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VGH Bayern, 19.04.2006 - 11 CS 05.1750 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 04.05.2006 - Au 3 S 06.489
Die Anordnung einer MPU ist kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH vom 8.2.2006, 11 CS 05.2229, juris-Dokument BYRE 060301690; vom 19.4.2006, 11 CS 05.1750) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 19.9.2005, DAR 2006, 32) sehen diese Frage als offen an: Die Klärung der Frage, ob nach innerstaatlichen straßenverkehrsrechtlichen Eignungsvorschriften wegen Zweifeln an der Fahreignung, die vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis entstanden sind, auch von Inhabern einer EU-Fahrerlaubnis die Vorlage eines fachärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt werden darf, ist vom Verwaltungsgericht München dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt worden (Beschluss vom 4.5.2005, NJW 2005, 2800).