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VGH Bayern, 30.11.2005 - 11 CS 05.1464 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350
behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von …
Der Verwaltungsgerichtshof erachtet vorliegend in Übereinstimmung mit seiner Spruchpraxis in anderen Fällen (vgl. zuletzt BayVGH vom 30.11.2005 Az. 11 CS 05.1464) einmonatige Intervalle für ausreichend, angesichts der kurzen Abbauzeiten aber auch für geboten.Wenn dem Antragsteller - über die bisherige Spruchpraxis in vergleichbaren Fällen (vgl. zuletzt BayVGH vom 30.11.2005, a.a.O.) hinausgehend - die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Urinabgaben auch vor an Gesundheitsämtern oder sonst in der öffentlichen Verwaltung tätigen Ärzten vorzunehmen, so erwächst diesen hieraus keine Verpflichtung, einem solchen Ersuchen nachzukommen; eine Beeinträchtigung der von diesem Personenkreis vorrangig wahrzunehmenden Dienstaufgaben ist deshalb nicht zu besorgen.