Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 22.12.2008

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   AG Berlin-Lichtenberg, 15.04.2009 - 11 C 476/08   

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https://dejure.org/2009,36451
AG Berlin-Lichtenberg, 15.04.2009 - 11 C 476/08 (https://dejure.org/2009,36451)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 15.04.2009 - 11 C 476/08 (https://dejure.org/2009,36451)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 15. April 2009 - 11 C 476/08 (https://dejure.org/2009,36451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausfriedensstörung Nachbarhaus - Kündigung Mietvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausfriedensstörung Nachbarhaus - Kündigung Mietvertrag

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Hausfriedensstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Keine Kündigung wegen Ruhestörung bei Belästigung von Mietern im Nachbarhaus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03

    Gewerberaummietvertrag: Unwirksamkeit fristloser Kündigungen eines

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 15.04.2009 - 11 C 476/08
    In derartigen Fällen ist die Anwendbarkeit der Norm nicht eröffnet (Schmidt-Futterer, Mietrecht 9. Aufl. § 569 Rz. 19; KG ZMR 2004, 261).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.12.2008 - 11 C 476/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,55130
VGH Hessen, 22.12.2008 - 11 C 476/08 (https://dejure.org/2008,55130)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.12.2008 - 11 C 476/08 (https://dejure.org/2008,55130)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - 11 C 476/08 (https://dejure.org/2008,55130)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Jedoch kann es angesichts seiner diesbezüglichen Ausführungen in den Gründen der Anhörungsrügebeschlüsse vom 14., 15. und 20. Januar 2009 in den parallel gelagerten Verfahren (11 C 322/08.T, 11 C 325/08.T, 11 C 326/08.T, 11 C 330/08.T, 11 C 334/98.T, 11 C 337/08.T, 11 C 476/08.T, 11 B 360/08.T, 11 B 361/08.T, 11 B 364/08.T, 11 B 357/08.T, 11 C 336/08.T, 11 B 358/08.T, 11 C 338/08.T, 11 C 490/08.T), in denen derselbe Sachverhalt zum Anlass für einen Befangenheitsantrag genommen worden war, als ausgeschlossen angesehen werden, dass bei einer vorherigen Anhörung der Beschwerdeführer anders über die Befangenheitsgesuche entschieden worden wäre.
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