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   VGH Bayern, 26.02.2002 - 11 CE 02.225   

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https://dejure.org/2002,23840
VGH Bayern, 26.02.2002 - 11 CE 02.225 (https://dejure.org/2002,23840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.02.2002 - 11 CE 02.225 (https://dejure.org/2002,23840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 11 CE 02.225 (https://dejure.org/2002,23840)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 09.06.2015 - 2 A 732/14

    Fahrerlaubniserwerb für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung

    Da auch nach § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV andere Dokumente wie etwa Geburtsurkunden vorgesehen sind, sind die betreffenden Vorschriften in den §§ 16, 17 FeV so zu lesen, dass als Ausweisdokumente solche in Betracht kommen, die als Identitätsnachweis im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV zulässig sind (sinngemäß so auch Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 17 FeV Rdnr. 5a; Bay. VGH, Beschluss vom 26.02.2002 - 11 CE 02.225 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 14.09.2011, a.a.O., Rdnr. 39; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.06.2011 - 7 K 4343/10 -, juris Rdnr. 40).
  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 11 C 18.1631

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Untätigkeitsklage wegen Nichtzulassung zur

    Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (wie etwa BayVGH, B.v. 26.2.2002 - 11 CE 02.225) ist durch die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überholt (Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht. 45. Aufl. 2019, § 21 FeV Rn. 12).
  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 K 613/11

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; amtlicher Nachweis über Tag und Ort der

    Vergleiche dazu, dass eine Duldungsbescheinigung als Identitätsnachweis selbst dann nicht ausreicht, wenn sie mit einem Lichtbild versehen ist, auch: VGH München, Beschlüsse vom 26. Februar 2002 - 11 CE 02.225 - und 5. November 2009 - 11 C 08.3165 - sowie VG Berlin, Urteil vom 8. Juni 2007 - 4 A 348.06 - (entgegen VG Weimar, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 E 267/07 -).(Rn.28).

    Eine Duldungsbescheinigung, auch wenn sie mit einem Lichtbild versehen ist, reicht damit als Identitätsnachweis nicht aus (so BayVGH, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 11 CE 02.225 - [nicht veröffentlicht] und Beschluss vom 5. November 2009 - 11 C 08.3165 - VG Berlin, Urteil vom 8. Juni 2007 - 4 A 348.06 - a.A. VG Weimar, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 E 267/07 We -, letztere veröffentlicht in juris).

  • VG Dessau, 01.03.2005 - 2 A 190/04

    D (A), Fahrerlaubnis, Prüfauftrag, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung,

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss sich vor ihrer Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung gemäß § 22 Abs. 4 FeV Klarheit darüber verschaffen, ob die auf einer Duldung näher bezeichnete Person die Identität eines "Dritten" angenommen hat und sich für diesen dem Fahrerlaubnisverfahren unterzieht (BayVGH, Beschl. v. 26. Februar 2002 - 11 CE 02.225 -).

    Sie muss auch ausschließen, dass der Inhaber einer schlichten Duldung den Führerschein ausgehändigt bekommt, obwohl sich dieses nach der objektiven Rechtslage verbietet, etwa weil ihm unter anderer Identität die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden ist und die Sperrwirkung eines Fahrerlaubnisentzugs noch anhält oder weil unter seiner "Alias-ldentität" Ungeeignetheitsmerkmale festgestellt wurden, die einer Fahrerlaubniserteilung entgegenstehen (BayVGH, Beschl. v. 26. Februar 2002, a.a.O.).

  • VG Köln, 26.07.2013 - 11 K 6360/12

    Aufenthaltsgestattung, Fahrerlaubnis, Führerschein, Identitätsnachweis, Duldung

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.Februar 2002 - 11 CE 02.225 -, und Beschluss vom 5. November 2009 - 11 C 08.3165 - VG Berlin, Urteil vom 8. Juni 2007 - 4 A 348.06 - (juris); a.A. VG Weimar, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 E 267/07 We -, (juris).
  • VG Weimar, 15.03.2007 - 2 E 267/07

    Feststellung der Personalien eines geduldeten Ausländers im Zusammenhang mit der

    worden ist und die Sperrwirkung eines Fahrerlaubnisentzugs noch anhält oder weil unter einer "Alias-Identität" Ungeeignetheitsmerkmale bestehen, die einer Fahrerlaubniserteilung entgegenstehen würden (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss v. 26.02.2002 - 11 CE 02.225 - zitiert nach Juris).
  • VG Regensburg, 14.03.2013 - RN 8 K 12.1796

    Erteilung einer Fahrerlaubnis; Reiseausweis; ungeklärte Identität

    Auch ist der vorliegende Fall nicht damit vergleichbar, dass als Identitätsnachweis lediglich eine Duldungsbescheinigung vorgelegt wird (vgl. BayVGH 26.2.2002 Az. 11 CE 02.225; daran anknüpfend IMS 10.2.2006 i. V. m. IMS vom IMS 15.9.2004).
  • VG Stade, 28.01.2013 - 1 A 1845/12

    Erfüllung der Anforderungen des § 21 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FeV durch Vorlegen einer

    16 Eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG, die den Vermerk enthält, dass die Personalangaben auf den eigenen Angaben des Betroffenen beruhen und die nicht ausdrücklich als Ausweisersatz nach § 48 Abs. 2 AufenthG bezeichnet ist, genügt den Anforderungen des § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV nach allem nicht (so auch BayVGH, Beschl, v. 26.2.2002 - 11 CE 02.225 - und v. 5.11.2009 - 11 C 08.3165 - VG Neustadt/Wstr., Beschl. v. 22.8.2011 - 3 K 613/11.NW - alle zit. nach juris).
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