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   BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92   

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BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92 (https://dejure.org/1993,4873)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 11 C 34.92 (https://dejure.org/1993,4873)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 11 C 34.92 (https://dejure.org/1993,4873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage - Investition - Primäreffekt - Identität von Investor und Betreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 402
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80

    Anforderungen an eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nach dem

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsgericht zutreffend ausgeht und an der auch der erkennende Senat festhält, müssen alle Umstände, die den Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" prägen, also namentlich der Primäreffekt, in der Person des die Zulage begehrenden Antragstellers erfüllt sein (Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 11; Beschluß vom 1. März 1985 - BVerwG 7 B 84.84 - ).

    An einem solchen unmittelbaren Primäreffekt fehlt es z.B., wenn der Investor die von ihm errichtete Betriebsstätte nicht selbst betreibt, sondern an einen anderen verpachtet (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 und vom 17. Dezember 1981 a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - ) oder von ihm errichtete Ferienwohnungen einer Feriendienstorganisation zur Verwaltung überläßt, so daß die infolge der Investition entstehenden neuen Arbeitsplätze nicht dem Investor, sondern der Feriendienstorganisation zuzuordnen sind (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O.).

    So hat es in dem erwähnten Fall der Ferienwohnungen, die nicht vom Eigentümer, sondern von einer Feriendienatorganisation verwaltet werden, nicht allein darauf abgestellt, daß Eigentümer und Verwalter verschiedene Rechtssubjekte waren, sondern zusätzlich betont, der Eigentümer habe keine Einflußmöglichkeit auf die Entstehung der vom Verwalter geschaffenen Arbeitsplätze nach Zeitpunkt, Umfang und Tätigkeitsinhalt gehabt (Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 12).

    Zur Beurteilung der Frage, ob die Herz- und Gefäßklinik einen solchen Spezialbetrieb darstellt, muß für den maßgeblichen Zeitpunkt der Durchführung des Investitionsvorhabens (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 13 und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 13 f.) festgestellt werden, welche Leistungen diese Klinik erbringt und welche anderen Betriebsstätten die gleichen Leistungen anbieten.

  • BVerwG, 17.12.1981 - 7 C 61.79

    Investitionszulage - Förderungswürdigkeit - Förderregion - Export -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Der Investor hat daher nur dann Anspruch auf die Investitionszulagebescheinigung, wenn er den Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 16).

    An einem solchen unmittelbaren Primäreffekt fehlt es z.B., wenn der Investor die von ihm errichtete Betriebsstätte nicht selbst betreibt, sondern an einen anderen verpachtet (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 und vom 17. Dezember 1981 a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - ) oder von ihm errichtete Ferienwohnungen einer Feriendienstorganisation zur Verwaltung überläßt, so daß die infolge der Investition entstehenden neuen Arbeitsplätze nicht dem Investor, sondern der Feriendienstorganisation zuzuordnen sind (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O.).

    Dies entspricht dem Zweck des Merkmals "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig", mit möglichst geringen Mitteln einen möglichst großen volkswirtschaftlichen Effekt in förderungsbedürftigen Gebieten zu erzielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 a.a.O. S. 25).

    Diese Förderungsvoraussetzungen sind nicht mit unlösbaren Abgrenzungsschwierigkeiten behaftet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 a.a.O. S. 25).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87

    Investitionszulage - Bescheinigung - Rücknahme - Mangelnde Volkswirtschaftliche

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Der Investor hat daher nur dann Anspruch auf die Investitionszulagebescheinigung, wenn er den Primäreffekt durch seine Betriebsstätte, nicht erst durch eine zu einem anderen Gewerbebetrieb gehörende Betriebsstätte hervorruft (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 61.79 - und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 16).

    Zur Beurteilung der Frage, ob die Herz- und Gefäßklinik einen solchen Spezialbetrieb darstellt, muß für den maßgeblichen Zeitpunkt der Durchführung des Investitionsvorhabens (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 13 und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 13 f.) festgestellt werden, welche Leistungen diese Klinik erbringt und welche anderen Betriebsstätten die gleichen Leistungen anbieten.

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 32.81

    Investitionszulage für Güterverkehrsbetriebe - Artendifferenzierung bei

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Mit der gebotenen Typisierung vereinbar ist jedoch eine Artendifferenzierung nach Spezialbetrieben, wenn diese als solche im Wirtschaftsverkehr anerkannt sind und sich für vergleichbare Betriebsstätten die Frage der Regelmäßigkeit überregionalen oder regionalen Absatzes einheitlich beantworten läßt, so daß nach der Verkehrsauffassung die Annahme einer eigenständigen Güter- oder Leistungsart gerechtfertigt ist (BVerwGE 65, 102 ).

    Die Betriebsstätten gleichen Leistungsangebots sind sodann darauf zu prüfen, ob sie nach der Verkehrsauffassung Spezialbetriebe mit eigenständiger Leistungsart sind (vgl. dazu die in BVerwGE 65, 102 und im Urteil vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 16-18.85 - erörterten Indizien) und ob sie ihre Leistungen regelmäßig überregional absetzen.

  • BVerwG, 24.02.1982 - 7 C 2.80

    Erfassung der Fälle der Exportsubstitution durch das Merkmal "überregional

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Das genannte Tatbestandsmerkmal verlangt eine typisierende Betrachtungsweise, die für den Einzelnachweis eines überregionalen Absatzes der Güter oder Leistungen der betreffenden Betriebsstätte keinen Raum läßt (BVerwGE 65, 95 ).

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 7.76

    Fährbetrieb - Betriebsstätte - Fähre - Fremdenverkehr - Einkommenszufluß - Export

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).
  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).
  • BVerwG, 01.03.1985 - 7 B 84.84

    Investitionszulage - Inhaberwechsel - Unmittelbarkeit - Betriebsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsgericht zutreffend ausgeht und an der auch der erkennende Senat festhält, müssen alle Umstände, die den Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" prägen, also namentlich der Primäreffekt, in der Person des die Zulage begehrenden Antragstellers erfüllt sein (Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 11; Beschluß vom 1. März 1985 - BVerwG 7 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 7 B 154.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebstätte im Sinne des

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    Allerdings dürfen in den Vergleich nur "Betriebsstätten" im Sinne des § 12 AO einbezogen werden; dieser steuerrechtliche Betriebsstättenbegriff ist auch im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InvZulG anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1983 - BVerwG 7 B 154.82 - ).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 7 B 3.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterbringung von

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92
    An einem solchen unmittelbaren Primäreffekt fehlt es z.B., wenn der Investor die von ihm errichtete Betriebsstätte nicht selbst betreibt, sondern an einen anderen verpachtet (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 und vom 17. Dezember 1981 a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - ) oder von ihm errichtete Ferienwohnungen einer Feriendienstorganisation zur Verwaltung überläßt, so daß die infolge der Investition entstehenden neuen Arbeitsplätze nicht dem Investor, sondern der Feriendienstorganisation zuzuordnen sind (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O.).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 30.77

    Gegebenheiten des Arbeitsmarkts - Kurzzeitige Besetzung - Unrichtige Prognose

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

  • BVerwG, 26.07.1982 - 7 B 209.81

    Fangfabrikschiffen - Investitionen zur Anschaffung - Erzeugergemeinschaft -

  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 10.04

    Industrie- und Handelskammer, gewerbliche Betätigung, Verwaltung eigenen

    Maßgebend ist insoweit - wie in vergleichbaren Fällen (Beschluss vom 21. Januar 1983 - BVerwG 7 B 154.82 - Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 19; Urteil vom 24. März 1993 - BVerwG 11 C 34.92 - Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 32 und Urteil vom 4. August 1993 - BVerwG 11 C 36.92 - Buchholz 401.1 § 6 d EStG Nr. 2) - der steuerrechtliche Betriebsstättenbegriff des § 12 AO.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97

    Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag;

    Maßgebend ist insoweit wie in vergleichbaren Fällen (Beschluß vom 21. Januar 1983 - BVerwG 7 B 154.82 - Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 19; Urteil vom 24. März 1993 - BVerwG 11 C 34.92 - Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 32 und Urteil vom 4. August 1993 - BVerwG 11 C 36.92 - Buchholz 401.1 § 6 d EStG Nr. 2) der steuerrechtliche Betriebsstättenbegriff des § 12 AO.
  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 36.92

    Prüfung der Betriebsstätteneigenschaft des vom Steuerpflichtigen erworbenen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den vergleichbaren Fall des Investitionszulagengesetzes bereits entschieden, daß dort ebenfalls § 12 AO anwendbar ist (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1983 - BVerwG 7 B 154.82 - Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 19; Urteil vom 24. März 1993 - BVerwG 11 C 34.92 -).
  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 33.92

    Auswirkung des Auseinanderfallens der Identität von Investor und Betreiber der

    Wie Urteil vom 24. März 1993 - BVerwG 11 C 34.92 -.
  • BVerwG, 08.03.1994 - 11 B 134.93

    Auslegung des Merkmals der grundsätzlichen Bedeutung als Revisionsgrund im

    Aus dem Urteil des Senats vom 24. März 1993 - BVerwG 11 C 34.92 - (Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 32 = DÖV 1993, 913) ergibt sich für die Klägerin nichts, weil in jenem Fall die Revision vom Berufungsgericht zugelassen worden war.
  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 36.93

    Zu den Voraussetzungen der Rücklage nach § 6d EStG

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den vergleichbaren Fall des Investitionszulagengesetzes bereits entschieden, daß dort ebenfalls § 12 AO anwendbar ist (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1983 - BVerwG 7 B 154.82 - Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 19; Urteil vom 24. März 1993 - BVerwG 11 C 34.92 -).
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