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BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93 |
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Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- VG Minden, 13.11.1991 - 3 K 2966/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.1993 - 19 A 390/92
- BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
Papierfundstellen
- NZV 1995, 291
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
Fahrerlaubnis - Entziehung - Nachschulung - Neue Fahrerlaubnis
Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 - <NZV 1994, 412 = DVBl 1994, 1196 = VD 1994, 279> sei nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar, da der Kläger zum Zeitpunkt der Nachschulungsanordnung nicht mehr Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gewesen sei.Wie der erkennende Senat schon im Urteil vom 18. Mai 1994 (a.a.O.) ausgeführt hat, decken sich die Anforderungen der Fahrerlaubnisprüfung nicht mit den Inhalten, die dem auffällig gewordenen Fahranfänger in der Nachschulung gemäß § 2 b StVG, § 12 f StVZO vermittelt werden.
- BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85
Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern
Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
Zwar weist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 71.85 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 75), auf die das Berufungsurteil Bezug nimmt, mit Recht darauf hin, daß die Gefahrenlehre Bestandteil auch einer Fahrerlaubnisprüfung ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 StVG), doch unterscheiden sich - worauf es im hier zu entscheidenden Fall ankommt - Befähigungsprüfung und Nachschulung. - VGH Bayern, 23.10.1990 - 11 B 89.2836
Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
Mit der vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision macht der Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 1990 - 11 B 89.2836 - (DAR 1991, 235 = NZV 1991, 167) geltend, die getroffene Maßnahme sei verhältnismäßig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.1993 - 19 A 390/92
Teilnahme am Nachschulungskurs; Inhaber der Fahrerlaubnis; Probezeit; …
Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
Das Oberverwaltungsgericht (vgl. NZV 1993, 247) hat die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts im wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, die Anordnung verstoße wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls gegen das Übermaßverbot.
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im …
Da die Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder der richterlichen Entscheidung abzuwarten ist, bevor die Anordnung der Nachschulung zu erfolgen hat, sind schon deshalb zeitliche Verzögerungen hinzunehmen, ohne dass damit die Pflicht zur Anordnung der Nachschulung nur wegen des Zeitablaufs hinfällig wird, auch wird ein rechtmäßig angeordnetes Aufbauseminar nicht durch eine lange Verfahrensdauer rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 27/93 - NZV 1995, 146). - VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07
Fahrerlaubnis auf Probe; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; …
Dabei spielt insbesondere die Erwägung eine Rolle, dass der Betroffene sich keinen Vorteil dadurch verschaffen soll, wenn er selbst durch die Rechtsschutzmöglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren für eine große zeitliche Distanz zwischen Verkehrsverstoß und Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar sorgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 27/93).Ihr lag auf Seiten des Gesetzgebers dieselbe Überlegung zu Grunde, welche das BVerwG im o. g. Urteil vom 25.01.1995 (11 C 27/93) zur Aussage bewegte, dass auch nach einer längeren beanstandungsfreien Teilnahme am Straßenverkehr ein Aufbauseminar anzuordnen sei: Andernfalls würde - gerade bei Verkehrsverstößen gegen Ende der Probezeit - ein Anreiz geschaffen das Bußgeldverfahren zu verzögern, um das Ende der Probezeit zu erreichen und damit einer Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu entgehen (BT-Drucks. 10/4490, S. 19; vgl. insgesamt auch VG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2006 - 3 B 1/06).
- VG Schleswig, 02.02.2006 - 3 B 1/06
Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger bei zeitlich erheblicher, durch …
Dieser gesetzgeberische Zweck ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 27/93 -, Buchholz 442.10 § 2a StVG Nr. 5) und wird auch von der Kammer als aus Gründen der Praktikabilität gebotenes Abweichen von der eigentlichen Zielsetzung einer möglichst zeitnahen Reaktion bei Fahranfängern betrachtet.
- VG Hamburg, 13.02.2013 - 15 K 368/12
Unterrichtsausschluss als Ordnungsmaßnahme; keine sofortige Vollziehung; …
Anders als bei erwachsenen Bürgern, die sich erst mittels langjähriger Rechtsschutzverfahren gegen einen vermeintlichen Eingriff in ihre Rechte zu wehren versuchen und anschließend auf die lange Verfahrensdauer berufen (vgl. zu verkehrsrechtlichen Anordnungen BVerwG…, Urteil vom 22.3.1995, 11 C 3/95, NVwZ-RR 1995, 610 f., juris Rn. 9; Urteil vom 27. Januar 1995, 11 C 27/93, NZV 95, 291 f., juris Rn. 10 …und Urteil vom 12.7.1995, 11 B 18/95, NJW 1995, 3402, juris Rn. 3), muss es von Ordnungsmaßnahmen betroffenen Schülern möglich bleiben, aufgrund einer langen Verfahrensdauer aus den Voraussetzungen für die Maßnahme "herauszuwachsen". - VG Saarlouis, 28.03.2014 - 6 L 309/14
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
BVerwG, Urteil vom 25.01.1995, 11 C 27.93, NZV 1995, 291; ferner BayVGH, Beschluss vom 07.11.2011, 11 CS 11.2109, zitiert nach juris. - VG Würzburg, 22.11.2012 - W 6 S 12.924
Unerheblichkeit von beanstandungsfreiem Fahren über längere Zeit
Eine solche Verfahrensdauer allein führt aber noch nicht zur Unverhältnismäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Anordnung (vgl. BVerwG, U.v. 22.03.1995 Az.: 11 C 3/94, Buchholz 442.10, § 2a StVG Nr. 6; BVerwG, U.v. 25.01.1995 Az.: 11 C 27/93, Buchholz 442.10, § 2a StVG Nr. 5). - VG Aachen, 13.03.2013 - 3 L 74/13
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen einer innerhalb der …
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass dem Betroffenen kein Vorteil dadurch zuteil werden soll, dass er selbst durch die Ausnutzung der Rechtsschutzmöglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren Einfluss auf den Zeitablauf zwischen Verkehrsverstoß und rechtskräftiger Ahnung desselben und damit mittelbar auf die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar nehmen kann, vgl.: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 27/93 -, Verkehrsrechtssammlung (VRS) 89, 389-391. - BVerwG, 30.11.1993 - 11 B 40.93 Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen 11 C 27.93 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.