Rechtsprechung
AG Bonn, 17.05.2003 - 11 C 669/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unverlangt zugesandte E-Mails rechtswidrig
Besprechungen u.ä.
- dr-bahr.com (Entscheidungsanmerkung)
2 neue Spam-Entscheidungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Kiel, 20.06.2000 - 8 S 263/99
Kein Unterlassungsanspruch bei SPAM
Auszug aus AG Bonn, 17.05.2003 - 11 C 669/02
Briefkastenwerbung wird als zulässig angesehen, so lange der Empfänger nicht ausdrücklich widerspricht (LG Kiel MDR 2000, 1331).Überdies dringt sie stärker in den Betriebsablauf ein (LG Traunstein NJW 1998, 1648; LG Kiel MDR 2000, 1331, 1331 f.).
- LG Traunstein, 18.12.1997 - 2 HKO 3755/97
E-Mail-Werbung
Auszug aus AG Bonn, 17.05.2003 - 11 C 669/02
Auch verbraucht der Empfänger weder Toner noch Papier, da die Mails nicht automatisch ausgedruckt werden (LG Traunstein NJW 1998, 1648 = NJW-CoR 1998, 109 f.).Überdies dringt sie stärker in den Betriebsablauf ein (LG Traunstein NJW 1998, 1648; LG Kiel MDR 2000, 1331, 1331 f.).
- LG Braunschweig, 11.08.1999 - 22 O 1683/99
Auszug aus AG Bonn, 17.05.2003 - 11 C 669/02
Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung berufen, die das Zusenden von als solchen erkennbaren Werbe-E-Mails als zulässig ansieht, da die Löschung von E-Mails bei Benutzung eines zweckmäßig arbeitenden Providers nur Sekundenbruchteile dauere und kaum Kosten verursache (so LG Braunschweig NJW-RR 2000, 924, 924 f.).Es ist zur Zeit davon auszugehen, dass der Verbraucher die Verwendung der E-Mail als Webemittel offenkundig ablehnt (a. A. LG Braunschweig NJW-RR 2000, 924).