Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31670
VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765 (https://dejure.org/2008,31670)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2008 - 11 CE 07.1765 (https://dejure.org/2008,31670)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2008 - 11 CE 07.1765 (https://dejure.org/2008,31670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Straftat mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.07.2007 - 11 CE 07.212
    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765
    Vorher kann ein Anordnungsanspruch im Rahmen des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht bejaht werden (vgl. auch BayVGH vom 26.7.2007 Az. 11 CE 07.212).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765
    Der Senat neigt der Auffassung zu, in Fällen erhöhten Aggressionspotentials wie vorliegend die charakterlich-sittliche Eignung des Fahrerlaubnisinhabers bzw. -bewerbers (vgl. BVerfG vom 20.6.2002 NJW 2002, 2378 ff.) in Frage zu stellen und diese unter die Bestimmungen der § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 FeV zu fassen, mit der Folge, dass auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung nach § 48 Abs. 9 Satz 1 FeV i.V.m. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV gerechtfertigt wäre.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765
    Dass in Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung bis zum Auslauf der Fahrerlaubnis am 8. November 2006 keine Verfehlungen aktenkundig geworden sind, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des behördlichen Vorgehens, denn auch zum künftigen Schutz von Fahrgästen darf die Behörde tätig werden, solange die hierzu Anlass bietende Straftat verwertbar ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3440 ff.).
  • VGH Bayern, 15.07.1991 - 11 B 91.74
    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765
    In seinem Urteil vom 5. Juli 1991 (NZV 1991, 486) hat der Senat zu § 15 k Abs. 1 StVZO und § 15 e Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 und 5 StVZO zwar entschieden, dass die Ausräumung eines jeden Zweifels an der Unzuverlässigkeit des Fahrerlaubnisinhabers nicht Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist, sondern dass es ausreicht, wenn Umstände vorliegen, die nach ihrer Anzahl die Befürchtung einer Missachtung der ihm obliegenden besonderen Sorgfaltspflichten rechtfertigen.
  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Aggressives Verhalten, wie der Antragsteller es in hohem Maße gezeigt hat, zumal in einer Situation mit unmittelbarem Bezug zur entgeltlichen Fahrgastbeförderung, gibt somit sehr wohl Anlass zu Zweifeln an der Eignung bzw. daran, ob er die Gewähr dafür bietet, Fahrgäste nicht zu gefährden und den besonderen Anforderungen bei der Personenbeförderung gerecht zu werden (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18 und vom 6. März 2008 - 11 CE 07.1765 -, juris Rn. 15).
  • VG München, 09.09.2011 - M 6a K 11.1805

    Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Aggressionspotential;

    Nach der Begründung des Verordnungsgebers zur Fahrerlaubnisverordnung (BR-Drs. 443/98, S. 254) soll durch die Verwendung des Begriffes "Gewähr" anstelle des Begriffes der "persönlichen Zuverlässigkeit" in § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV zum Ausdruck gebracht werden, dass nicht die allgemeine Zuverlässigkeit im Sinne des Gewerberechts gemeint ist, sondern der Bezug zur Beförderung der Fahrgäste hergestellt wird (BayVGH vom 6.3.2008, 11 CE 07.1765).

    Diese Zweifel konnte der Kläger auch nicht durch das medizinisch-psychologische Gutachten, das die Beklagte zu Recht gemäß Art. 48 Abs. 9 Satz 1 i.V.m. Art. 11 Abs. 3 FeV Satz 1 Nr. 4 gefordert hat (vgl. BayVGH vom 6.3.2008, 11 CE 07.1765), ausräumen.

  • VGH Bayern, 08.10.2009 - 11 CS 09.1891

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch die in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV als Regelbeispiel für einen Zusammenhang mit der Kraftfahreignung angeführten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential nicht dargelegt wurden, die insbesondere bei der Begehung von Körperverletzungsdelikten bejaht worden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2008 Az. 11 CE 07.1765).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen dient vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen des Fahrers in Gefahr geraten können (BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18; B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 11 C 12.2212

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Neuerteilung der

    In der Rechtsprechung des Senats sind Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential insbesondere bei der Begehung von Körperverletzungsdelikten wiederholt bejaht worden (z.B. B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765).
  • VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09

    Fahrerlaubnis für betrügerischen Busfahrer

    Die Vorschrift des § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV regelt eine speziell für die Fahrgastbeförderung erforderliche persönliche Zuverlässigkeit, welche neben der fahrerischen Eignung gegeben sein muss (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 -, juris; VG Hamburg, Urt. v. 15.3.2007 - 15 K 3755/05 -).
  • VG München, 12.08.2011 - M 6a E 11.2282

    Vorläufige Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Wege der

    Zur näheren Bestimmung des Begriffs kann daher weiterhin auf die zur früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden (BayVGH vom 2010, Az.: 11 CE 07.1765 unter Verweis auf BayVGH vom 26.7.2007 Az. 11 CE 07.212; VG München v. ....1.2010, Az.: ...; vom 28.8.1999, Az.: M 6 E 99.3208; vom 11.7.2000, Az.: M 6b K 00.812; vom 7.12.2004, Az.: M 6b K 03.2776).
  • VG Bayreuth, 13.06.2018 - B 1 S 18.454

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Insbesondere vorsätzliche Körperverletzungsdelikte und Beleidigungen geben Grund zu der Befürchtung, dass in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten können, nicht situationsangemessen reagiert wird (Dauer, a.a.O., Rn. 26 zu § 48 FeV; BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18; B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 - juris Rn. 15; B.v. 3.9.2015 - 11 CE 15.1556 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 11 ZB 11.48

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des geforderten

    Der erforderliche Zusammenhang dieser Straftaten mit der Kraftfahreignung des Klägers liegt vor, weil das ihnen zugrunde liegende hohe Aggressionspotenzial seine charakterliche Fahreignung infrage stellt ( vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2008 Az. 11 CE 07.1765 RdNr. 16; VGH Baden-Württemberg vom 14.9.2004 Az. 10 S 1283/04).
  • VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 C 11.2099

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnis zur

    Klärungsbedürftig erscheint zudem, ob angesichts der unterschiedlichen Formulierungen in § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV nach dem Willen des Verordnungsgebers bezüglich dieser Voraussetzung im Erteilungsverfahren andere Regeln gelten sollten, als im Verlängerungsverfahren, denn beide Male geht es darum, dass der Bewerber ermächtigt wird, (weiterhin) Fahrgäste zu befördern (vgl. BayVGH vom 6.3.2008 Az. 11 CE 07.1765).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht