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   VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100   

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VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100 (https://dejure.org/2009,74233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2009 - 11 CE 08.3100 (https://dejure.org/2009,74233)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2009 - 11 CE 08.3100 (https://dejure.org/2009,74233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung; unzulässiger Widerspruch; Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein; keine Fahrberechtigung im Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296

    Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, die in der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung auch wiedergegeben wurde, dass § 28 Abs. 4 FeV zur Ungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet führt, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins sein Inhaber, auf den im Bundesgebiet eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. auch BayVGH vom 26.2.2009 11 C 09.296).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100
    Dies folgt, wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2008 (Az. 3 C 26.07) ausgeführt hat, schon daraus, dass der Europäische Gerichtshof hier Regelungen einer Richtlinie ausgelegt hat, also eines Instruments des sekundären Gemeinschaftsrechts, das, wie Art. 249 EG zu entnehmen ist, gerade auf die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten angelegt ist und sich an sie richtet.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100
    Der sachliche Differenzierungsgrund liegt in der vom EuGH in seinen Entscheidungen vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06 Rdnr. 69, C-334/06 bis C-336/06 Rdnr. 66) betonten besonderen Bedeutung eines Nachweises dafür, dass die in der Führerscheinrichtlinie geforderte Wohnsitzvoraussetzung erfüllt ist.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 CE 08.3100
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 7. August 2008 (BayVBl 2009, 111 f.) ausgeführt hat, liegt eine Prüfungsentscheidung im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Nr. 6 AGVwGO vor, wenn jedenfalls eine Prüfung der Eignung des Betroffenen zum Führen von Fahrzeugen, auch im Vorfeld der streitgegenständlichen Entscheidung, stattgefunden hat.
  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 11 CS 20.316

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis - einstweiliger

    Bei einem Feststellungsbescheid nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV und ähnlich gelagerten Fallgestaltungen handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats hingegen nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung in diesem Sinne, weil sich die Fahrerlaubnisbehörde hierbei nicht mit personenbezogenen Eigenschaften des Betreffenden auseinandersetzen muss (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2009 - 11 CE 08.3100 - juris Rn. 17; B.v. 24.3.2009 - 11 CS 08.3273 - juris Rn. 12; B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292 - juris Rn. 11 f.; B.v. 13.8.2009 - 11 CS 09.1379 - juris Rn. 12; B.v. 4.2.2010 - 11 CS 09.2935 - juris Rn. 11 f.; B.v. 27.5.2010 - 11 CE 10.318 - juris Rn. 7; B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.772 - juris Rn. 11 f.).
  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 11 B 11.2336

    Unzulässigkeit der Erweiterung des Berufungsbegehrens nach Ablauf der

    Verwaltungsakte, durch die die Inlandsungültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis festgestellt wird, unterfallen keiner der in Art. 15 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO aufgeführten Ausnahmetatbestände; insbesondere handelt es sich nicht um "personenbezogene Prüfungsentscheidungen" im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO, da aus solchen Anlass nicht über die Fahreignung oder die Fahrbefähigung des Betroffenen zu befinden ist (vgl. BayVGH vom 19.3.2009 Az. 11 CE 08.3100 RdNr. 17; vom 24.3.2009 Az. 11 CS 08.3273 RdNr. 12; vom 28.4.2009 Az. 11 CS 09.350/11 C 09.355 RdNr. 20; vom 27.5.2010 Az. 11 CE 10.318 RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 11 BV 11.1315

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen

    Hinsichtlich des in der Nummer 1 des streitgegenständlichen Bescheids enthaltenen feststellenden Ausspruchs ist jedenfalls bei isolierter Betrachtung ein Vorverfahren gemäß Art. 15 Abs. 2 AGVwGO unstatthaft, da insoweit keine "personenbezogene Prüfungsentscheidung" im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO vorliegt (vgl. BayVGH vom 19.3.2009 Az. 11 CE 08.3100 RdNr. 17; vom 24.3.2009 Az. 11 CS 08.3273 RdNr. 12; vom 28.4.2009 Az. 11 CS 09.350/11 C 09.355 RdNr. 20; vom 27.5.2010 Az. 11 CE 10.318 RdNr. 7).
  • VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492

