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   VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806   

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VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806 (https://dejure.org/2007,27339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2007 - 11 CS 06.2806 (https://dejure.org/2007,27339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 11 CS 06.2806 (https://dejure.org/2007,27339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum, Wiedererlangung der Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    Der Einwand, ein Betäubungsmittelkonsument habe seine Fahreignung bereits vor der Entscheidung über einen Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis jedenfalls zurückerlangt, ist nach der Rechtsprechung des Senats bereits in dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren zu berücksichtigen (BayVGH vom 9.5.2005, VRS 109, 64 ff.).

    Vielmehr ist es nach § 14 FeV Sache der Behörde, den Betroffenen zur Vorlage von Gutachten aufzufordern (BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.).

    In dem vorliegenden Rechtsstreit nach § 80 Abs. 5 VwGO sind deshalb die Erfolgsaussichten der Hauptsache als offen anzusehen (BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.; OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 ZfSch 2003, 44/47).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    Im Rahmen von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist nach der Rechtsprechung des Senats auf die objektive Straßenverkehrsgefährdung abzustellen, die bei THC-Konzentrationen von mehr als 2, 0 ng/ml im Blut erhöht ist, denn ab dieser Konzentration ist davon auszugehen, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Cannabiskonsums auf den Betroffenen signifikant erhöht (BayVGH vom 25.1.2006, Az. 11 CS 05.1711, ZfSch 2006, 236 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 25.1.2006, a.a.O) hätte deshalb insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen bestehender Eignungsbedenken im Sinne von § 46 Abs. 3 FeV die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV gefordert werden müssen, um zu ermitteln, ob der Antragsteller zwischen der Einnahme von Cannabis und der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen in der Lage war.

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass 500 µg THC je Kilogramm Körpergewicht etwa 36 mg THC pro Joint entsprechen und damit mehr als das Doppelte des THC-Gehalts eines durchschnittlichen Joints sind (Möller/Kauert/Tönnes/Schneider/Theunissen/Ramaekers, a.a.O., S. 363), während eine durchschnittliche Konsumdosis 15 mg THC aufweist (vgl. BGH vom 18.7.1984 BGHSt 33, 8/12; ebenso Aderjan, S. 9 des am 29.8.2005 für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gefertigten Gutachtens).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    Sie hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG vom 16.10.1977 BVerfGE 46, 160 ff.) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • VGH Bayern, 23.01.2007 - 11 CS 06.2228

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    Die Berechnung nach den vom Gericht bereits in der Vergangenheit (vgl. auch BayVGH vom 23.1.2007, Az. 11 CS 06.2228) herangezogenen Studien zur Abbaugeschwindigkeit von Cannabis müssten somit mit der nach § 11 Abs. 7 FeV erforderlichen Gewissheit ergeben, dass drei Stunden nach Konsumende, um 22:40 Uhr, noch mehr als 2, 0 ng/ml THC im Blut des Antragstellers vorhanden waren.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    Beruft der Betroffene - wie vorliegend der Antragsteller - sich aber ausdrücklich auf Abstinenz, so ist er grundsätzlich hieran festzuhalten (vgl. BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475; BayVGH vom 7.12.2006, Az. 11 CS 06.1350).
  • OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02

    Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    In dem vorliegenden Rechtsstreit nach § 80 Abs. 5 VwGO sind deshalb die Erfolgsaussichten der Hauptsache als offen anzusehen (BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.; OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 ZfSch 2003, 44/47).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806
    Beruft der Betroffene - wie vorliegend der Antragsteller - sich aber ausdrücklich auf Abstinenz, so ist er grundsätzlich hieran festzuhalten (vgl. BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475; BayVGH vom 7.12.2006, Az. 11 CS 06.1350).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Dementsprechend ist die Grenze eines hinnehmbaren Cannabiskonsums nicht erst dann überschritten, wenn mit Gewissheit eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fordert (vgl. u.a. VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.2806 - juris Rn. 20 m.w.N.) - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt, sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 1 B 37.14

    Fehlendes Trennungsvermögen bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einer

    Dementsprechend ist die Grenze eines hinnehmbaren Cannabiskonsums nicht erst dann überschritten, wenn mit Gewissheit eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fordert (vgl. u.a. VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.2806 - juris Rn. 20 m.w.N.) - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt, sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht.
  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Soweit der Antragsteller - insoweit zutreffend - auf den Umstand hinweist, dass in der Vergangenheit ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (So z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - 10 S 2143/05 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.2806 -, juris, sowie auch der beschließende Senat: Hess. VGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2010 - 2 A 1016/09.Z - vom 3. Mai 2010 - 2 B 441/10 - vom 4. August 2010 - 2 B 1251/10 - vom 15. September 2016 - 2 B 2335/16 - vom 21. Dezember 2016 - 2 B 2675/16 - vom 21. April 2017 - 2 B 804/17 - und vom 12. Juni 2017 - 2 B 1203/17 -) erst ab einem Wert von 2, 0 ng/ml vom fehlenden Trennungsvermögen eines Fahrzeugführers ausgegangen ist, führt dies deshalb nicht zum Erfolg der Beschwerde.
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 09.2849

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum; Abstinenzbehauptung und

    Beruft sich der Betroffene - wie hier der Antragsteller - aber ausdrücklich auf Abstinenz, so ist er grundsätzlich hieran festzuhalten (vgl. BayVGH vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475; vom 7.12.2006 Az. 11 CS 06.1350; vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2806).

    Im vorliegenden Rechtsstreit nach § 80 Abs. 5 VwGO sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache dementsprechend als offen anzusehen (vgl. BayVGH vom 9.5.2005, a.a.O.; vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2806).

  • VG Bayreuth, 10.07.2012 - B 1 S 12.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Nachweis, dass ein geändertes Konsumverhalten über eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr hinweg beibehalten wurde, ist sowohl bei der völligen Abstinenz als auch für den Übergang zu einem straßenverkehrsrechtlich zulässigen Cannabiskonsum zu fordern (vgl. BayVGH a.a.O. sowie insbesondere vom 7.1.2009 Az. 11 CS 08.1545, vom 13.9.2007 Az. 11 CS 07.260, vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2806, vom 16.1.2007 Az. 11 CS 06.1268, vom 7.12.2006 Az. 11 CS 06.1350 und vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475).

    Aber selbst wenn man den Ausgang des Widerspruchsverfahrens als offen ansieht, ist bei einer von den Erfolgsaussichten der Hauptsache unabhängigen eigenständigen Interessenabwägung das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit dritter Verkehrsteilnehmer höher zu gewichten als das private und berufliche Interesse des Antragstellers, vorerst weiter im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge führen zu dürfen, weil außer der pauschalen Abstinenzbehauptung weder seinem Sachvortrag noch den dargestellten Gesamtumständen hinreichende Anhaltspunkte dafür zu entnehmen sind, dass er - nach Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss - derzeit bereits auf der Grundlage eines gefestigten Einstellungswandels zu einem straßenverkehrsgerechten Verhalten zurückgefunden hat (vgl. hierzu ausführlich BayVGH vom 25.3.2010 Az. 11 CS 09.2580 unter Hinweis auf die Interessenbewertung gemäß BVerfG vom 20.6.2002 in NJW 2002, 2378; ebenso u.a. BayVGH vom 3.4.2012 Az. 11 CS 12.480, vom 31.3.2011 Az. 11 CS 11.256, vom 19.7.2010 Az. 11 CS 10.540, vom 10.6.2009 Az. 11 CS 09.608 in Blutalkohol 46, 359, vom 7.1.2009 Az. 11 CS 08.1545, vom 13.9.2007 Az. 11 CS 07.260, vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2806 und vom 16.1.2007 Az. 11 CS 06.1268).

  • VG Bayreuth, 29.09.2009 - B 1 K 09.418

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration

    Verwaltungsverfahrensrechtlich folgt aus der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Einjahres-Frist, dass bis zu ihrem Ablauf auch bei behaupteter Verhaltensänderung des Betroffenen die Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 7 FeV unter Hinweis auf einen früheren, straßenverkehrsrechtlich unzulässigen, Betäubungsmittelkonsum entzogen und ein hiergegen gerichteter Widerspruch zurückgewiesen werden darf, sofern die Tatsachen, aus denen die mangelnde Fahreignung hergeleitet wird, feststehen und ihre rechtliche Aussagekraft, wie hier, eindeutig ist (vgl. z.B. BayVGH vom 24.8.2007 Az. 11 CS 07.1567, vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2806, vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.1525, vom 23.1.2007 Az. 11 CS 06.2228, vom 7.12.2006 Az. 11 CS 06.1367 und vom 13.10.2006 Az. 11 CS 06.1724).

    Der Nachweis, dass ein geändertes Konsumverhalten über eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr hinweg beibehalten wurde, ist sowohl bei der völligen Abstinenz als auch für den Übergang zu einem straßenverkehrsrechtlich zulässigen Cannabiskonsum zu fordern (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 11 CS 07.260, vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475, vom 7.12.2006 Az. 11 CS 06.1350 und vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2806).

  • VG Augsburg, 17.02.2017 - Au 7 K 16.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum

    Beruft sich der Betroffene - wie hier - aber ausdrücklich auf Abstinenz, so ist er grundsätzlich hieran festzuhalten (BayVGH, B.v. 8.8.2013 - 11 ZB 13.1345; B.v. 14.9.2006 - 11 CS 06.1475; B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350; B.v. 4.6.2007 - 11 CS 06.2806 - jeweils juris).
  • OVG Bremen, 14.08.2007 - 1 B 302/07

    Entzug der Fahrerlaubnis

    Ob diese Schwelle schon überschritten ist, wenn eine THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml festgestellt wird (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04, Blutalkohol 2005, 187; Beschl. v. 27.03.2006 - 10 S 2519/05 - , NJW 2006, 2135 = Blutalkohol 2006, 412), oder ob nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand eine Wirkstoffkonzentration von mehr als 2, 0 ng/ml vorliegen muss (so Bayerischer VGH, vgl. insbes. Beschl. v. 11.11.2004 - 11 CS 04.2348 - Blutalkohol 2006, 414 und Beschl. v. 25.01.2006 - 11 CS 05.1711 - Blutalkohol 2006, 416; zuletzt Beschl. v. 04.06.2007 - 11 CS 06.2806 - ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.12.2006, a.a.O.), kann hier offen bleiben, denn die beim Antragsteller zuletzt festgestellte Konzentration lag mit 5, 0 ng/ml erheblich über beiden Werten.
  • VGH Hessen, 21.02.2012 - 2 B 8/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Konsum von Betäubungsmitteln, einjährige

    Negative Drogenscreenings stellen nach Ablauf des oben genannten Zeitraums deshalb nur einen ausreichenden Anlass dar, der Frage der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nachzugehen (vgl.: Bay. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.2806 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 B 1343/09 - Beschluss vom 3. Juni 2008 - 2 B 780/08 - Beschluss vom 10. Dezember 2007 - 2 TG 2210/07 - Beschluss vom 3. September 2007 - 2 TG 1061/07 - Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 2 TG 1967/07 -).
  • VG Oldenburg, 16.01.2012 - 7 B 11/12

    Gelegentliche Einnahme von Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Zu der Frage, ob insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen bestehender Eignungsbedenken im Sinne von § 46 Abs. 3 FeV die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV gefordert werden müsse, z.B. um zu ermitteln, ob der Antragsteller zwischen der Einnahme von Cannabis und der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen in der Lage war, verweist die Kammer ergänzend auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Bay.-VGH) in seinem Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.2806 - juris - und schließt sich dem insoweit an.
  • VGH Bayern, 04.11.2008 - 11 CS 08.2576

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration im

  • VG Augsburg, 22.01.2016 - Au 7 S 15.1859

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabis-Konsument

  • VGH Hessen, 10.02.2010 - 2 A 1016/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum

  • VG München, 04.12.2007 - M 1 K 07.2536

    Fahrerlaubnis; Cannabis; regelmäßiger Konsum; Erledigung durch Abstinenznachweis

  • VG Freiburg, 20.09.2007 - 1 K 1764/07

    Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums; Anforderung an die substantiierte

  • VG München, 28.10.2016 - M 26 S 16.4218

    Fahrerlaubnisentziehung nach Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 08.08.2013 - 11 ZB 13.1345

    Fehlende Fahreignung wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

  • VG München, 22.02.2012 - M 6b S 12.503

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes

  • VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 7 S 11.1062

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

  • VG Würzburg, 28.06.2010 - W 6 S 10.522

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse M; Ablehnung der Erteilung der

  • VG München, 10.05.2012 - M 6b K 11.3699

    Aufforderung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur

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