Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92   

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BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92 (https://dejure.org/1992,2073)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 11 C 5.92 (https://dejure.org/1992,2073)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 (https://dejure.org/1992,2073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 950
  • NVwZ 1993, 481 (Ls.)
  • NZS 1993, 278 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 863
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Schon unter der Geltung der Vorschrift in ihrer vor der Änderung durch das 7. BAföG-Änderungsgesetz vom 13. Juli 1981 (BGBl. I S. 625) maßgeblichen Fassung war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG als Ausnahmebestimmung vor allem den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, entweder eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 ; 61, 342 ; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 49.84 - ).

    Das aber reicht, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. schon BVerwGE 55, 325 ) seit langem geklärt ist, für eine Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG nicht aus.

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 20.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Dies gilt, wie sich aus dem Zusammenhang der beiden Sätze des § 7 Abs. 2 BAföG ergibt, auch für eine Förderung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 20.85 - ).

    Auf das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 20.85 - (a.a.O.) läßt sich eine für die Revision günstigere Beurteilung nicht stützen.

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 49.84

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Auffangtatbestand - Billigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Schon unter der Geltung der Vorschrift in ihrer vor der Änderung durch das 7. BAföG-Änderungsgesetz vom 13. Juli 1981 (BGBl. I S. 625) maßgeblichen Fassung war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG als Ausnahmebestimmung vor allem den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, entweder eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 ; 61, 342 ; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 49.84 - ).

    § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG hat jedenfalls nicht die Funktion eines Auffangtatbestandes, der die in den Nrn. 1 bis 4 des Satzes 1 bestimmten Tatbestände aus Gründen der Billigkeit ergänzt (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 a.a.O. S. 52).

  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 24.80

    Gewährung von Förderungsleistungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Das Merkmal der "fachlichen Weiterführung in derselben Richtung" ist für eine Ausbildung dann gegeben, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell-identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 ; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - ).

    Eine derartige Übereinstimmung ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefaßten Oberbegriff eingeordnet werden können, wie beispielsweise die fachlichen Richtungen Elektrotechnik, Bauwesen und Bergbau unter das Ingenieurstudium (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 a.a.O.).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (EuGHE 1988, 1154) und des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 1973 (BVerfGE 36, 212) und 14. Juli 1987 (BVerfGE 76, 171) läßt sich entgegen der Meinung des Klägers ebenfalls nichts zu seinen Gunsten herleiten.
  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 1988 (EuGHE 1988, 1154) und des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 1973 (BVerfGE 36, 212) und 14. Juli 1987 (BVerfGE 76, 171) läßt sich entgegen der Meinung des Klägers ebenfalls nichts zu seinen Gunsten herleiten.
  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77

    Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Das Merkmal der "fachlichen Weiterführung in derselben Richtung" ist für eine Ausbildung dann gegeben, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell-identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 ; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - ).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88

    BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Besteht nicht einmal eine prägende Teilidentität, so kann wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1992 (BVerwGE 89, 334 ) offenbleiben, ob eine solche für die Annahme einer "fachlichen Weiterführung in derselben Richtung" ausreichen würde.
  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 4.77

    Zugang zur weiteren Ausbildung - Auszubildender - Abschlußprüfung - Erste

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Das Merkmal der "fachlichen Weiterführung in derselben Richtung" ist für eine Ausbildung dann gegeben, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell-identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 ; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - ).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91

    Überwachung der Fertigung und Absendung fristwahrender Schriftsätze -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Fällen, in denen im Zusammenhang des § 7 Abs. 1 BAföG über die Anrechnungsfähigkeit einer im Ausland absolvierten Erstausbildung zu befinden war, wiederholt klargestellt (BVerwGE 62, 174 ; Beschlüsse vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - , 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - und vom 25. Juli 1991 - BVerwG 5 B 115.91 - ).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 ER 650.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.10.1987 - 5 B 61.87

    Rechtliche Ausgestaltung der Bejahung eines berufsqualifizierenden Abschlusses

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 5 B 198.88
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1985 - 16 A 1586/83
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1989 - 12 A 141/88

    Berufliche Verwertbarkeit eines im Ausland erworbenen Abschlusses; Örtliche

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen

  • BVerwG, 02.06.1988 - 5 B 18.88
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG, der sich der Senat anschließt, hat diese Vorschrift die Funktion, Härtefälle auszugleichen (vgl grundlegend BVerwG Urteil vom 26.1.1978 - 5 C 39/77 - BVerwGE 55, 205, 211; BVerwG Urteil vom 3.6.1988 - 5 C 49/84 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S 51; BVerwG Urteil vom 28.10.1992 - 11 C 5/92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 und BVerwG Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18/07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124) .
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Abzustellen ist dabei nicht auf subjektive Vorstellungen des Auszubildenden, sondern allein auf die objektiven Gegebenheiten (vgl. hierzu Urteile vom 19. April 1988 BVerwG 5 C 12.85 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71 S. 32 und vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105).

    Welchen praktischen beruflichen Wert insoweit der im Ausland erworbene Magistergrad (hier: Maîtrise en droit der Universität Paris I) hat, bedarf keiner weiteren Prüfung (vgl. aber zu einem in Schottland erworbenen LL.M das Urteil vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O.).

    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (stRspr; vgl. grundlegend Urteile vom 26. Januar 1978 BVerwG 5 C 39.77 BVerwGE 55, 205 , vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O. und vom 24. Juni 1982 BVerwG 5 C 23.81 FamRZ 1983, 100).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22

    Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation;

    (a) Ausgehend vom Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, berufsbildende Ausbildungen zu fördern, die zu einer Berufsausübung in Deutschland befähigen, kommt einem Ausbildungsabschluss grundsätzlich - soweit nichts anderes geregelt ist - nur dann die Eignung als berufsqualifizierend im Sinne des § 7 BAföG zu, wenn er zu einer Berufsausübung in Deutschland qualifiziert (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.4.2008 - 5 C 12/07 -, juris Rn. 12; Urt. v. 17.4.1997 - 5 C 15/96 -, juris Rn. 13 f.; Urt. v. 31.10.1996 - 5 C 21/95 -, juris Rn. 13; Urt. v. 28.10.1992 - 11 C 5.92 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Beschl. v. 25.7.1991 - 5 B 115/91 -, juris, erster Leitsatz; Beschl. v. 31.1.1991 - 5 B 2/91 -, juris, zweiter Leitsatz; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 2.3.2020 - 15 K 2516/19 -, juris Rn. 44 ff.; Winkler, in: Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, Stand: 1.6.2023, § 7 Rn. 10a m.w.N.; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 7 Rn. 114 m.w.N.).

    Eine vergleichbare Wertung findet sich auch im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1992 (- 11 C 5/92 -, juris).

    In jenem Fall begehrte der Kläger Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Postgraduiertenstudiums mit dem Abschluss "Master of Laws" (LL.M.) an der Universität Edinburgh als weitere Ausbildung, nachdem er das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen hatte (nachfolgend zitiert wird BVerwG, Urt. v. 28.10.1992 - 11 C 5/92 -, juris Rn. 18):.

  • VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11

    Förderung von großen Solarkollektoranlagen auf Gewerbeimmobilie

    Dies bedeutet, dass die Verwaltung gehalten ist, bei der Mittelvergabe bei allen Antragstellern gleiche Maßstäbe anzulegen und von einer generellen Vergabepraxis zulasten eines einzelnen Antragstellers nicht ohne Vorliegen gewichtiger Umstände des Einzelfalles abzuweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111/79 -, BVerwGE 58, 45; Beschluss vom 18. August 1992 - 3 B 76/92 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 310; Urteil vom 17. Januar 1996, - 11 C 5/92 -, NJW 1996, 1766).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Eine derartige Übereinstimmung im materiellen Wissenssachgebiet ist nicht schon anzunehmen, wenn die erste und die weitere Ausbildung unter einen sehr weitgefassten Oberbegriff eingeordnet werden können (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1982 - 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100, vom 23. Januar 1992 - 5 C 69.88 - BVerwGE 89, 334 und vom 28. Oktober 1992 - 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 147 f. sowie Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 5 B 105.89 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 91 S. 103).
  • VG München, 14.02.2008 - M 15 K 07.156

    Ausbildungsförderung für das einjährige Aufbaustudium an der Fachakademie für

    Ausbildungsziel in diesem Sinn ist der Erwerb der Qualifikation für einen bestimmten Beruf (BVerwG FamRZ 1993, 863 = NJW 1993, 950), nicht schon der erfolgreiche Abschluss einer förderfähigen Ausbildung.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (FamRZ 1978, 544; 1979, 181; 1983, 100 u. 1176; 1987, 979; 1989, 220; 1993, 863) ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG den Fällen vorbehalten, in denen der Auszubildende auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zu Nutze machen kann oder in denen vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen eine einzige berufsqualifizierende Ausbildung nicht ausreicht (z.B. bejaht für Kieferchirurgen vgl. BVerwG FamRZ 1992, 1109 f.).

    Soweit man der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BVerwG (FamRZ 83, 100; 89, 220; 93, 863) Gegenteiliges entnehmen könnte, ist darauf hinzuweisen, dass das BVerwG die besonderen Umstände des Einzelfalles" für die Ausbildung zum Kieferchirurgen bejaht (vgl. oben) und dies auch eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betrifft.

  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

    Ausgehend vom Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, berufsbildende Ausbildungen zu fördern, die zu einer Berufsausübung in Deutschland befähigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - [Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 144/146 f. = NJW 1993, 950 = FamRZ 1993, 863] m.w.N.), kommt einem Ausbildungsabschluß grundsätzlich - soweit nicht anderes geregelt ist - nur dann die Eignung als berufsqualifizierend im Sinne des § 7 BAföG zu, wenn er zu einer Berufsausübung in Deutschland qualifiziert.
  • VG München, 15.01.2009 - M 15 K 08.3286

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG

    Da § 7 Abs. 2 S. 2 BAföG auf die "besonderen Umstände des Einzelfalles" abstellt, muss es sich um Umstände handeln, die nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betreffen (BVerwG FamRZ 1983, 100; 1989, 220; 1993, 863; vgl. jedoch BVerwG FamRZ 1992, 1109 sowie Urt. v. 15.05.2008 a.a.O.).

    Ob darüber hinaus besondere Umstände des Einzelfalls denkbar sind, die in ihrem Gewicht den Besonderheiten der genannten Fallgruppen vergleichbar sind und daher die Leistung von Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung erfordern können, hat das BVerwG bisher ausdrücklich offen gelassen (vgl. BVerwGE 55, 205; BVerwG Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 47; FamRZ 1989, 220; 1993, 863; 1994, 726; laut Urt. v. 15.05.2008 a.a.O. kann eine Förderung nach § 7 Abs. 2 S. 2 BAföG etwa bei einer "förderungsrechtlichen Unsicherheit" in Betracht kommen).

    Das angestrebte Ausbildungsziel erfordert die weitere Ausbildung, wenn eine zweite Ausbildung für den angestrebten Beruf, für den ein konkretes Berufsbild erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben oder in Studien-, Prüfungs- oder Laufbahnbestimmungen vorgesehen ist (BVerwG FamRZ 1993, 863) oder wenn sie jedenfalls nach Verwaltungsvorschriften bzw. der tatsächlichen Einstellungspraxis verlangt wird.

  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

    Als Ausnahmebestimmung ist § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG vor allem den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, entweder eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [BVerwG 13.04.1978 - 5 C 54/76]; 61, 342 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - NJW 1993, 950>).

    § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG hat jedenfalls nicht die Funktion eines Auffangtatbestandes, der die in den Nrn. 1 bis 4 des Satzes 1 bestimmten Tatbestände aus Gründen der Billigkeit ergänzt (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1992 a.a.O. S. 149/951).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Die Verwaltung ist gehalten, bei der Mittelvergabe bei allen Antragstellern gleiche Maßstäbe anzulegen und von einer generellen Vergabepraxis zulasten eines einzelnen Antragstellers nicht ohne Vorliegen gewichtiger Umstände des Einzelfalles abzuweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.1979, a.a.O.; Beschluss vom 18.08.1992 - 3 B 76.92 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 310; Urteil vom 17.01.1996 - 11 C 5.92 -, NJW 1996, 1766; HessVGH, Urteil vom 28.06.2012 - 10 A 1481/11 -, ZNER 2012, 436).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

  • BVerwG, 08.10.2012 - 5 B 25.12

    Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 4 A 2168/05

    Gewährung einer Ausbildungsförderung für das Studium der Rechtswissenschaften ab

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 2 K 09.00978

    Förderfähigkeit eines Aufbaustudiums nach § 2 Abs. 3 der Fachakademieordnung

  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 22.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05

    Keine Ausbildungsförderung für Aufbaustudiengang Kirchenmusik A Evangelisch

  • BVerwG, 16.02.1993 - 11 B 59.92

    Anspruch auf Förderung einer Erstausbildung

  • OVG Bremen, 23.06.2010 - 2 B 144/10

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung bei

  • VGH Hessen, 20.11.2012 - 10 A 447/12
  • VGH Bayern, 03.02.2021 - 12 ZB 20.2912

    Erfolglose Klage auf BAföG für eine zusätzliche Ausbildung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1996 - B 3 S 168/96

    Förderung; Unzumutbarkeit; Auszubildener; Ausübung des Berufes; Abgeschlossene

  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.4801

    Ausbildungsförderung

  • VG Gelsenkirchen, 22.10.2021 - 15 K 4670/20

    Weitere Ausbildung, Erstausbildung, berufsqualifizierend, Bachelorabschluss,

  • VGH Bayern, 17.07.2023 - 12 ZB 23.297

    Ausbildungsförderung für weitere Ausbildung

  • VG Bremen, 14.09.2005 - 1 K 1766/03
  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.3427

    Ausbildungsförderung

  • VG Ansbach, 31.03.2006 - AN 2 K 04.03650
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