    Unschädlichkeit eines deutschen Wohnsitzeintrags im ausländischen

    Dem Antrag, festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren erforderlich war, der als Antrag nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, zu verstehen ist, kann nicht entsprochen werden, da ein Vorverfahren im Sinne von § 68 VwGO überhaupt nicht durchgeführt wurde (und gemäß Art. 15 Abs. 2 AGVwGO auch vor Klageerhebung nicht nötig und nicht statthaft war, vgl. u.a. BayVGH vom 19.3.2009 Az. 11 CE 08.3100).
  • VGH Bayern, 28.04.2009 - 11 CS 09.350

    Fehlende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit allen tragenden Teilen

    Ebenfalls nicht zu erörtern ist die Frage, wie es sich rechtlich auswirkt, dass der Widerspruch des Antragstellers unzulässig ist, da der Bescheid vom 28. November 2008 auf keinem der Gebiete ergangen ist, die nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO nicht von der grundsätzlichen Abschaffung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens in Bayern (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO) erfasst werden; insbesondere steht keine "personenbezogene Prüfungsentscheidung" im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO inmitten (vgl. BayVGH vom 19.3.2009 Az. 11 CE 08.3100).
  • VG Bayreuth, 12.01.2010 - B 1 K 09.469
    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden hat (Beschl. vom 24.3.2009 Az. 11 CS 08.3273; vom 19.3.2009 Az. 11 CE 08.3100 und vom 7.8.2008 in BayVBl 2009, 111), liegt eine Prüfungsentscheidung im Sinn von Art. 15 Abs. 1 Nr. 6 AGVwGO vor, wenn jedenfalls eine Prüfung der Eignung des Betroffenen zum Führen von Fahrzeugen, auch im Vorfeld der streitgegenständlichen Entscheidung, stattgefunden hat.
  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 11 CE 09.324

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach

    Wegen der sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV ergebenden Rechtsfolge, dass die dem Antragsteller in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt, bedurfte es keines konstitutiv wirkenden Verwaltungsakts und schon deshalb keiner Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 11 ZB 07.1259; vom 11.8.2008 Az. 11 CS 08.832; vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222; vom 19.3.2009 Az. 11 CE 08.3100).
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 11 CS 09.544

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in tschechischem Führerschein

    Wegen der sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV ergebenden Rechtsfolge, dass die dem Antragsteller in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt, bedurfte es i. Ü. keines konstitutiv wirkenden Verwaltungsakts und schon deshalb keiner Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 11 ZB 07.1259; vom 11.8.2008 Az. 11 CS 08.832; vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222; vom 19.3.2009 Az. 11 CE 08.3100; vom 26.3.2009 a.a.O.).
  • VG München, 27.07.2009 - M 1 S 09.2701

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Prozesskostenhilfe, vorläufiger

    Januar 2009 geltenden Fassung führt zur Ungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet, wenn auf der Grundlage von Angaben aus dem Führerschein oder anderen vom Ausstellerstaat herrührender Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins sein Inhaber, auf den im Bundesgebiet eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsstaat des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. BayVGH u.a. v. 19.3.2009 - 11 CE 08.3100 - m.w.N.).
  • VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 7 K 09.679

    Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Wegen der sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Nrn 2 und 3 FeV ergebenden Rechtsfolge, dass die dem Kläger in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt, bedurfte es keines konstitutiv wirkenden Verwaltungsakts und schon deshalb keiner Ermessenentscheidung des Beklagten (vgl. BayVGH vom 7.8.2008, Az. 11 ZB 07.1259; vom 11.8.2008, Az. 11 CS 08.832; vom 15.1.2009, Az. 11 CE 08.3222; vom 19.3.2009, Az. 11 CE 08.3100).
  • VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 CE 10.318

    Bestandskräftiger Feststellungsbescheid

  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248

    Bestandskräftiger Feststellungsbescheid betreffend die fehlende Berechtigung, von

  • VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 09.867

    Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 29.07.2009 - Au 7 S 09.829

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 20.07.2009 - Au 7 K 09.582

    Keine konstitutive Anerkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 7 K 09.557

    Keine konstitutive Anerkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 29.05.2009 - Au 7 K 09.511

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach

  • VG Augsburg, 04.05.2009 - Au 7 K 09.2

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach

  • VG München, 09.12.2016 - M 26 S 16.4719

    Unzulässigkeit des Eilrechtsschutzes bei fehlender Hauptsache

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