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   VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1678   

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https://dejure.org/2006,22898
VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1678 (https://dejure.org/2006,22898)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2006 - 11 CS 05.1678 (https://dejure.org/2006,22898)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2006 - 11 CS 05.1678 (https://dejure.org/2006,22898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums, Klärung des Konsumverhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1678
    Nach dem Gutachten von Prof. Dr. A. vom 29. August 2005, welches in dem Verfahren 11 CS 05.1453 durch das erkennende Gericht eingeholt wurde, stellt diese Konzentration des THC-Metaboliten THC-COOH jedoch keinen sicheren Beleg für einen gelegentlichen Cannabiskonsum dar (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453, Juris-Nr. MWRE102450600) Weitere in diesem Verfahren vorgelegte rechtsmedizinische Ausarbeitungen gehen davon aus, dass THC-COOH-Werte über 100 ng/ml als Hinweis auf, und THC-COOH-Konzentrationen über 150 ng/ml als Beweis für die "häufige" Einnahme von Cannabis anzusehen seien.

    Eine negative Haaruntersuchung kann nämlich den Verdacht des gelegentlichen Cannabiskonsums nicht zuverlässig ausräumen, da sich nach den im Verfahren 11 CS 05.1453 (Beschluss vom 25.1.2006 a.a.O.) gewonnenen rechtsmedizinischen Erkenntnissen dieses Betäubungsmittel in den Haaren erst bei häufigem Konsum niederschlägt.

    Denn an die Beibringungslast einer Person, deren Fahrungeeignetheit erst geklärt werden muss, dürfen keine strengeren Anforderungen als an den Nachweis der Wiedergewinnung der Fahreignung nach deren feststehendem Verlust gestellt werden (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453, a.a.O.).

    Der nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O.) für die Wiedergewinnung der Fahreignung im Regelfall zusätzlich zum Nachweis der einjährigen Drogenabstinenz nachzuweisende tief greifende und nachhaltige Einstellungswandel in Bezug auf Betäubungsmittel ist bei nur einmaligem Cannabiskonsum entbehrlich (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1678
    a) Zwar belegt der beim Antragsteller gemessene THC-Wert von 21 ng/ml eindeutig, dass er den Cannabiskonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs tatsächlich nicht getrennt hat, denn es ist hier auf die objektive Straßenverkehrsgefährdung abzustellen und bereits ab THC-Konzentrationen von 2, 0 ng/ml im Blut ist davon auszugehen, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Cannabiskonsums auf den Betroffenen signifikant erhöht (vgl. zuletzt BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1711, Juris-Nr: MWRE102680600).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1678
    Zu dem grundsätzlichen Erfordernis einer einjährigen Abstinenz für die Wiedererlangung der Fahreignung wurde auf den Beschluss des Gerichts vom 9. Mai 2005 (Az. 11 CS 04.2526) hingewiesen.
  • OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1678
    Nach dem Beschluss des Gerichts vom 25. Januar 2006 wird entgegen OVG Hamburg vom 23. Juni 2005 (VRS 2005, 214) die einmalige Einnahme von Cannabis auch nicht vom "gelegentlichen" Konsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV umfasst.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1678
    Auch die grammatikalische und rechtssystematische Auslegung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG (insbes. Beschluss vom 24.6.1993, BVerfGE 89, 69 ) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG München, 11.05.2009 - M 6b S 09.1405

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes

    Ein einmaliges Fahren unter dem Einfluss von mehr als 2, 0 ng/ml THC reicht aus (std. Rspr., vgl. etwa BayVGH vom 25.1.2006, DAR 2006, 349; vom 8.3.2006 Az. 11 CS 05.1678; vom 27.3.2006, KommPrax 2006, 230).
  • VG München, 04.07.2012 - M 6a S 12.2698

    Entzug der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; THC-Wert unterhalb

    Ein einmaliges Fahren unter dem Einfluss von mehr als 2, 0 ng/ml THC reicht aus (std. Rspr., vgl. etwa BayVGH vom 25.1.2006, DAR 2006, 349; vom 8.3.2006 Az. 11 CS 05.1678; vom 27.3.2006, KommPrax 2006, 230).
  • VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes

    Ein einmaliges Fahren unter dem Einfluss von mehr als 2, 0 ng/ml THC reicht aus (st. Rspr. vgl. etwa BayVGH v. 25.1.2006, DAR 2006, 349; v. 8.3.2006 Az. 11 CS 05.1678).
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