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   VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556   

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VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556 (https://dejure.org/2015,25275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2015 - 11 CE 15.1556 (https://dejure.org/2015,25275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2015 - 11 CE 15.1556 (https://dejure.org/2015,25275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;Besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen;Noch nicht rechtskräftige Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der vorläufigen Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Wege der einstweiligen Anordnung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei noch nicht rechtskräftiger Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung; Gesteigerte ...

  • rewis.io

    Berücksichtigung einer noch nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung zu Lasten eines Antragstellers im Verfahren auf Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; FeV § 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 3
    Beantragung der vorläufigen Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Wege der einstweiligen Anordnung; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei noch nicht rechtskräftiger Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung; Gesteigerte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 27.04.2012 - 11 CE 12.583

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen zu Lasten des Betroffenen im

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556
    Dem Antragsteller bleibt es auch unbenommen, die bisherigen strafgerichtlichen Feststellungen im Verfahren hinsichtlich der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu widerlegen (vgl. insoweit für rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 11 B 12.6 - juris Rn. 2; B.v. 27.4.2012 - 11 CE 12.583 - juris Rn. 4).

    Im Verfahren nach § 123 VwGO muss insoweit verlangt werden, dass der Antragsteller dem Gericht die Überzeugung vermittelt, die überwiegende Wahrscheinlichkeit spreche für die Richtigkeit seiner Behauptungen (BayVGH, B.v. 27.4.2012 - 11 CE 12.583 - juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556
    Ein Fahrzeugführer bietet nicht die Gewähr dafür, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird, wenn nach umfassender Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit anhand aller Umstände des Falles ernsthaft zu befürchten ist, dass er die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung von Fahrgästen obliegen, zukünftig missachten wird (VGH BW, B.v. 8.3.2013 - NJW 2013, 1896/1897).
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CE 07.1765

    Vorläufige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Straftat mit Anhaltspunkten für

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556
    Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen dient vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen des Fahrers in Gefahr geraten können (BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18; B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 11 B 12.6

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556
    Dem Antragsteller bleibt es auch unbenommen, die bisherigen strafgerichtlichen Feststellungen im Verfahren hinsichtlich der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu widerlegen (vgl. insoweit für rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen BayVGH, B.v. 16.5.2012 - 11 B 12.6 - juris Rn. 2; B.v. 27.4.2012 - 11 CE 12.583 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 12.10.2011 - 11 C 11.2099

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnis zur

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CE 15.1556
    Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen dient vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen des Fahrers in Gefahr geraten können (BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18; B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 11 CS 20.1436

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung zur Fahrgastbeförderung

    Die von der Fahrerlaubnisbehörde zu treffende Prognoseentscheidung fällt bereits dann zu Ungunsten des Betroffenen aus, wenn Tatsachen vorliegen, welche die ernsthafte Befürchtung rechtfertigen, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung die besonderen Sorgfaltspflichten, die ihm bei der Beförderung der ihm anvertrauten Personen obliegen, zukünftig missachten werde (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CE 15.1556 - juris Rn. 10; Freimann/Wellner, a.a.O. § 48 FeV Rn. 139).

    Bei der Prognoseentscheidung, ob der Fahrerlaubnisinhaber der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird, dürfen - wie auch bei der Beurteilung der allgemeinen Fahreignung - auch strafrechtliche Sachverhalte herangezogen werden, die entweder gar nicht zu einer Strafverfolgung geführt haben oder deren strafgerichtliche Aburteilung noch aussteht, sofern die Annahme der aus strafbarem Verhalten abzuleitenden Gefahr für die Sicherheit der Fahrgäste eine ausreichende tatsächliche Grundlage hat (OVG NW, U.v. 21.3.2014 - 16 A 730/13 - VRS 126, 177 = juris Rn. 22 ff.; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CE 15.1556 - juris Rn. 10; Freimann/Wellner, a.a.O. § 48 FeV Rn. 160, 199, 202; Dauer in Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 48 FeV Rn. 27).

  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Insoweit gelten hinsichtlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gegenüber sonstigen Fahrerlaubnissen gesteigerte Eignungsanforderungen (vgl. (BayVGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 11 CE 15.1556 -, juris Rn. 12).

    Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen dient vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen des Fahrers in Gefahr geraten können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 11 CE 15.1556 -, juris Rn. 12 m.w.N.), und zwar nicht nur dann, wenn dieser sich durch den Fahrgast provoziert fühlt, sondern auch durch gefährliches Fahrverhalten, wenn ein Taxifahrer sich von einem dritten Verkehrsteilnehmer provozieren lässt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2017 - 4 MB 87/17

    Widerruf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen (übersehener)

    Die Forderung nach einem besonnenen und gelassenen Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen dient vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen des Fahrers in Gefahr geraten können (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 03.09.2015 - 11 CE 15.1556 -, Rn. 12, juris).
  • VG Saarlouis, 23.12.2016 - 5 L 2591/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach strafrechtlicher

    Nicht erforderlich sei hingegen, dass die Verfehlungen bei oder während der Personenbeförderung begangen worden seien.(VG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 10 K 3061/14 - VG Mainz, Beschluss vom 05.01.2016 - 3 L 1528/15.MZ - VG München, Beschluss vom 25.06.2007 - M 6a E 07.1782 - alle bei juris) Straftaten der vorsätzlichen Körperverletzung gäben Anlass zur Befürchtung, dass ihr Inhaber in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten könnten, nicht situationsangemessen zu reagieren vermöge.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 48 FeV Rdnr. 26 mit Nachweisen) Die Forderung nach besonnenem und gelassenem Verhalten eines Taxifahrers gerade in schwierigen Situationen diene vor allem dem Schutz der Fahrgäste, die durch aggressives und unbeherrschtes Vorgehen eines Fahrers in Gefahr geraten könnten und zwar nicht nur dann, wenn dieser sich durch den Fahrgast provoziert fühle, sondern auch durch gefährliches Fahrverhalten, wenn ein Taxifahrer sich von einem dritten Verkehrsteilnehmer provozieren lasse.(Bay.VGH, Beschluss vom 03.09.2015 - 11 CE 15.1556 -, juris) Aufgrund des der Verurteilung des Antragstellers durch das Amtsgericht A-Stadt zugrunde liegenden Sachverhaltes bestünden auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er bisher nicht einschlägig aufgefallen sei, erhebliche Bedenken, ob er in ihn belastenden Situationen zu gewaltfreiem Handeln fähig sei.
  • VG Bayreuth, 13.06.2018 - B 1 S 18.454

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Insbesondere vorsätzliche Körperverletzungsdelikte und Beleidigungen geben Grund zu der Befürchtung, dass in Konfliktlagen, wie sie im Berufsalltag eines Taxifahrers häufig auftreten können, nicht situationsangemessen reagiert wird (Dauer, a.a.O., Rn. 26 zu § 48 FeV; BayVGH, B.v. 12.10.2011 - 11 C 11.2099 - juris Rn. 18; B.v. 6.3.2008 - 11 CE 07.1765 - juris Rn. 15; B.v. 3.9.2015 - 11 CE 15.1556 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 11 CE 15.1551

    Fahrerlaubnis, Verwaltungsgerichte, Anklageschrift, Staatsanwaltschaft,

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. neben dem vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen auch B. v. 3.9.2015 - 11 CE 15.1556 - juris Rn. 10).
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