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   VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029   

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VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029 (https://dejure.org/2007,33755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2007 - 11 CS 06.2029 (https://dejure.org/2007,33755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 11 CS 06.2029 (https://dejure.org/2007,33755)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029
    So hat das OVG Niedersachsen am 21. November 2006 (NJW 2007, 313 f.) entschieden, Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs könnten sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben.
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029
    Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az. 11 B 36/96).
  • VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV (Alternative: "Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen") auch für strafrechtlich geahndete Trunkenheitsfahrten mit unter 1, 6 Promille, erst recht, wenn - wie hier - noch weitere Aspekte dazu kommen, die Zweifel an der Fahreignung wecken (BayVGH, Urteil vom 7.5.2001, Az. 11 B 99.2527, NZV 2001, 494).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029
    Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az. 11 B 36/96).
  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 11 CS 24.70

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde,

    Maßnahmen der Eingriffsverwaltung - hier die Entziehung der Fahrerlaubnis - fallen nicht unter diese Regelung (BayVGH, U.v. 12.3.2012 - 11 B 10.955 - juris Rn. 50; B.v. 20.2.2007 - 11 CS 06.2029 - juris Rn. 18).

    Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamts S. kann auch nicht aus der neben § 73 Abs. 2 Satz 2 FeV anwendbaren Vorschrift des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG hergeleitet werden, die grundsätzlich auch bei irriger behördlicher Annahme der Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 Satz 2 FeV in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2007 a.a.O. Rn. 19 f.).

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955

    Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden

    Die Subsidiarität des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG) steht der Anwendung dieser Vorschrift im Fahrerlaubnisrecht nicht entgegen (vgl. eingehend BayVGH vom 20.2.2007 Az. 11 CS 06.2029 RdNrn. 18 - 22).

    Diese Vorschrift wurde vor allem geschaffen, um im Interesse von Privatpersonen (z.B. für die Ausstellung von Ersatzführerscheinen nach § 25 Abs. 4 FeV) die örtliche Zuständigkeit auch solcher Fahrerlaubnisbehörden für die Vornahme begünstigender Maßnahmen zu begründen, in deren Sprengel sich der Betroffene nur vorübergehend aufhält, während sich sein (Haupt-)Wohnsitz andernorts befindet (vgl. BayVGH vom 20.2.2007, a.a.O., RdNr. 20).

  • VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15

    Entzug der Fahrerlaubnis; Zuständigkeit nach Umzug des Betroffenen; Löschung der

    Hierzu hat die Antragsgegnerin zutreffend auf die Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 20.2.2007 - 11 CS 06.2029) verwiesen, wonach die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze insoweit neben § 73 FeV anwendbar sind.
  • VG München, 14.07.2010 - M 6a S 10.2707

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegtem Gutachten

    In der Anordnung wird ausgeführt, die von der Rechtsprechung (BayVGH vom 20.2.2007, Az.: 11 CS 06.2029 und VG München vom 20.12.2006, Az.: M1 S 06.4357) aufgestellten Kriterien für die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens neben den Maßnahmen nach dem Punktesystem seien erfüllt.

    Allerdings weist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vom 20.2.2007, Az.: 11 CS 06.2029 - juris ) zutreffend darauf hin, die Vorschriften über die Ermessensausübung seien hier allenfalls entsprechend anwendbar und führt zur Begründung aus, nach der Rechtsprechung sei die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az. 11 B 36/96), sodass die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes nur entsprechend gelten.

  • VG München, 17.03.2009 - M 1 K 08.5302

    Ermessensfehlerhafte Gutachtensanordnung

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift hat die Behörde einen Ermessensspielraum (BayVGH v. 20.2.2007 11 CS 06.2029 - juris).

