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   VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743   

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https://dejure.org/2003,8379
VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743 (https://dejure.org/2003,8379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2003 - 11 CS 03.743 (https://dejure.org/2003,8379)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - 11 CS 03.743 (https://dejure.org/2003,8379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Fahrungeeignetheit wegen erheblicher und wiederholter Verstöße gegen Strafgesetze; Notwendige Feststellung der Ausgeschlossenheit der Fahreignung aufgrund der Verstöße; Beachtung des Punktesystems und Feststellung der mangelnden ...

  • Judicialis

    StVG § 2 Abs. 4 Satz 1; ; StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 4; ; FeV § 11 Abs. 1 Satz 3; ; FeV § 46 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grundsätze für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei insgesamt weniger als 18 Punkten wegen wiederholter oder erheblicher strafrechtlicher Verstöße und zum Fragerecht der Fahrerlaubnisbehörde nach laufenden Strafverfahren

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 2 Abs. 7 Satz 1 StVG; § 22 Abs. 2 Satz 1 FeV
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss ihre Ermittlungen nach § 2 Abs. 7 Satz 1 StVG, § 22 Abs. 2 Satz 1 FeV auf solche Entscheidungen beschränken, die rechtskräftig und im Verkehrszentralregister eingetragen sind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 19 B 1886/99

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers über 14 oder 18 Punkten

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743
    Die Bewertung der durch die Strafbefehle vom 14. Juli 1998 und 14. Oktober 2002 geahndeten Straftaten des Antragstellers nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 StVG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. s StVG, § 40 FeV, Nrn. 1.4 und 2.1 der Anlage 13 zu § 40 FeV (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Vorschriften für die Punktebewertung auch vor dem 1. Januar 1999 begangener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten OVG Münster vom 2.2.2000 NZV 2000, 219) ergibt nur 13 Punkte.
  • VG Schwerin, 17.03.1998 - 6 B 199/98
    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743
    Deswegen muss sie die Fahrerlaubnis auch nicht allein deswegen entziehen, weil gegen den Fahrerlaubnisinhaber vom Strafrichter irrtümlich statt der Entziehung der Fahrerlaubnis eine isolierte Sperre gemäß § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet wurde (vgl. Hentschel, a.a.O., § 3 StVG RdNr. 30, unter Hinweis auf VG Schwerin NZV 1998, 344).
  • VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

    Aus dem Punktsystem ergibt sich aber auch, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister" in Kauf genommen und die Entziehung der Fahrerlaubnis von der zuvor eingeräumten Möglichkeit, Angebote und Hilfestellungen wahrzunehmen, abhängig gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - juris).
  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Es ist somit davon auszugehen, dass im Falle eines akuten sicherheitsrechtlichen Bedürfnisses eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch vor dem Erreichen der 18-Punkte-Grenze nach den allgemeinen Bestimmungen erfolgen kann (vgl. hierzu auch BayVGH vom 2.6.2003, Az. 11 CS 03.743).
  • VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17

    Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen

    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. zum früheren Punktsystem: BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, juris).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier Zurückhaltung üben und im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände sehr präzise begründen, warum sie es aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall anderer "Punktesünder" abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsordnungswidrigkeiten für unerlässlich hält, die Fahreignungsbedenken sofort durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor das allerdings unter der Geltung des Fahreignungs-Bewertungssystems stark reduzierte Hilfsangebot des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. § 4 Abs. 4 StVG a. F.: Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung; OVG RP, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, juris; NdsOVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; Jagow, NZV 2006, 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen

    Aus dem Punktsystem ergibt sich aber auch, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister" in Kauf genommen und die Entziehung der Fahrerlaubnis von der zuvor eingeräumten Möglichkeit, Angebote und Hilfestellungen wahrzunehmen, abhängig gemacht hat (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 02.06.2013 - 11 CS 03.743 - juris).
  • VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 05.10.2009 - Au 7 S 09.1315

    Verhältnis des Punktesystems zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen

    Denn Umstände des Einzelfalls können auch schon vor Erreichen von 18 Punkten die Feststellung mangelnder Fahreignung rechtfertigen; nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 StVG dann auch außerhalb des Punktesystems zulässig und geboten (BayVGH vom 2.6.2003 - 11 CS 03.743; Hentschel/König/Dauer , Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 3 StVG Rn. 8, § 4 StVG Rn. 18 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber mit dem Punktesystem bewusst auch die Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen Sündenregister in Kauf genommen und die Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 oder mehr Punkten von der dem Fahrerlaubnisinhaber zuvor eingeräumten Möglichkeit, bestimmte Angebote und Hilfestellungen wahrzunehmen, abhängig gemacht hat, muss die Fahrerlaubnisbehörde jedoch Zurückhaltung üben, wenn sie aus Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze, die mit weniger als 18 Punkten zu bewerten sind, auf die charakterliche Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers schließen will (BayVGH vom 2.6.2003 - a.a.O.).

    Es müssen deshalb besondere Gründe dafür vorliegen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber im konkreten Fall auch ohne Erreichen von 18 Punkten und ohne die Möglichkeit, von den nach dem Punktesystem vorgesehenen Angeboten und Hilfestellungen Gebrauch zu machen, als fahrungeeignet angesehen werden kann (BayVGH vom 2.6.2003 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Aus dem Punktsystem ergibt sich aber auch, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister" in Kauf genommen und die Entziehung der Fahrerlaubnis von der zuvor eingeräumten Möglichkeit, Angebote und Hilfestellungen wahrzunehmen, abhängig gemacht hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07

    Zur Aussagekraft gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften für

    Die Ausnahme vom Punktsystem kann systematisch nur dahin verstanden werden, dass besondere Gründe dafür vorliegen müssen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber auch schon, bevor er 18 Punkte erreicht und ohne die Möglichkeit, von den nach dem Punktesystem vorgesehenen Angeboten und Hilfestellungen Gebrauch zu machen, ohne vorangegangene Warnung als fahrungeeignet angesehen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 1 S 55.07 - S. 5 des Abdrucks, juris Rn. 7 a.E., BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 - zitiert nach Juris).
  • VG Osnabrück, 23.04.2012 - 6 B 21/12

    Fahrerlaubnis; Punktesystem; Verkehrsauffälligkeiten; andere

    Die Ausnahme vom Punktsystem kann systematisch nur dahin verstanden werden, dass besondere Gründe dafür vorliegen müssen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber auch schon, bevor er 18 Punkte erreicht und ohne die Möglichkeit, von den nach dem Punktesystem vorgesehenen Angeboten und Hilfestellungen Gebrauch zu machen, ohne vorangegangene Warnung als fahrungeeignet angesehen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 1 S 55.07 - S. 5 des Abdrucks, juris Rn. 7 a.E., BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 - zitiert nach Juris).

    Bereits zuvor hatte der VGH München (B. v. 02.06.2003 - 11 CS 03.743 -, juris) in vergleichbarer Weise entschieden:.

  • OVG Saarland, 21.06.2023 - 1 B 18/23

    Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung außerhalb des

    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2010 - 16 B 1392/10 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss 27.5.2009 - 10 B 10387/09 -, juris Rn. 8 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.5.2014 - 10 S 705/14 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 28, und vom 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.].
  • VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung; Abweichen vom

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - 1 M 10.08

    Aussagekraft häufiger Verkehrsverstöße für die Beurteilung der Kraftfahreignung

  • VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07

    Anordnung der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 1 S 55.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt und anderer Verstöße

  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

  • VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15

    Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische

  • VG München, 20.12.2006 - M 1 S 06.4357

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2022 - 11 A 2232/21

    Entziehung des Triebfahrzeugführerscheins durch Eisenbahnbundesamt wegen

  • VG Augsburg, 03.07.2008 - Au 3 S 08.780

    Aberkennung; Gebrauchmachen von ausländischer Fahrerlaubnis; wiederholte

  • VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz positivem medizinisch-psychologischem

  • VG Bayreuth, 30.04.2020 - B 1 K 20.110

    Entzug der Fahrerlaubnis - Versperrung einer Rettungsgasse

  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 1 E 21.705

    Wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen, Anforderung an

  • VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18

    MPU-Anordnung bei Verkehrsverstößen statt Anwendung des Punktesystems

  • VG München, 13.07.2017 - M 6 S 17.1808

    Rechtswidrige Gutachtensanordnung bei unzureichender Berücksichtigung

  • VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

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