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   VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767   

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VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767 (https://dejure.org/2005,28446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.05.2005 - 11 CS 04.1767 (https://dejure.org/2005,28446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 11 CS 04.1767 (https://dejure.org/2005,28446)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Dass der Gesetzgeber beide Rauschmittel nicht gleich behandeln muss, hat das Bundesverfassungsgericht mit Blickrichtung auf die Vorschrift des § 24 a StVG ausdrücklich anerkannt (BVerfG vom 21.12.2004 DAR 2005, 70/71 f.).

    Namentlich der Umstand, dass sich bei einzelnen Drogen - anders als beim Alkohol - die Dosiswirkungsbeziehung derzeit nicht quantifizieren lässt, ist so gewichtig, dass er die unterschiedliche Regelung sachlich zu rechtfertigen vermag (BVerfG vom 21.12.2004, a.a.O., S. 72).

    Festgestellt werden müsse lediglich eine Konzentration, die es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war (BVerfG vom 21.12.2004, a.a.O., S. 73).

    Die THC-Konzentrationen, von deren Erreichen an eine solche Wirkung in Betracht kommt (BVerfG vom 21.12.2004, a.a.O., S. 73), sind im Fall des Antragstellers um ein Vielfaches überschritten.

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Soweit die Nummer 8.1 die Fahreignung nur bei motorisierter Teilnahme am Straßenverkehr nach einem "die Fahrsicherheit beeinträchtigenden" Alkoholgenuss ausschließt, während die Nummer 9.2.2 keine ausdrückliche dahingehende Einschränkung enthält, ergibt sich eine gewisse Annäherung der Reichweite beider Bestimmungen dadurch, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 10.12.2004 Az. 11 CS 04.3168; BayVGH vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; BayVGH vom 21.1.2005 Az. 11 CS 04.3567; BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526) auf ein Gutachten, durch das die fehlende Fahreignung wegen vorangegangenen gelegentlichen Cannabiskonsums nachgewiesen wird, nur dann verzichtet werden kann, wenn - wie beim Antragsteller am 7. Dezember 2003 der Fall - im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml festgestellt wurde.

    Eine dem Betroffenen günstige Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO kann namentlich dann verantwortet werden, wenn er - ohne von Rechts wegen dazu verpflichtet zu sein - von sich aus Nachweise beigebracht hat, die seine Behauptung stützen, er habe die Fahreignung wiedererlangt, wobei die Aussagekraft dieser Erkenntnismittel maßvoll hinter den Anforderungen zurückbleiben darf, die an den vollen Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung zu stellen sind (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich insofern erheblich von den tatsächlichen Gegebenheiten, die der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2005 (Az. 11 CS 04.2526) zugrunde lagen; der dortige Antragsteller konnte auf mindestens drei, wohl aber sogar vier unvorhersehbar anberaumte, unregelmäßig über den Zeitraum eines Jahres verteilte, sich auf praktisch alle einschlägigen Betäubungsmittel erstreckende Drogenscreenings sowie auf zwei Haaranalysen verweisen.

  • VGH Bayern, 14.01.2005 - 11 CS 04.3119
    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Auch im Hinblick darauf, dass die Auswirkungen von Cannabis bei den einzelnen Drogenkonsumenten höchst unterschiedlich sind, wäre es nicht sachgerecht, bei der Beurteilung drogenbedingter Fahreignungszweifel auf äquivalente BAK-Werte oder auf die für die strafrechtliche Ahndung von Alkoholfahrten wesentliche Unterscheidung zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit abzustellen (vgl. BayVGH vom 14.1.2005 Az. 11 CS 04.3119).

    Soweit diese Vorschrift unmittelbar nur bei Betäubungsmittelabhängigkeit Platz greifen sollte, wäre sie entsprechend auf alle Fälle eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums - einschließlich des Gebrauchs von Cannabis - anzuwenden (vgl. z.B. BayVGH vom 14.3.2003 Az. 11 CS 02.1947; BayVGH vom 14.5.2003 Az. 11 CS 03.924; BayVGH vom 3.2.2004 Az. 11 CS 04.157; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2814; BayVGH vom 14.1.2005, a.a.O.).

    Die am 7. Dezember 2003 festgestellte THC-COOH-Konzentration von 39, 6 ng/ml Blut rechtfertigt ferner den Schluss, dass er Cannabis, wie das die Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung voraussetzt, (mindestens) "gelegentlich" eingenommen hat (vgl. zur diesbezüglichen Aussagekraft von THC-COOH-Werten, die sich - bei unmittelbar nach der Teilnahme am Straßenverkehr entnommenen Blutproben - auf 10 ng/ml Blut oder darüber belaufen, u.a. BayVGH vom 14.10.2003 Az. 11 CS 03.2433; BayVGH vom 3.2.2004, a.a.O.; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 14.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 21.1.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Denn nach dem im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (DAR 2002, 405/407) zitierten Gutachten von Prof. Dr. K. führt der alleinige Konsum von Cannabis jedenfalls dann zu keiner Risikoerhöhung im Verkehr, wenn die aufgenommene Menge an THC den genannten Wert nicht übersteigt.

    Sie hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in Abschnitt D.I.2 seines Beschlusses vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378/2379 f.) aufgestellt hat.

  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Soweit die Nummer 8.1 die Fahreignung nur bei motorisierter Teilnahme am Straßenverkehr nach einem "die Fahrsicherheit beeinträchtigenden" Alkoholgenuss ausschließt, während die Nummer 9.2.2 keine ausdrückliche dahingehende Einschränkung enthält, ergibt sich eine gewisse Annäherung der Reichweite beider Bestimmungen dadurch, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 10.12.2004 Az. 11 CS 04.3168; BayVGH vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; BayVGH vom 21.1.2005 Az. 11 CS 04.3567; BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526) auf ein Gutachten, durch das die fehlende Fahreignung wegen vorangegangenen gelegentlichen Cannabiskonsums nachgewiesen wird, nur dann verzichtet werden kann, wenn - wie beim Antragsteller am 7. Dezember 2003 der Fall - im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml festgestellt wurde.

    Die am 7. Dezember 2003 festgestellte THC-COOH-Konzentration von 39, 6 ng/ml Blut rechtfertigt ferner den Schluss, dass er Cannabis, wie das die Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung voraussetzt, (mindestens) "gelegentlich" eingenommen hat (vgl. zur diesbezüglichen Aussagekraft von THC-COOH-Werten, die sich - bei unmittelbar nach der Teilnahme am Straßenverkehr entnommenen Blutproben - auf 10 ng/ml Blut oder darüber belaufen, u.a. BayVGH vom 14.10.2003 Az. 11 CS 03.2433; BayVGH vom 3.2.2004, a.a.O.; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 14.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 21.1.2005, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 11 CS 04.157

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, keine Trennung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Soweit diese Vorschrift unmittelbar nur bei Betäubungsmittelabhängigkeit Platz greifen sollte, wäre sie entsprechend auf alle Fälle eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums - einschließlich des Gebrauchs von Cannabis - anzuwenden (vgl. z.B. BayVGH vom 14.3.2003 Az. 11 CS 02.1947; BayVGH vom 14.5.2003 Az. 11 CS 03.924; BayVGH vom 3.2.2004 Az. 11 CS 04.157; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2814; BayVGH vom 14.1.2005, a.a.O.).

    Die am 7. Dezember 2003 festgestellte THC-COOH-Konzentration von 39, 6 ng/ml Blut rechtfertigt ferner den Schluss, dass er Cannabis, wie das die Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung voraussetzt, (mindestens) "gelegentlich" eingenommen hat (vgl. zur diesbezüglichen Aussagekraft von THC-COOH-Werten, die sich - bei unmittelbar nach der Teilnahme am Straßenverkehr entnommenen Blutproben - auf 10 ng/ml Blut oder darüber belaufen, u.a. BayVGH vom 14.10.2003 Az. 11 CS 03.2433; BayVGH vom 3.2.2004, a.a.O.; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 14.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 21.1.2005, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02

    Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Bei nur gelegentlicher Einnahme von Cannabis kann statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem mit den Anforderungen der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vereinbaren Konsumverhalten genügen (BayVGH vom 14.5.2003, a.a.O.; so wohl auch OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44/46).

    f) Stellt die Behörde die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums (bzw. - bei gelegentlichem Cannabisgebrauch - wegen Missachtung der Anforderungen der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) oder den Erlass eines abschlägigen Widerspruchsbescheids gegen einen derartigen Verwaltungsakt trotz etwaigen Verhaltenswandels des Betroffenen bis über den Ablauf der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist hinaus zurück, ohne dass die Frage einer Wiedergewinnung der Fahreignung geklärt wurde, obwohl nach dem Vorgesagten hierzu Veranlassung bestanden hätte, so sind in einem Rechtsstreit nach § 80 Abs. 5 VwGO die Erfolgsaussichten der Hauptsache als offen anzusehen (so auch OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44/47).

  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 11 CS 03.2433

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Führen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Die am 7. Dezember 2003 festgestellte THC-COOH-Konzentration von 39, 6 ng/ml Blut rechtfertigt ferner den Schluss, dass er Cannabis, wie das die Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung voraussetzt, (mindestens) "gelegentlich" eingenommen hat (vgl. zur diesbezüglichen Aussagekraft von THC-COOH-Werten, die sich - bei unmittelbar nach der Teilnahme am Straßenverkehr entnommenen Blutproben - auf 10 ng/ml Blut oder darüber belaufen, u.a. BayVGH vom 14.10.2003 Az. 11 CS 03.2433; BayVGH vom 3.2.2004, a.a.O.; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 14.1.2005, a.a.O.; BayVGH vom 21.1.2005, a.a.O.).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160/164) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen (BVerfG vom 20.6.2002, a.a.O., S. 2380).
  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 11 CS 04.2838
    Auszug aus VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Soweit die Nummer 8.1 die Fahreignung nur bei motorisierter Teilnahme am Straßenverkehr nach einem "die Fahrsicherheit beeinträchtigenden" Alkoholgenuss ausschließt, während die Nummer 9.2.2 keine ausdrückliche dahingehende Einschränkung enthält, ergibt sich eine gewisse Annäherung der Reichweite beider Bestimmungen dadurch, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; BayVGH vom 10.12.2004 Az. 11 CS 04.3168; BayVGH vom 4.1.2005 Az. 11 CS 04.2838; BayVGH vom 21.1.2005 Az. 11 CS 04.3567; BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526) auf ein Gutachten, durch das die fehlende Fahreignung wegen vorangegangenen gelegentlichen Cannabiskonsums nachgewiesen wird, nur dann verzichtet werden kann, wenn - wie beim Antragsteller am 7. Dezember 2003 der Fall - im Blut eines Kraftfahrers eine THC-Konzentration von mehr als 2, 0 ng/ml festgestellt wurde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2004 - 3 NB 472/03

    darlegen, auseinander setzen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2814

    Erforderlichkeit einer regelmäßigen Abstinenzdauer von einem Jahr nach

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

  • VGH Bayern, 14.03.2003 - 11 CS 02.1947
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

  • VG Lüneburg, 22.03.2004 - 5 B 1/04

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung mangels Fahreignung; Führen eines KfZ

  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 11 CS 04.2840
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Diese rechtliche Beurteilung wird vom Senat geteilt (vgl. Senatsbeschluss vom 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, VBlBW 2005, 279, Juris RdNr. 6 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 23.08.1996 - 11 B 48.96 -, VBlBW 1997, 57; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 30.05.2005 - 11 CS 04.1767 -, Juris).
  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545

    Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auch der geltend gemachte Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gleichbehandlungsgebot wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Cannabis- gegenüber Alkoholkonsumenten liegt nicht vor (vgl. BayVGH vom 30.5.2005 Az. 11 CS 04.1767).
  • VG Würzburg, 14.03.2023 - W 6 S 23.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Amphetamin, kein Nachweis im Blut, Amphetaminkonsum

    Zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids vom 7. Februar 2023 (zugestellt am 9. Februar 2023) war die sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist (BayVGH, B.v. 30.5.2005 - 11 CS 04.1767 - juris; OVG LSA, B.v. 14.6.2013 - 3 M 68/13 - juris), innerhalb der die Fahrerlaubnis ohne weiteres entzogen werden kann (§ 11 Abs. 7 FeV), da im Regelfall noch nicht von der Möglichkeit einer Wiedererlangung der Fahreignung im Entziehungsverfahren (Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV) ausgegangen werden kann, noch nicht abgelaufen.
  • VG Augsburg, 13.09.2010 - Au 7 K 10.455

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot; Beweiswert

    Der von der Klägerseite im Schriftsatz vom 7. Juli 2010 geltend gemachte Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gleichbehandlungsgebot wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Cannabis- gegenüber Alkoholkonsumenten liegt nicht vor (vgl. BayVGH vom 30.5.2005 - 11 CS 04.1767).
  • VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    cc) Der geltend gemachte Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gleichbehandlungsgebot wegen einer ungerechtfertigen Ungleichbehandlung von Cannabis- gegenüber Alkoholkonsumenten liegt nicht vor (vgl. BayVGH vom 30.5.2005, Az. 11 CS 04.1767).
  • VG Würzburg, 13.09.2021 - W 6 K 20.2084

    Anfechtungsklage, Anerkennung des Rechts, von einer spanischen Fahrerlaubnis im

    Der Kläger hat seine Fahreignung zwischenzeitlich nicht wiedererlangt, auch wenn die sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist (BayVGH, B.v. 30.5.2005 - 11 CS 04.1767 - juris) mittlerweile abgelaufen ist.
  • VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 7 S 10.927

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 3,6 ng/ml

    cc) Der geltend gemachte Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Gleichbehandlungsgebot wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Cannabis- gegenüber Alkoholkonsumenten liegt nicht vor (vgl. BayVGH vom 30.5.2005, Az. 11 CS 04.1767).
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VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2004 - 11 CS 04.1767 (https://dejure.org/2004,68310)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - 11 CS 04.1767 (https://dejure.org/2004,68310)
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