Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30666
VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089 (https://dejure.org/2008,30666)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2008 - 11 CE 07.3089 (https://dejure.org/2008,30666)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 11 CE 07.3089 (https://dejure.org/2008,30666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,30666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 123 VwGO; Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen; Begründungspflicht bei Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; ausnahmsweise Entbehrlichkeit einer schriftlichen Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • mpu-intensiv.de

    Anforderung einer MPU - Wirksame Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt trotz fehlender schriftlicher Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089
    Sieht man die Anordnung, mit der die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens verlangt wird, nicht als Verwaltungsakt, sondern nur als vorbereitende Maßnahme der Sachverhaltsaufklärung an (BVerwG vom 28.11.1969 BVerwGE 34, 248/249 f.; BVerwG vom 17.5.1994 BayVBl 1995, 59), so ist dieser Rechtsgedanke auf derartige behördliche Handlungen entsprechend anwendbar.
  • OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089
    Das in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO normierte Darlegungserfordernis dient dem Zweck, die Oberverwaltungsgerichte durch ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen zu entlasten und so eine beschleunigte Abwicklung einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg vom 2.10.2002 NVwZ 2003, 1529).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089
    Auch von der Sache her kann die in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte "Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung nicht in der Weise stattfinden, dass eine Argumentation unverändert übernommen wird, die noch vor dem Erlass des angegriffenen Beschlusses - und damit notwendig in Unkenntnis seiner Begründung - vorgetragen wurde (vgl. zur mangelnden Eignung einer bloßen Wiedergabe des Vortrags aus der ersten Instanz, die formellen Erfordernisse des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu erfüllen, VGH BW vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 13 c zu § 146; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 41 zu § 146; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, RdNr. 21 zu § 146).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089
    Soweit der beschließende Senat in Beschwerdeverfahren, denen Entscheidungen nach § 80 Abs. 5, § 80 a oder § 123 VwGO zugrunde liegen, Verweisungen auf erstinstanzliche Ausführungen für zulässig angesehen hat (vgl. BayVGH vom 7.12.2006 BayVBl 2007, 241/242), steht der Anerkennung einer solchen Ausnahme vorliegend zum einen entgegen, dass die vom Antragsteller vorgenommene Bezugnahme völlig pauschal erfolgte, so dass nicht eindeutig erkennbar wird, welche Teile der elfeinhalb Seiten umfassenden Klage- und Antragsschrift vom 3. September 2007, der ihr beigefügten Anlagen im Umfang von 20 Blatt sowie der Schriftsätze des Bevollmächtigten des Antragstellers vom 10. September 2007 (samt Anlage) und vom 19. Oktober 2007 damit zum Gegenstand des Beschwerdevortrags gemacht werden sollen.
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089
    Sieht man die Anordnung, mit der die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens verlangt wird, nicht als Verwaltungsakt, sondern nur als vorbereitende Maßnahme der Sachverhaltsaufklärung an (BVerwG vom 28.11.1969 BVerwGE 34, 248/249 f.; BVerwG vom 17.5.1994 BayVBl 1995, 59), so ist dieser Rechtsgedanke auf derartige behördliche Handlungen entsprechend anwendbar.
  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

    Darüber hinaus kann jedoch die Beschwerdebegründung nach Ablauf der Monatsfrist nicht mehr erweitert werden (vgl. BayVGH vom 6.2.2008 Az. 11 CE 07.3089, vom 21.8.2007 Az. 19 CS 07.1604, vom 12.3.2007 Az. 7 CE 07.10003).
  • VGH Hessen, 14.09.2023 - 5 B 1145/23
    Sinn und Zweck des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist es, die Beschwerdegerichte in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eines substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers einstweilige Rechtschutzverfahren beschleunigt abzuwickeln (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 11 CE 07.3089 -, juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22

    Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit von dienstlichen

    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, die Beschwerdegerichte in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eines substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers einstweilige Rechtschutzverfahren beschleunigt abzuwickeln (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 11 CE 07.3089 -, juris Rn. 13; vgl. Guckelberg, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 79).
  • VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22

    Konkurrenteneilverfahren

    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, die Beschwerdegerichte in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eines substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers einstweilige Rechtschutzverfahren beschleunigt abzuwickeln (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 11 CE 07.3089 -, juris Rn. 13; vgl. Guckelberg, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 79).
  • VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22

    Berufungsverfahren für eine Professorenstelle

    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, die Beschwerdegerichte in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eines substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers einstweilige Rechtschutzverfahren beschleunigt abzuwickeln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 11 CE 07.3089 -, juris Rn. 13; vgl. Guckelberg, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 79).
  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 11 CS 08.2948

    Fahrtenbuchauflage; Aussageverweigerungsrecht; Verkehrsverstoß "von einigem

    Auch die in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte "Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung ist nicht möglich, wenn eine Argumentation unverändert übernommen wird, die noch vor dem Erlass des angegriffenen Beschlusses - und damit notwendig in Unkenntnis seiner Begründung - vorgetragen wurde (vgl. z.B. BayVGH vom 6.2.2008 Az. 11 CE 07.3089 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.02.2009 - 11 CS 08.2664

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines zu Recht geforderten

    Die pauschale Bezugnahme auf den Sachvortrag vor dem Verwaltungsgericht entspricht den Erfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ebenso wenig wie die schlichte Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. BayVGH vom 31.10.2007 Az. 11 CS 07.1811; vom 3.12.2007 Az. 11 CS 07.2941; vom 6.2.2008 Az. 11 CE 07.3089; vom 7.3.2008 Az. 11 CS 08.346).
  • VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.2224
    (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 6.2.2008 -11 CE 07.3089 - Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.05.2009 - 2 M 68/09

    Darlegungserfordernis; einstweiliger Rechtsschutz; Vorbringen zum

    Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, die Beschwerdegerichte in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eines substantiierten Vorbringens des Beschwerdeführers einstweilige Rechtschutzverfahren beschleunigt abzuwickeln (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 CE 07.3089 -, zit. nach juris, Rn. 13; OVG M-V, Beschl. v. 07.10.2003 - 1 M 34/03 -, zit. nach juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 146 Rn. 41; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 146 Rn. 21; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 146 Rn. 79).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 11 ZB 08.3166

    Einmalige Verkehrsteilnahme mit einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,6 ‰

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Klägers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 6. Februar 2008 (Az. 11 CE 07.3089) zurück.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2008 - 10 B 10912/08
  • VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.02224

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; einmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,5 Promille;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht