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   VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967   

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https://dejure.org/2005,74115
VGH Bayern, 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 (https://dejure.org/2005,74115)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 (https://dejure.org/2005,74115)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 11 CS 05.1967 (https://dejure.org/2005,74115)
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Wird zitiert von ... (38)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 9 S 3951/20

    Lebensmittel; Eintragung in das "Novel Food Catalogue"; diätetische Verwendung

    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde - wie hier geschehen - darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.04.2019 - 9 S 2790/18 - BayVGH, Beschluss vom 27.10.2005 - 11 CS 05.1967 -, juris).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde nach der ständigen Rechtspre chung des Senats darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interes senlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH vom 27.10.2005 Az. 11 CS 05.1967, vom 10.10.2005 Az. 11 CS 05.1648; vom 17.8.2005 Az. 11 CS 05.662).
  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

    Bereits das Verwaltungsgericht hat jedoch in Abschnitt II.1 der Gründe des Beschlusses vom 7. Dezember 2010 zutreffend darauf hingewiesen, dass sich die Behörde - wie in Abschnitt IV der Gründe des verfahrensgegenständlichen Bescheids geschehen - nach der gefestigten Spruchpraxis des beschließenden Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 27.10.2005 Az. 11 CS 05.1967 RdNr. 13) gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung darauf beschränken darf, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Verfahren vorliegt.
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