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VGH Bayern, 24.08.2004 - 11 CS 04.1422 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348
Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit
In dem Beschluss vom 24. August 2004 Az. 11 CS 04.1422 zugrunde liegenden Fall wurden beim Betroffenen anders als hier neben einem THC-Wert von 1, 2 ng/ml Blut drogentypischeAuffälligkeiten festgestellt. - VG München, 17.03.2005 - M 6b S 05.433
Zusammenfassung der Ableitung der Konsumform aus der THC-COOH-Konzentration im …
Unter diesen Umständen ist es nach Auffassung des Gerichts geradezu geboten, in Anwendung der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV die Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens zu verlangen (s. auch BayVGH vom 24.8.2004 11 CS 04.1422; vom 5.1.2005 11 ZB 04.782). - VGH Bayern, 05.01.2005 - 11 ZB 04.782
Cannabiskonsum
Die Beklagte durfte an diesen Sachverhalt aber sehr wohl Zweifel an der Fahreignung des Klägers knüpfen und deshalb gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-pschychologischen Gutachtens anordnen (vgl. BayVGH vom 24.8.2004 Az. 11 CS 04.1422).