    Selbst wenn beide Geschwindigkeitsüberschreitungen als erheblich zu werten sein sollten (vgl. BayVGH v. 20.2.2007 a.a.O.), sind deshalb auch die Begleitumstände zu würdigen, etwa ob eine konkrete Verkehrsgefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (rücksichtsloses Fahrverhalten) vorlag oder im Hinblick auf die jeweiligen Verhältnisse (Übersichtlichkeit, Verkehrsaufkommen, Sichtverhältnisse etc.) ernsthaft zu besorgen war oder ob ein Fall "wilder Raserei" vorlag (vgl. OVG Niedersachsen v. 15.10.2008 - 12 ME 254/08 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2019 - 4 O 46/18

    Fahrerlaubnisrecht: Entziehung der der Fahrerlaubnis nach Weigerung eines

    In Betracht zu ziehen wäre eine ergänzende Anwendung des § 3 Abs. 3 VwVfG bzw. des § 31 Abs. 3 LVwG SH (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 16.02.1999 - Bf VI 2/97 -, juris Rn. 32 f.; BayVGH, Beschl. v. 20.02.2007 - 11 CS 06.2029 -, juris Rn. 20; Urt. v. 12.03.2012 - 11 B 10.955 -, juris Rn. 50).
  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    Dass es dies irrig unter Verweis auf § 73 Abs. 2 Satz 2 FeV getan hat, ist unschädlich, weil aus der Erklärung jedenfalls eindeutig hervorgeht, dass sie damit einverstanden war, dass das Landratsamt ... als bisher zuständige Behörde das Verfahren zunächst weiterführt und beendet (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2007 - 11 CS 06.2029 - juris Rn. 19).
  • VG Würzburg, 01.10.2021 - W 6 K 21.25

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Die zuständige Stadt Augsburg hat jedoch ausdrücklich der Fortführung des Verwaltungsverfahrens durch das Landratsamt A. zugestimmt, sodass die Abweichung von der örtlichen Zuständigkeit nach Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG legitimiert war (vgl. zum Ganzen und zum Verhältnis zu § 73 Abs. 2 FeV BayVGH, B.v. 20.2.2007 - 11 CS 06.2029, sowie B.v. 23.7.2021 - 11 CS 21.515).
  • VGH Bayern, 14.08.2012 - 11 C 12.1746

    Erhebliche Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung

    Die ausdrücklich auf Verwaltungsakte zugeschnittenen Regeln des Art. 40 BayVwVfG über die Ermessensausübung sind deshalb allenfalls entsprechend heranzuziehen (BayVGH vom 20.2.2007 Az. 11 CS 06.2029 - juris).
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1111

    Entziehung Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, THC und THC-COOH Werte,

    Dass es dies irrig unter Verweis auf § 73 Abs. 2 Satz 2 FeV getan hat, ist unschädlich, weil aus der Erklärung jedenfalls eindeutig hervorgeht, dass sie damit einverstanden war, dass das Landratsamt* ...als bisher zuständige Behörde das Verfahren zunächst weiterführt und beendet (vgl. so auch BayVGH, B.v. 20.2.2007 - 11 CS 06.2029 - juris Rn. 19).
  • VG München, 02.11.2011 - M 1 S 11.4297

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens außerhalb des

  • VG Würzburg, 29.01.2021 - W 6 S 21.26

    Eilrechtsschutz, Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtbeibringung des geforderten

  • VG Ansbach, 30.09.2011 - AN 10 S 11.01436

    Entziehung der Fahrerlaubnis; rechtmäßige Gutachtensanforderung; mehrere

  • VG München, 30.11.2021 - M 19 S 21.4471

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde,

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung;

  • VG München, 27.10.2021 - M 19 K 21.2669

    Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde, Perpetuatio fori,

  • VG Ansbach, 09.01.2013 - AN 10 S 12.01965

    Vorlage des geforderten Gutachtens im Widerspruchsverfahren; Anordnung einer

  • VG München, 03.11.2009 - M 1 S 09.4435
  • VG Bayreuth, 07.07.2022 - B 1 S 22.586

    Örtliche Zuständigkeit bei Wohnsitzwechsel, gewillkürte Zuständigkeit,

  • VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung; Umfang

  • VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 21.05.2008 - M 6a S 08.321

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abbaugeschwindigkeit von THC im Blut; Mischkonsum;

  • VG München, 26.11.2009 - M 6a K 09.2954

    Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde nach Wohnsitzwechsel; Entziehung der

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