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   VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775   

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https://dejure.org/2003,64287
VGH Bayern, 08.04.2003 - 11 CS 02.2775 (https://dejure.org/2003,64287)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2003 - 11 CS 02.2775 (https://dejure.org/2003,64287)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2003 - 11 CS 02.2775 (https://dejure.org/2003,64287)
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Wird zitiert von ... (61)

  • VG München, 08.11.2006 - M 1 S 06.3962

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum und

    Dies gilt auch dann, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen nicht besteht (BayVGH vom 11.11.2004 a.a.O.; vom 8.4.2003 Az: 11 CS 02.2775).

    Denn bei "harten Drogen", zu denen die Amphetamine auch gehören, ist ein Zusammenhang zwischen der Einnahme und dem Führen von Kraftfahrzeugen nicht Voraussetzung für die Annahme mangelnder Fahreignung (BayVGH vom 8.4.2003 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 11.07.2005 - Au 3 S 05.00588

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

    Dementsprechend geht der überwiegende Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums davon aus, dass bei mehrmaligen und sogar bei einmaligem Konsum von Amphetamin die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, ohne dass es der vorherigen Einholung eines Gutachtens bedarf (OVG Koblenz vom 21.11.2000 DAR 2001, 183; BayVGH vom 8.4.2003 Az. 11 CS 02.2775 Juris-Dokument Nr. BYRE 030823216; VG München vom 6.2.2002 Az. M 6 bS 01.6148 Juris-Dokument Nr. BYRE 030828795, a.A. VGH Kassel vom 6.10.2002 BA 2003, 70; Bode, Einnahme von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) und Kraftfahreignung, DAR 2002, 24).

    Insoweit ist nochmals klarzustellen, dass weder die Feststellung des Bestehens einer Krankheit oder eines Mangels nach der Anlage 4 zur FeV sachverständige Hilfe voraussetzt noch ein Anhalt dafür besteht, dass die daran anknüpfende Regelfallbeurteilung der Fahreignung im zu entscheidenden Fall keine Geltung beanspruchen kann (vgl. BayVGH vom 8.3.2003 Az. 11 CS 02.2775).

  • VG München, 25.10.2006 - M 1 S 06.3610

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum

    Dies gilt auch dann, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen nicht besteht (BayVGH vom 11.11.2004 a.a.O.; vom 8.4.2003 Az: 11 CS 02.2775).

    Denn bei "harten Drogen", zu denen die Amphetamine auch gehören, ist ein Zusammenhang zwischen der Einnahme und dem Führen von Kraftfahrzeugen nicht Voraussetzung für die Annahme mangelnder Fahreignung (BayVGH vom 8.4.2003 a.a.O.).

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