Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.11.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92   

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https://dejure.org/1994,528
BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92 (https://dejure.org/1994,528)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 11 C 60.92 (https://dejure.org/1994,528)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 11 C 60.92 (https://dejure.org/1994,528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung eines Antrags - Beweislast - Fahrerlaubnis - Gültigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 172
  • NZV 1994, 453
  • DVBl 1994, 1192
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    Eine derartige Umstellung von einer Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage in der Revisionsinstanz ist keine unzulässige Klageänderung nach § 142 VwGO, denn der Klagegrund wird gegenüber dem bisherigen Verpflichtungsbegehren nur beschränkt, aber nicht verändert (vgl. Urteil vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 206 m.w.N.).

    Dazu gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. Urteil vom 12. September 1989, a.a.O., m.w.N.).

    Die hilfsweise Erklärung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist unzulässig, denn ein primär zur Entscheidung gestellter Fortsetzungsfeststellungsantrag schließt es aus, die Hauptsache für erledigt zu erklären (vgl. Urteil vom 12. September 1989, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1991 - 19 E 471/91

    Ausländische Fahrerlaubnis; Umschreibung; Gültigkeit der ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    Der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (NZV 1991, 444), wonach die Behörde die Beweislast für die von ihr behauptete Ungültigkeit der Fahrerlaubnis nach § 15 Abs. 3 StVZO zu tragen habe, könne nicht beigetreten werden.

    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster (NZV 1991, 444), daß nach der Systematik des § 15 Abs. 2 und 3 StVZO a.F. der Antragsteller zwar die mindestens sechsmonatige Fahrpraxis im ersten Jahr seines Aufenthalts in Deutschland nachweisen müsse, nicht aber die Gültigkeit seiner (libanesischen) Fahrerlaubnis, findet im Gesetz keine hinreichende Stütze.

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    Nach den Regeln der materiellen Beweislast geht die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (vgl. BVerwGE 18, 168 ; 45, 131 ; 47, 330 ; 61, 176 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 108 Rdnr. 10 ff.; Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 108 Rdnr. 11 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    Nach den Regeln der materiellen Beweislast geht die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (vgl. BVerwGE 18, 168 ; 45, 131 ; 47, 330 ; 61, 176 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 108 Rdnr. 10 ff.; Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 108 Rdnr. 11 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, daß bei einer derartigen Änderung der Rechtslage zum Nachteil des Klägers während der Anhängigkeit einer Verpflichtungsklage die dazu gestellten Anträge in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf einen Antrag umgestellt werden können, mit dem die Feststellung der Rechtswidrigkeit der ablehnenden Bescheide begehrt wird, auch wenn sich das Verpflichtungsbegehren nicht im strengen Sinne des Wortes "erledigt" hat (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128 ; Beschluß vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    Nach den Regeln der materiellen Beweislast geht die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (vgl. BVerwGE 18, 168 ; 45, 131 ; 47, 330 ; 61, 176 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 108 Rdnr. 10 ff.; Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 108 Rdnr. 11 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    Nach den Regeln der materiellen Beweislast geht die Nichterweislichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (vgl. BVerwGE 18, 168 ; 45, 131 ; 47, 330 ; 61, 176 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl. 1994, § 108 Rdnr. 10 ff.; Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 108 Rdnr. 11 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, daß bei einer derartigen Änderung der Rechtslage zum Nachteil des Klägers während der Anhängigkeit einer Verpflichtungsklage die dazu gestellten Anträge in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf einen Antrag umgestellt werden können, mit dem die Feststellung der Rechtswidrigkeit der ablehnenden Bescheide begehrt wird, auch wenn sich das Verpflichtungsbegehren nicht im strengen Sinne des Wortes "erledigt" hat (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128 ; Beschluß vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86

    Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92
    Ausländischen öffentlichen Urkunden kommt zwar dieselbe Beweiskraft zu wie deutschen öffentlichen Urkunden (vgl. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 30 = 412.3 § 6 BVFG Nr. 45).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13

    Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen;

    In solchen Fällen wird das Verpflichtungsbegehren als erledigt betrachtet und, obwohl die Klage an sich unbegründet ist, als unzulässig behandelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 60.92 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes in

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 60.92 - juris Rn. 9; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, Rn. 129 zu § 113 VwGO) genügt dafür jedes nach vernünftigen Erwägungen nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Im vorliegenden Fall kann den Klägern das für eine Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche Rehabilitationsinteresse nicht abgesprochen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2019 - 4 A 2177/18

    Rechtswidrige Versagung der Zulassung eines Schaustellers zur Dürener Annakirmes;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20.4.1994 - 11 C 60.92 -, DVBl. 1994, 1192 = juris, Rn. 7 f.
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   BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94, 11 C 60.92   

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https://dejure.org/1994,1972
BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94, 11 C 60.92 (https://dejure.org/1994,1972)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1994 - 11 KSt 1.94, 11 C 60.92 (https://dejure.org/1994,1972)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1994 - 11 KSt 1.94, 11 C 60.92 (https://dejure.org/1994,1972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 545
  • DÖV 1995, 384
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94
    Der Kostenansatz in der Kostenrechnung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 28. Juli 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - wird aufgehoben.

    Mit Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - wies der Senat die Revision des Klägers zurück.

  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94
    Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird geprüft, ob einer der Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO vorliegt und - gegebenenfalls - ob sich das angefochtene Urteil dennoch als im Ergebnis richtig darstellt (§ 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 bzw. § 125 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 28.12.1992 - 11 B 57.92

    Beiordnung eines Rechtsanwalts - Zulassung einer Revision - Aufhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94
    Mit Beschluß vom 28. Dezember 1992 - BVerwG 11 B 57.92 - entsprach der Senat diesem Antrag und ließ zugleich die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu.
  • BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94
    Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird geprüft, ob einer der Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO vorliegt und - gegebenenfalls - ob sich das angefochtene Urteil dennoch als im Ergebnis richtig darstellt (§ 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 bzw. § 125 VwGO Nr. 9).
  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bildet einen eigenen Rechtszug (Instanz) im Sinne der kostenrechtlichen Vorschriften, sofern die Beschwerde verworfen, zurückgewiesen oder zurückgenommen oder die vom BSG zugelassene Revision vom Beschwerdeführer nicht eingelegt wird (vgl BSG SozR 1500 § 184 Nr. 1 zur Pauschgebühr; BGH Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZR 76/03 zu den Gerichtskosten; BVerwG Buchholz 310 § 139 Abs. 2 VwGO Nr. 2 = NVwZ-RR 1995, 545 zur Prozesskostenhilfe).
  • BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an

    Maßgebend ist, ob diese Verfahrensabschnitte bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe nach deren Sinn und Zweck voneinander getrennt werden können oder nicht (vgl. Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 11 KSt 1.94 - NVwZ-RR 1995, 545).
  • BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B

    Zulässigkeit einer kombinierten Kostenentscheidung nach § 193 SGG und § 197a SGG

    Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bildet einen eigenen Rechtszug (Instanz) im Sinne der kostenrechtlichen Vorschriften, sofern die Beschwerde verworfen, zurückgewiesen oder zurückgenommen oder die vom Bundessozialgericht (BSG) zugelassene Revision vom Beschwerdeführer nicht eingelegt wird (vgl BSG SozR 1500 § 184 Nr. 1 zur Pauschgebühr; BGH Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZR 76/03 zu den Gerichtskosten; BVerwG Buchholz 310 § 139 Abs. 2 VwGO Nr. 2 = NVwZ-RR 1995, 545 zur Prozesskostenhilfe).
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