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   BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99   

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BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99 (https://dejure.org/2000,888)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 11 C 3.99 (https://dejure.org/2000,888)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 (https://dejure.org/2000,888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 128 Abs. 1, § 129 Abs. 1, § 130 Abs. 1
    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip; Fremdfinanzierungsquote; Nettoinvestitionen; Zweckbindung von Investitionszuschüssen; maßgebliches Haushaltsjahr; Zinsen auf Fremdfinanzierungszinsen; Erforderlichkeit der Fremdfinanzierungskosten

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsaufwand - Fremdfinanzierungszinsen - Gesamtdeckungsprinzip - Fremdfinanzierungsquote - Nettoinvestitionen - Zweckbindung von Investitionszuschüssen - Maßgebliches Haushaltsjahr - Zinsen auf Fremdfinanzierungszinsen - Erforderlichkeit der ...

  • Judicialis

    BauGB § 128 Abs. 1; ; BauGB § 129 Abs. 1; ; BauGB § 130 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 128 Abs. 1 § 129 Abs. 1 § 130 Abs. 1
    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip; Fremdfinanzierungsquote; Nettoinvestitionen; Zweckbindung von Investitionszuschüssen; maßgebliches Haushaltsjahr; Zinsen auf Fremdfinanzierungszinsen; Erforderlichkeit der Fremdfinanzierungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorababzug von Zuschüssen bei Fremdfinanzierungsquote?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 344
  • NVwZ 2001, 686
  • DVBl 2000, 1220
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - (BVerwGE 85, 306 ff.) nach bundesweitem Inkrafttreten des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips (vgl. für Niedersachsen § 16 Nr. 2 der Niedersächsischen Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO - vom 27. August 1973, NdsGVBl S. 301) ausdrücklich an der ständigen Rechtsprechung festgehalten, daß Zinsen für Darlehen, die eine Gemeinde zur Finanzierung bestimmter Erschließungsanlagen verwendet hat, grundsätzlich zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand i.S.des § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehören (BVerwGE 45, 215 ff.).

    So weit wollte das Bundesverwaltungsgericht in seinem genannten Urteil ersichtlich nicht gehen, wie der Rekurs auf ein "hinreichend hohes Maß an Wahrscheinlichkeit" und die Korrektur des Kreditbedarfs durch zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen für die Erschließungsmaßnahme zeigen (BVerwGE 85, 306 ).

    Entsprechendes wie für die bereits erwähnte Korrektur des Kreditbedarfs für die Erschließungsmaßnahme durch dafür erbrachte zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen (BVerwGE 85, 306 ) muß reziprok auch dann gelten, wenn Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen als Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten anderer Vorhaben als der abzurechnenden Erschließungsmaßnahme zweckgebunden sind.

    Dabei ist - wie auch beim Zinssatz (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 308) und bei der Tilgungsrate - auf die durchschnittlichen Konditionen aller in dem Haushaltsjahr aufgenommenen Kredite zurückzugreifen, da das Gesamtdeckungsprinzip die Zuordnung bestimmter Darlehen zu der Erschließungsmaßnahme ausschließt.

    Hat die Beklagte in dem Haushaltsjahr, in dem die jeweilige Erschließungsaufwendung entstanden ist, mit den Kreditinstituten üblicherweise längerfristige Rückzahlungsvereinbarungen getroffen, die den Zeitraum, für den Fremdfinanzierungszinsen als beitragsfähig veranschlagt werden durften (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 310 f.; Urteil vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 3.92 - NVwZ 1993, S. 1200; Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 18), ausschöpften oder überstiegen, so ist es wirklichkeitsgerecht, den kreditfinanzierten Betrag allein anhand der Fremdfinanzierungsquote für dieses Jahr zu ermitteln (ebenso OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999, a.a.O.).

    Nur in diesem letztgenannten Sinne kann richtigerweise auch die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 309) verstanden werden, der durch eine Erschließungsmaßnahme ausgelöste Kreditbedarf sei "unter Rückgriff auf die Fremdfinanzierungsquote des betreffenden Haushaltsjahres" zu ermitteln.

    Lediglich rechnerisch ermittelte Zinsen für den Einsatz von Eigenkapital gehören jedoch nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 310).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 3625/97

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße ;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
    Die Schätzung darf sich deshalb von der Lebenswirklichkeit, d.h. dem tatsächlich durch die Erschließungsanlage verursachten Aufwand, nur so weit entfernen, wie dies die die Schätzung rechtfertigenden Umstände, insbesondere das Erfordernis der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes, bedingen (so auch OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999 - OVG 3 A 3625/97 - VA 2000, S. 5).

    Hat die Beklagte in dem Haushaltsjahr, in dem die jeweilige Erschließungsaufwendung entstanden ist, mit den Kreditinstituten üblicherweise längerfristige Rückzahlungsvereinbarungen getroffen, die den Zeitraum, für den Fremdfinanzierungszinsen als beitragsfähig veranschlagt werden durften (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 310 f.; Urteil vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 3.92 - NVwZ 1993, S. 1200; Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 18), ausschöpften oder überstiegen, so ist es wirklichkeitsgerecht, den kreditfinanzierten Betrag allein anhand der Fremdfinanzierungsquote für dieses Jahr zu ermitteln (ebenso OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.1993 - 8 C 3.92

    Erschließung - Vorausleistung - Erschließungsaufwand - Zinsen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
    Hat die Beklagte in dem Haushaltsjahr, in dem die jeweilige Erschließungsaufwendung entstanden ist, mit den Kreditinstituten üblicherweise längerfristige Rückzahlungsvereinbarungen getroffen, die den Zeitraum, für den Fremdfinanzierungszinsen als beitragsfähig veranschlagt werden durften (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. August 1990, a.a.O. S. 310 f.; Urteil vom 29. Januar 1993 - BVerwG 8 C 3.92 - NVwZ 1993, S. 1200; Driehaus, a.a.O., § 13 Rn. 18), ausschöpften oder überstiegen, so ist es wirklichkeitsgerecht, den kreditfinanzierten Betrag allein anhand der Fremdfinanzierungsquote für dieses Jahr zu ermitteln (ebenso OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999, a.a.O.).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
    Diese Grenze wird erst dann überschritten, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. zum ganzen BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249, 250 ff.; Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, S. 925, 927; Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 81 S. 42, 46 f.; Driehaus, a.a.O., § 15 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
    Diese Grenze wird erst dann überschritten, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. zum ganzen BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249, 250 ff.; Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, S. 925, 927; Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 81 S. 42, 46 f.; Driehaus, a.a.O., § 15 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - (BVerwGE 85, 306 ff.) nach bundesweitem Inkrafttreten des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips (vgl. für Niedersachsen § 16 Nr. 2 der Niedersächsischen Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO - vom 27. August 1973, NdsGVBl S. 301) ausdrücklich an der ständigen Rechtsprechung festgehalten, daß Zinsen für Darlehen, die eine Gemeinde zur Finanzierung bestimmter Erschließungsanlagen verwendet hat, grundsätzlich zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand i.S.des § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehören (BVerwGE 45, 215 ff.).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
    Diese Grenze wird erst dann überschritten, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. zum ganzen BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249, 250 ff.; Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, S. 925, 927; Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 81 S. 42, 46 f.; Driehaus, a.a.O., § 15 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Solche unvertretbaren Mehrkosten sind etwa dann anzunehmen, wenn die Gemeinde es ohne irgendeinen sachlich vertretbaren Grund unterlässt, die fehlenden Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ).

    Sollten die Fremdmittel - wofür die Aktenlage spricht - für etwa 20 Jahre in Anspruch genommen worden sein, stellt sich abgesehen von der Frage einer verzögerten Aufstellung eines Bebauungsplans die Frage, ob einer derart langen Laufzeit von Fremdfinanzierungen mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte Vermögensdispositionsfreiheit der Bürger unabhängig von einem Verschulden der Gemeinde und vom Entstehen der sachlichen Beitragspflicht Grenzen gesetzt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ; gegen eine zeitliche Begrenzung Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 26 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1993 - 8 C 3.92 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 47 S. 31).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08

    Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand;

    Das aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgende Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands gebietet es, im Rahmen der Berechnung der (wegen des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips nur "fiktiven") Fremdfinanzierungskosten von der Gemeinde vereinnahmte Vorausleistungen für die Erschließungsanlage wie Tilgungen zu behandeln (im Anschluss an das Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ).

    Die Berechnung des der einzelnen Erschließungsanlage zuzuordnenden Kreditaufwands darf sich deshalb von der Lebenswirklichkeit, d.h. von dem tatsächlich durch die Erschließungsanlage verursachten Aufwand, nur so weit entfernen, wie dies die die Schätzung rechtfertigenden Umstände, insbesondere das Erfordernis der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes, bedingen (Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ; OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - OVGE 48, 40 ).

    Umgekehrt sind bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für andere Vorhaben von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts vorab abzuziehen, wenn diese Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 348 ff.).

    Für die Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten bei der Zinsberechnung für die Folgejahre ist ebenfalls auf die so ermittelte Fremdfinanzierungsquote des jeweiligen Aufwandsentstehungsjahres abzustellen; den Vorschlag, insoweit auf die jeweilige Quote der Folgejahre abzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht als mit dem Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung unvereinbar verworfen (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 351 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 3 A 5206/04

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Einstellung zu hoher

    Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 - , DVBl. 1990, 1408, und 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - , BVerwGE 110, 344) und des Senats (Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - , NWVBl. 2000, 180) für den gesamten Berechnungszeitraum der Zinssatz zugrunde zu legen, der im Jahre des Aufwands aus dem Haushalt ermittelt wurde.

    Hiernach beträgt (bei Übernahme des Rechenwerks des Beklagten im Übrigen) in der vom Senat abgefragten Alternative A der Neuberechnung, bei der die Vorausleistungen als Minderung des Kreditbedarfs für das Straßenbauvorhaben berücksichtigt werden, für diese Behandlung BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - , a.a.O., Richarz, Noch einmal: Fremdkapitalkosten als beitragsfähiger Erschließungsaufwand, KStZ 2001, 45 (48), und Klausing, Beitragsfähiger Erschließungsaufwand: Fremdfinanzierungskosten, DVBl. 2001, 516 (518), und derselbe, Die Berücksichtigung der Fremdfinanzierungskosten beim beitragsfähigen Erschließungsaufwand, SächsVBl.

    So BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - , a.a.O., und Urteil des Senats vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - , a.a.O.

    So BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000, a.a.O., und Urteil des Senats vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - , a.a.O.

  • VG Bremen, 23.06.2005 - 2 K 482/03

    Heranziehung von Hinterliegergrundstücken zu Verbesserungsbeiträgen

    Die Zuordnung eines Anteils der im Vermögenshaushalt für Investitionen ausgewiesenen Kredite zu einer Erschließungsanlage kann aufgrund gesicherter Erfahrungssätze dadurch erreicht werden, dass die Fremdfinanzierungsquote für die Gesamtinvestitionen im betreffenden Haushaltsjahr in derselben Höhe auch für die konkrete Erschließungsmaßnahme für die Zeit bis zum Eintritt der Beitragspflicht angesetzt wird (BVerwG, Urteil vom 23.02.2000 - 11 C 3.99 in DVBl. 2000, 1220) und die Zinsen durchgehend mit dem Prozentsatz berechnet werden, der dem Jahresdurchschnittszinssatz aller in dem Haushaltsjahr aufgenommenen Kredite entspricht, in dem die jeweiligen Ausgaben für die Erschließungsanlage getätigt wurden (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 13, Rdnr. 21).

    Da ohnehin eine rechnerisch exakte Fremdkapitalkostenzuordnung nicht möglich ist, kann angesichts der Bagatellgröße der anteilig zu tilgenden Darlehen der Beklagten aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität (BVerwG, U. vom 23.02.2000 a. a. O.) hier auf eine Tilgungsquote bei der Berechnung der Kreditzinsen verzichtet werden (VG Bremen, B. vom 30.08.2004 - 2 K 482/03).".

    Bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote sind von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes solche Zuwendungen vorab abzuziehen, die im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zu Gunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind (BVerwG, U. vom 23.02.2000 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 3 A 5207/04

    Berücksichtigungsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten im Erschließungsaufwand;

    Hiernach beträgt (bei Übernahme des Rechenwerks des Beklagten im Übrigen) in der vom Senat abgefragten Alternative A der Neuberechnung, bei der die Vorausleistungen als Minderung des Kreditbedarfs für das Straßenbauvorhaben berücksichtigt werden, für diese Behandlung BVerwG, Urteil vom 23.2.2000 - 11 C 3.99 -, BVerwGE 110, 344; Richarz, Noch einmal: Fremdkapitalkosten als beitragsfähiger Erschließungsaufwand, KStZ 2001, 45 (48), und Klausing, Beitragsfähiger Erschließungsaufwand: Fremdfinanzierungskosten, DVBl. 2001, 516 (518), und derselbe, Die Berücksichtigung der Fremdfinanzierungskosten beim beitragsfähigen Erschließungsaufwand, SächsVBl.

    So BVerwG, Urteil vom 23.2.2000 - 11 C 3.99 -, a. a. O., und OVG NRW, Urteil vom 22.9.1999 - 3 A 3625/97 -, NWVBl.

    So BVerwG, Urteil vom 23.2.2000, a. a. O., und OVG NRW, Urteil vom 22.9.1999 - 3 A 3625/97 -, a. a. O. .

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 5.08

    Umfang der Einbeziehung von Fremdfinanzierungskosten in den beitragsfähigen

    Die Berechnung des der einzelnen Erschließungsanlage zuzuordnenden Kreditaufwands darf sich deshalb von der Lebenswirklichkeit, d.h. von dem tatsächlich durch die Erschließungsanlage verursachten Aufwand, nur so weit entfernen, wie dies die die Schätzung rechtfertigenden Umstände, insbesondere das Erfordernis der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes, bedingen (Urteil vom 23. Februar 2000 BVerwG 11 C 3.99 BVerwGE 110, 344 ; OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999 3 A 3625/97 OVGE 48, 40 ).

    Umgekehrt sind bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für andere Vorhaben von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts vorab abzuziehen, wenn diese Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 348 ff.).

    16 Für die Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten bei der Zinsberechnung für die Folgejahre ist ebenfalls auf die so ermittelte Fremdfinanzierungsquote des jeweiligen Aufwandsentstehungsjahres abzustellen; den Vorschlag, insoweit auf die jeweilige Quote der Folgejahre abzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht als mit dem Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung unvereinbar verworfen (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 351 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit des Erschließungsaufwands und Gebot

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, KStz 1980, 68; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.64 -, NVwZ 1986, 925; Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - KStZ 2000, 213; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 -.
  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für das Erschließungsbeitragsrecht entschieden, dass von den Gemeinden bei der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten das an Genauigkeit abverlangt werden könne, was ihnen unter Vermeidung von unvernünftigem und in diesem Sinne unvertretbarem Aufwand möglich sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3/99 - BVerwGE 110, 344-355).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2001 - 15 A 2905/97

    Differenzierte Kreisumlage

    vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 -, BVerwGE 85, 306; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 -, BVerwGE 110, 344 (347); OVG NRW, Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 -, NWVBl. 2000, 180; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 KAG Rdnrn. 346 ff.

    BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 -, BVerwGE 110, 344 (352); OVG NRW, Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 -, NWVBl. 2000, 180.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 15 A 113/07

    Erforderlichkeit einer positiven Feststellung bzgl. der Vereinbarkeit eines

    Der Beklagte macht geltend, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zur Erforderlichkeit von Fremdfinanzierungskosten im Erschließungsbeitragsrecht, vgl. Urt. v. 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 , BVerwGE 110, 344, Bezug genommen hat auf eine frühere Entscheidung zur kostenbezogenen Erforderlichkeit.

    vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 , a.a.O.

    Ferner meint der Beklagte, aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 , a.a.O., ergebe sich, dass ein Zinslauf bis zum Ablauf des fünften Jahres noch im Rahmen des gemeindlichen Ermessensspielraums liege, wenn keinerlei Sachzwänge die Einleitung der erforderlichen Schritte zur Entstehung der Beitragspflicht hinderten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 15 A 116/07
  • VG Düsseldorf, 02.10.2001 - 17 K 2749/00

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Teileinrichtung eines Parkstreifens

  • OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10

    Ausbaubeitragsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Abschnittsbildung, Sanierungsgebiet,

  • VG Düsseldorf, 02.10.2001 - 17 K 2796/00

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Teileinrichtung eines Parkstreifens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04

    Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06

    Ausbaubeitragsrecht - zur Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 43/08

    Zulässigkeit der Finanzierung der für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2010 - 9 S 114.09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; Grünanlage; Kinderspielplatz;

  • VG Potsdam, 22.12.2010 - 8 K 140/09

    Anschlussbeitrag für eine zentrale Schmutzwasserentsorgungsanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2001 - 3 A 1570/97
  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.797

    Erfolgloses Berufungsverfahren gegen einen Bescheid auf Vorausleistung eines

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

  • VG Düsseldorf, 28.01.2008 - 12 K 6605/03

    Erschließungsbeiträge für den "Stapper Weg" in Mönchengladbach rechtens

  • VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Schöneberg tragen

  • VG Düsseldorf, 28.01.2008 - 12 K 8346/04

    Erschließungsbeiträge für den "Stapper Weg" in Mönchengladbach rechtens

  • VG Düsseldorf, 28.01.2008 - 12 K 8285/04

    Erschließungsbeiträge für den "Stapper Weg" in Mönchengladbach rechtens

  • VG Düsseldorf, 28.01.2008 - 12 K 8326/04

    Erschließungsbeiträge für den "Stapper Weg" in Mönchengladbach rechtens

  • VG Potsdam, 07.09.2011 - 12 L 320/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Köln, 14.11.2006 - 17 K 3429/05

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für den Ausbau einer technischen

  • VG Weimar, 30.08.2006 - 6 K 137/05

    Erhebung einer Kreisumlage beruhend auf einer nichtigen Haushaltssatzung;

  • VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Tilla-Durieux-Park tragen

  • VG Düsseldorf, 17.12.2004 - 12 L 1655/04

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; "Programmgemäßer" Ausbau der

  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 B 21.801

    Gemeinde, Bescheid, Berufung, Revision, Widerspruchsbescheid, Festsetzungsfrist,

  • VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

  • VG Berlin, 22.01.2013 - 13 K 108.11

    Abgrenzung Parkanlage mit Kinderspielgeräten und selbständiger Spielplatz

  • VG Arnsberg, 04.06.2009 - 6 K 181/08

    Betimmung des Zeitpunkts für das Entstehen einer Erschließungsbeitragspflicht für

  • VG Düsseldorf, 31.05.2005 - 12 L 2718/04
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