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   VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028   

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https://dejure.org/2007,33433
VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028 (https://dejure.org/2007,33433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2007 - 11 CS 06.2028 (https://dejure.org/2007,33433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2007 - 11 CS 06.2028 (https://dejure.org/2007,33433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme morphinhaltiger Medikamente [Tilidalor]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968

    Verwaltungsprozessrecht: Wiedereinsetzung bei versehentlichem Versendungsfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406, vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968 und vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835).

    So hat der Senat in einem anderen Fall (Beschluss vom 23.2.2006 a. a. O.) dem Betroffenen die unbewusste Verabreichung von Ecstasy nach detaillierter Beschreibung der Situation, die dazu geführt hat, geglaubt.

  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von Methamphetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406, vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968 und vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835).

    In der ganz herrschenden Rechtsprechung der anderen Obergerichte wird diese Auffassung geteilt (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 a. a. O., m. w. N.).

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028
    Aus Nr. 3 des Bescheids vom 20. Juni 2006 ergibt sich deshalb für den Antragsteller seit dem 3. Juli 2006 keine Beschwer mehr (vgl. hierzu BayVGH vom 27.3.2006, Az. 11 CS 05.1559 m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028
    Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835

    Bewertung der Behauptung eines unbewussten Amphetaminkonsums beim Vorhandensein

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406, vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968 und vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835).
  • VG Würzburg, 27.07.2016 - W 6 S 16.680

    Folgen einer teilweise fehlerhaften Fragestellung in Gutachtensanordnung

    Aus Nr. 4 des Bescheides ergibt sich für den Antragsteller daher keine Beschwer mehr (vgl. BayVGH, B. v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 - juris; B. v. 29.10.2009 - 11 CS 09.1968 - juris; B. v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

    Denn für den Fall, dass der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO - wie hier - erfolgreich ist, ist nichts dafür vorgetragen und ersichtlich, dass die Verwaltungsbehörde nicht von sich aus die Konsequenzen hieraus ziehen und dem Antragsteller seinen Führerschein zurückgeben würde (vgl. BayVGH, B. v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

  • VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Denn für den Fall, dass der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage bzgl. Ziffer 1 des Bescheids vom 23. September 2014 erfolgreich wäre, ist nichts dafür vorgetragen oder ersichtlich, warum die Fahrerlaubnisbehörde nicht von sich aus die Konsequenz hieraus ziehen und nach Vorlage des Führerscheins des Antragstellers den inländischen Ungültigkeitsvermerk entfernen würde (zu dem insoweit vergleichbaren Antrag auf Herausgabe des Führerscheins vgl. BayVGH, B.v. 12.03.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

    Aus der Nr. 3 des streitgegenständlichen Bescheides ergibt sich für den Antragsteller daher keine Beschwer mehr (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2009 - 11 CS 09.1968; B.v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028; VG Würzburg, B.v. 21.7.2014 - W 6 S 14.591 - alle juris).

    Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geht somit ins Leere (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Aus Nr. 3 des Bescheides ergibt sich für den Antragsteller daher keine Beschwer mehr (vgl. BayVGH, B.v 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 - juris; B.v. 29.10.2009 - 11 CS 09.1968 - juris; B.v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

    Denn für den Fall, dass der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolgreich wäre, ist nichts dafür vorgetragen und ersichtlich, dass die Verwaltungsbehörde nicht von sich aus die Konsequenzen hieraus ziehen und dem Antragsteller seinen Führerschein zurückgeben würde (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

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