Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,343
BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92 (https://dejure.org/1994,343)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 11 C 48.92 (https://dejure.org/1994,343)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 (https://dejure.org/1994,343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1095
  • NZV 1994, 374
  • VBlBW 1995, 53
  • DVBl 1994, 1191
  • SpuRt 1994, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Geschützt werden sollen - wie schon nach früherer Rechtslage (vgl. BVerfGE 40, 371 ) - auch Dritte, die vom Straßenverkehr drohenden Gefahren ausgesetzt sind (vgl. Amtliche Begründung zur Straßenverkehrsordnung, VkBl 1979, 797 ).

    Der Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so daß auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; Amtliche Begründung zur Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG, VkBl 1988, 244; BVerwGE 59, 221 ).

    Die Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 Abs. 2 StVO kommt in Betracht, um besonderen Ausnahmesituationen Rechnung zu tragen, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 40, 371 ).

  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Abs. 1 Nr. 3 dieser Bestimmung ist ausreichend konkret gefaßt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 26, 259 ) und bezieht sich auf sämtliche Teile der Straßenverkehrsordnung, die nicht bereits vom Katalog des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 StVG umfaßt sind.

    Zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen oder Plätzen zählt neben anderem die Verhütung von Belästigungen (vgl. BVerfGE 26, 259 ).

    Der Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so daß auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; Amtliche Begründung zur Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG, VkBl 1988, 244; BVerwGE 59, 221 ).

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Denn nach § 138 Nr. 3 VwGO ist in solchen Fällen ein Urteil stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen; es bedarf keiner Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verfahrensfehler und den rechtlichen Erwägungen, die zur Entscheidung geführt haben (vgl. BVerwGE 15, 24).

    Im letztgenannten Fall fehlt dem Revisionsgericht jede Grundlage für eine materiellrechtliche Entscheidung, so daß die Feststellung, das Berufungsurteil sei im Ergebnis richtig, in diesem Fall nicht möglich ist (vgl. BVerwGE 15, 24 ).

    Ob sich eine fehlerhafte Feststellung (oder deren Unterlassung) unter keinen Umständen für die Entscheidung als erheblich erweist, ist nach der Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zu beurteilen (vgl. BVerwGE 15, 24 ).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Der Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so daß auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; Amtliche Begründung zur Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG, VkBl 1988, 244; BVerwGE 59, 221 ).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, daß das Gericht im vereinfachten Verfahren über einen förmlich gestellten Beweisantrag, der erst aufgrund der Anhörungsmitteilung gestellt worden ist, vorab durch Beschluß entscheidet (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - m.w.N.); doch hat es das Berufungsgericht unterlassen, dem Kläger einen Hinweis darauf zu geben, daß es auch nach Prüfung des in der Berufungsbegründungsschrift Vorgebrachten sowie der dort gestellten Beweisanträge weiterhin beabsichtige, nach § 130 a VwGO zu verfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Das Fehlen der in § 130 a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO vorgeschriebenen Anhörung des Klägers ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG und stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 76.78 - ).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Grundsätzlich findet § 144 Abs. 4 VwGO in einem solchen Fall zwar keine Anwendung (stRspr, vgl. z.B. BVerwGE 62, 6 ); bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist die Anwendung dieser Vorschrift aber nicht stets ausgeschlossen.
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    In einem solchen Fall hat der Berufungsentscheidung grundsätzlich eine zweite Anhörung vorauszugehen (BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, daß das Gericht im vereinfachten Verfahren über einen förmlich gestellten Beweisantrag, der erst aufgrund der Anhörungsmitteilung gestellt worden ist, vorab durch Beschluß entscheidet (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - m.w.N.); doch hat es das Berufungsgericht unterlassen, dem Kläger einen Hinweis darauf zu geben, daß es auch nach Prüfung des in der Berufungsbegründungsschrift Vorgebrachten sowie der dort gestellten Beweisanträge weiterhin beabsichtige, nach § 130 a VwGO zu verfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, daß das Gericht im vereinfachten Verfahren über einen förmlich gestellten Beweisantrag, der erst aufgrund der Anhörungsmitteilung gestellt worden ist, vorab durch Beschluß entscheidet (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - m.w.N.); doch hat es das Berufungsgericht unterlassen, dem Kläger einen Hinweis darauf zu geben, daß es auch nach Prüfung des in der Berufungsbegründungsschrift Vorgebrachten sowie der dort gestellten Beweisanträge weiterhin beabsichtige, nach § 130 a VwGO zu verfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - ).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Unter diesen Voraussetzungen ist das Revisionsgericht auch durch die Vorschrift des § 138 Nr. 3 VwGO, wonach im Falle der Versagung von rechtlichem Gehör die Entscheidung stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen ist, nicht daran gehindert, das Berufungsurteil gemäß § 144 Abs. 4 VwGO als im Ergebnis richtig zu bestätigen (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 5).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    b) Durch die den Straßenverkehrsbehörden eingeräumte Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung soll besonderen Ausnahmesituationen Rechnung getragen werden, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten und eine unbillige Härte für den Betroffenen zur Folge hätten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1975 - 1 BvR 118/71 - BVerfGE 40, 371 ; zur Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO auch BVerwG, Urteile vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 = juris Rn. 26 und vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 - BVerwGE 104, 154 ).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG unter den einzelnen Buchstaben genannten Regelungsgegenstände sind nach dem Wortlaut der Bestimmung ("unter anderem") beispielhaft zu verstehen, so dass auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Regelungen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung getroffen werden können (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; auch BVerwGE 59, 221 ; BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 -, NZV 1994, S. 374 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht