Rechtsprechung
   AG Leipzig, 14.08.2003 - 11 C 4919/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21219
AG Leipzig, 14.08.2003 - 11 C 4919/03 (https://dejure.org/2003,21219)
AG Leipzig, Entscheidung vom 14.08.2003 - 11 C 4919/03 (https://dejure.org/2003,21219)
AG Leipzig, Entscheidung vom 14. August 2003 - 11 C 4919/03 (https://dejure.org/2003,21219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter rechnete falsch ab - Leerstehende Wohnungen gehen in die Umlage der Betriebskosten mit ein

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 535, 556 Abs. 3 BGB
    Betriebskosten und Reparatur am Rollladenkasten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reparatur eines Rollladenkastens fällt nicht in Anwendungsbereich der Kleinreparaturklausel - Kostentragungspflicht besteht für Bedienvorrichtungen für Roll- und Fensterläden

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Köln, 07.03.1997 - 201 C 609/96
    Auszug aus AG Leipzig, 14.08.2003 - 11 C 4919/03
    Weder bei den verbrauchsabhängigen noch bei den verbrauchsunabhängigen Kosten darf der Vermieter leerstehende Wohnungen bei der Abrechnung von der Umlage ausnehmen, da das Vermietungsrisiko ebenso allein in die Sphäre des Vermieters fällt wie der Entschluss, aus anderen Gründen von der Neuvermietung abzusehen (OLG Hamburg WuM 2001, 343, Sternel III, Rdnr. 359, AG Köln WuM 1998, 290).
  • OLG Hamburg, 22.08.1990 - 4 U 51/89

    Nebenkostentragungspflicht der Mieter hinsichtlich nicht vermieteter Flächen;

    Auszug aus AG Leipzig, 14.08.2003 - 11 C 4919/03
    Weder bei den verbrauchsabhängigen noch bei den verbrauchsunabhängigen Kosten darf der Vermieter leerstehende Wohnungen bei der Abrechnung von der Umlage ausnehmen, da das Vermietungsrisiko ebenso allein in die Sphäre des Vermieters fällt wie der Entschluss, aus anderen Gründen von der Neuvermietung abzusehen (OLG Hamburg WuM 2001, 343, Sternel III, Rdnr. 359, AG Köln WuM 1998, 290).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht