

    Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren bei

    Eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist im Beschwerdeverfahren bei zwischenzeitlich eingetretener Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung jedenfalls dann möglich, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt und der Antragsteller vor Eintritt der Rechtskraft alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 11 C 19.233 - juris Rn. 12).
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