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   BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96   

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BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 (https://dejure.org/1996,7770)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 (https://dejure.org/1996,7770)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 (https://dejure.org/1996,7770)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90

    Verkehrsbeschränkung auf bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Die Annahme einer die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. zu alledem etwa BVerwGE 59, 221 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78] ; 92, 34 ; Beschlüsse vom 23. März 1990 - BVerwG 3 B 25.90 - und vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 54 = NJW 1996, 333, [BVerwG 12.09.1995 - 11 B 23/95] jeweils m.w.N.).

    Die Sperrung einer Straße nur für einen Teil des im übrigen weiterhin zugelassenen Kraftfahrzeugverkehrs ist kein Eingriff in die straßenrechtliche Widmung, wenn die Straße - wie im vorliegenden Fall - weiterhin Verkehrszwecken dient (vgl. Urteil vom 25. April 1980, a.a.O., S. 25; Beschluß vom 23. März 1990, a.a.O., BA, S. 4).

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Ob die Gefahren für die Sicherheit und Ordnung durch "mißbräuchliche Benutzung" der Straße bzw. Straßenstrecke oder aus sonstigen Gründen bestehen, ist für die Berechtigung der Anordnung unerheblich, sofern überhaupt - wie hier - straßenverkehrsbezogene Gründe für den Erlaß einer verkehrsbeschränkenden Anordnung vorhanden sind (vgl. Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8).

    Die Sperrung einer Straße nur für einen Teil des im übrigen weiterhin zugelassenen Kraftfahrzeugverkehrs ist kein Eingriff in die straßenrechtliche Widmung, wenn die Straße - wie im vorliegenden Fall - weiterhin Verkehrszwecken dient (vgl. Urteil vom 25. April 1980, a.a.O., S. 25; Beschluß vom 23. März 1990, a.a.O., BA, S. 4).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Die Annahme einer die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. zu alledem etwa BVerwGE 59, 221 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78] ; 92, 34 ; Beschlüsse vom 23. März 1990 - BVerwG 3 B 25.90 - und vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 54 = NJW 1996, 333, [BVerwG 12.09.1995 - 11 B 23/95] jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII B 78/61] ).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Abwägungserheblich sind dabei nur qualifizierte Interessen der Kläger, nämlich solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 9.80 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 12; BVerwGE 92, 32 [BVerwG 27.01.1993 - 11 C 35/92] ).
  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80

    Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Abwägungserheblich sind dabei nur qualifizierte Interessen der Kläger, nämlich solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. Urteil vom 3. Juni 1982 - BVerwG 7 C 9.80 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 12; BVerwGE 92, 32 [BVerwG 27.01.1993 - 11 C 35/92] ).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Auch die weitere Frage, ob die zeitweise Sperrung einer Straße für Krafträder einen "Eingriff in die straßenrechtliche Widmung" darstellt und die Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast erfordert, führt nicht zur Zulassung der Revision, denn sie ist ohne weiteres zu verneinen: Das Straßenverkehrsrecht berechtigt zwar nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den umfang der wegerechtlichen Widmung der Straße hinaus andere Benutzungsarten zulassen, also über den Inhalt und Umfang des Widmungszwecks hinausgehen; es läßt aber Maßnahmen zu, die den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr einschränken (vgl. BVerwGE 62, 376 [BVerwG 26.06.1981 - 7 C 27/79]; 94, 136 ).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Die Annahme einer die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. zu alledem etwa BVerwGE 59, 221 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 46/78] ; 92, 34 ; Beschlüsse vom 23. März 1990 - BVerwG 3 B 25.90 - und vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 54 = NJW 1996, 333, [BVerwG 12.09.1995 - 11 B 23/95] jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1996 - 11 C 3.96
    Auch die weitere Frage, ob die zeitweise Sperrung einer Straße für Krafträder einen "Eingriff in die straßenrechtliche Widmung" darstellt und die Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast erfordert, führt nicht zur Zulassung der Revision, denn sie ist ohne weiteres zu verneinen: Das Straßenverkehrsrecht berechtigt zwar nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den umfang der wegerechtlichen Widmung der Straße hinaus andere Benutzungsarten zulassen, also über den Inhalt und Umfang des Widmungszwecks hinausgehen; es läßt aber Maßnahmen zu, die den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr einschränken (vgl. BVerwGE 62, 376 [BVerwG 26.06.1981 - 7 C 27/79]; 94, 136 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 5 S 515/14

    Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Gebieten mit schützwürdiger Wohnbevölkerung,

    Die Annahme einer die Anordnung rechtfertigenden konkreten Gefahr ist dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich sein mag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.04.1996 - 11 C 3.96/11 B 11.96 - m.w.N.).

    Die Ausübung des der Beklagten danach eröffneten Ermessens ist mit Blick auf die geringe Betroffenheit des Klägers rechtlich nicht zu beanstanden.Hinsichtlich der behördlichen Ermessensausübung kann ein Verkehrsteilnehmer (auch im Rahmen einer Anfechtungsklage) nur verlangen, dass gerade seine eigenen Interessen ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener abgewogen werden, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.04.1996, a.a.O.; Urt. v. 03.06.1982 - 7 C 9.80 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 12; hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BA 20/97 -, NZV 2000, 140).

    Abwägungserheblich sind dabei von vornherein nur qualifizierte Interessen, nämlich solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 32.09 -, DAR 2011, 39; Urt. v. 03.04.1996, a.a.O.; Urt. v. 03.06.1982, a.a.O.; Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 -, BVerwGE 37, 112).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 8 B 821/18

    Streckensperrung für Motorradfahrer an der Nordhelle (L 707) rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 -, juris Rn. 3.

    Denn auch das verkehrswidrige Nutzungsverhalten in diesem Bereich ist straßenverkehrsbezogen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 11 CS 18.964 -, juris Rn. 11, und hat gemäß § 49 Abs. 9 Satz 3 StVO in den besonderen örtlichen Verhältnissen seine Ursache.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 13 S 1640/22

    Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Anordnung einer Fahrradstraße

    Im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach sich die zu bekämpfende Gefahrenlage auch durch ein Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 - 7 C 46.78 - juris Rn. 18 und Beschluss vom 03.04.1996 - 11 C 3.96 - juris Rn. 3), hat das Verwaltungsgericht den spezifischen örtlichen Gegebenheiten ein Bündel von Umständen (insbesondere: Ergebnisse dreier Verkehrszählungen, beträchtliches Aufkommen an Radfahrenden mit - in Relation zu Autofahrenden - steigender Tendenz, Verkehrsbedeutung, Durchgangs-, Quell- und Zielverkehr, Straßenverlauf mit Kreuzungen, Erschließungsfunktion, Straßenbreite, eingeschränkte Sichtverhältnisse) entnommen, die in ihrer Gesamtheit zu der Annahme einer besonderen Unfallträchtigkeit und konkreten Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs geführt haben.

    Hinsichtlich des gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO auf der Rechtsfolgenseite eingeräumten Ermessens der Straßenverkehrsbehörde ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass Verkehrsteilnehmer, die als Anwohner von der verkehrsbeschränkenden Anordnung betroffen sind, grundsätzlich nur verlangen können, dass ihre eigenen Interessen ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen, abgewogen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.04.1996 - 11 C 3.96 - juris Rn. 6 und vom 03.06.1982 - 7 C 9.80 - juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016 - 5 S 515/14 - juris Rn. 54).

    Dabei hat das Verwaltungsgericht als abwägungserheblich nur qualifizierte Interessen angesehen, nämlich solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.09.2010 - 3 C 32.09 - juris Rn. 45, vom 03.04.1996 a. a. O. und vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016 a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 05.10.2022 - 11 ZB 22.157 - juris Rn. 14).

  • VG Aachen, 10.02.2015 - 2 K 2142/12

    Zur Erweiterung des 5-m-Bereichs an Kreuzungen für Großfahrzeuge

    Nicht relevant ist, dass zu bestimmten Zeiten der Eintritt eines Schadens unwahrscheinlich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1996 - 11 B 11/96 - , NJW 1996, 333 m.w.Nw. zur Rspr. des BVerwG; Sauthoff, a.a.O., § 20 Rz. 587 f., § 21 Rz. 66 ff.; König in Hentschel, König, Dauer, a.a.O., § 45 StVO Rz. 28 a; jeweils m.w.Nw.
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964

    Befristete Sperrung des "Würgauer Bergs" für Motorradfahrer an Wochenenden und

    Ob dies auf eine "missbräuchliche Straßennutzung", z.B. als Rennstrecke, zurückzuführen ist oder andere Ursachen hat, ist für die Berechtigung einer verkehrsbeschränkenden Anordnung unerheblich, sofern wie hier überhaupt straßenverkehrsbezogene Gründe für ihren Erlass vorhanden sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 - juris Rn. 3).

    Eine dauerhafte Sperrung einer Straßenstrecke für einen Teil des Kraftfahrzeugverkehrs an einzelnen Tagen wäre auch grundsätzlich eine rechtlich zulässige Maßnahme (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.1987 - 7 C 60.85 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 23.3.1990 -3 B 25.90 - juris Rn. 3; B.v. 3.4.1996 - 11 C 3.96, 11 B 11.96 - juris Rn. 3 ff.).

    Insbesondere stellt sie noch keine faktische Teileinziehung der Straßenstrecke dar (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1980 - 7 C 19.78 - NJW 1981, 184 = juris Rn. 19; B.v. 3.4.1996, a.a.O. Rn. 4).

  • OVG Bremen, 10.11.1998 - 1 BA 20/97

    Ermessensausübung bei der Einrichtung von Verkehrsbeschränkungen

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  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

    Weder steht eine straßenrechtliche Widmung straßenverkehrsrechtlichen, den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr lediglich einschränkenden Anordnungen entgegen, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. April 1996 - 11 C 3.96 -, 11 B 11.96 -, vom 8. September 1993 - 11 C 38.92 - und vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 -, jeweils juris; OVG NRW, Urteil vom 9. Oktober 2012 - 8 A 652/09 -, juris Rn. 89 f. m.w.N., noch besteht aktuell ein ministerielles Zustimmungserfordernis.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2003 - 12 LA 467/03

    Mindeststandard für linksseitige Radwege; Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Vielmehr muss ein sog. qualifiziertes Betroffensein (Manssen, NZV 1992, 465(467); s. auch BVerwG, Beschl. v. 3.4.1996 - BVerwG 11 C 3.96/11 B 11.96 -: "qualifizierte Interessen") vorliegen.
  • VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14

    Pflicht zum Einschreiten gegen Straßenlärm in einem Wohngebiet

    Die Sperrung einer Straße nur für einen Teil des im Übrigen weiterhin zugelassenen Kraftfahrzeugverkehrs ist kein Eingriff in die straßenrechtliche Widmung, wenn die Straße - wie im vorliegenden Fall - weiterhin Verkehrszwecken dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 C 3.96 - Juris Rn. 4).
  • VG Mainz, 28.08.2015 - 3 L 665/15

    Sperrung von Straßen in der südlichen Wormser Innenstadt für

    Verkehrsbeschränkungen, die sich gegen bestimmte Nutzerkreise richten, denen die Straßenbenutzung durch die straßenrechtliche Widmung eröffnet ist, stellen keinen Übergriff in die vorgelagerten wegerechtlichen Kompetenzen dar, da sie den Kraftfahrverkehr durchgehend - wenn auch auf bestimmte Nutzerkreise beschränkt - aufrecht erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 C 3/96, 11 B 3/96 -, juris Rn. 4; Urteil vom 25. April 1980 - 7 C 19/78 -, DVBl. 1980, 1045 = juris Rn. 19).

    Abwägungserheblich sind dabei nur qualifizierte Interessen der Verkehrsteilnehmer, nämlich solche, die über das Interesse eines jeden Verkehrsteilnehmers hinausgehen, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).

  • VG Koblenz, 17.11.2008 - 4 K 1973/07

    Straßenverkehrsrecht; Schutz der Anlieger vor Lärm und Abgasen durch die

  • VG Oldenburg, 19.05.2004 - 7 A 1055/03

    Anordnung einer geschwindigkeitsbeschränkten Zone; Vermittlung des

  • VG Braunschweig, 04.12.2019 - 6 A 532/18

    Besondere örtliche Verhältnisse; Gefahrenlage; Krafträder; Sicherheit und Ordnung

  • VG Aachen, 03.04.2018 - 2 K 1272/14

    Anfechtung des Verbots der Nutzung einer Straße für Radfahrer

  • VG Ansbach, 19.02.2021 - AN 10 K 18.01150

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Verkehrslärmbelastung

  • VG Arnsberg, 22.07.2020 - 7 L 381/20

    Bergaufstrecke am Lenscheid bleibt für Motorräder vorläufig weiterhin gesperrt

  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • VG Bremen, 19.12.2008 - 5 K 2158/06

    Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen

  • VG Düsseldorf, 02.10.2013 - 6 L 1424/13

    Ortsdurchfahrt Emmerich-Elten: Eilantrag gegen Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5

  • VG Saarlouis, 06.11.2007 - 10 L 1494/07

    Straßenrecht: Zulässigkeit der Sperrung einer Straße durch Verbotsschild;

  • VG Halle, 11.09.2009 - 1 A 244/07

    Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Aufstellung eines

  • VG Oldenburg, 26.06.2007 - 7 A 5067/04

    Anordnung eines Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.1998 - 3 M 26/97

    Dienstherr; Polizeibeamter; Mittlerer Dienst; Gehobener Dienst;

  • VG Bayreuth, 19.01.2021 - B 1 K 19.1259

    Anspruch auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung

  • VG Saarlouis, 27.08.2020 - 5 L 733/20

    Sperrung einer Straße durch Zeichen 250

  • VG Aachen, 26.05.2009 - 2 K 358/05

    Verkehrsrechtliche Erschließung eines geplanten Lebensmittelmarktes über eine

  • VG Lüneburg, 25.07.2006 - 2 A 8/06
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