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   VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300   

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VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300 (https://dejure.org/2007,42176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2007 - 11 CS 06.2300 (https://dejure.org/2007,42176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 11 CS 06.2300 (https://dejure.org/2007,42176)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2006 - 1 M 10/06

    Ergreifen einer vorgesehenen Maßnahme nach dem Punktesystem

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Wurde aber einer dieser beiden Werte nach bereits erfolgten Warnmaßnahmen unterschritten und wächst der Betroffene später aufgrund erneuter Verkehrsverstöße wieder in den Bereich von acht oder mehr bzw. von 14 oder mehr Punkten hinein, so sind die für die jeweilige Stufe vorgeschriebenen Warnmaßnahmen nochmals durchzuführen (vgl. OVG NW vom 21.3.2003 VerkMitt 2003, 63/64; ThürOVG vom 11.11.2003 VRS 106 [2004], 315; OVG MV vom 21.6.2006 Az. 1 M 10/06, zit. nach Juris; SächsOVG vom 15.8.2006 VerkMitt 2006, 94).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.2005 - 1 M 154/05

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punktesystem; Punktestand; Reduzierung; Rechtskraft;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Soweit der Antragsteller in der Beschwerdebegründung auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Dezember 2005 ( NJW 2006, 2569) verweist, kann er hieraus nichts zu seinen Gunsten herleiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06

    Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Sollte demgegenüber auch bei Entziehungsentscheidungen der vorliegenden Art an der Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehenden Sach- und Rechtslage festzuhalten sein (befürwortend OVG RhPf vom 19.7.2006 ZfSch 2006, 482), so würde sich der Punktestand des Antragstellers gegenüber der bei Erlass des Ausgangsbescheids zugrunde gelegten Situation zwar auf 20 Punkte verringern; an dem Umstand, dass die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG für eine Entziehung der Fahrerlaubnis erforderliche Punktezahl überschritten ist, würde sich hierdurch indes nichts ändern.
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Berücksichtigungsfähig sind demgegenüber die Ausführungen im Widerspruchsschreiben vom 10. August 2006, da der Antragsteller diese Unterlage dem Verwaltungsgerichtshof innerhalb offener Beschwerdebegründungsfrist zur Kenntnis gebracht hat, dieser Schriftsatz offenbar nach der Bekanntgabe des Beschlusses des Verwaltungsgerichts verfasst wurde und die darin enthaltenen Ausführungen auch der Sache nach als "Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung verstanden werden können, wie das nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO im Regelfall erforderlich ist (vgl. zu den Voraussetzungen einer nach § 146 Abs. 4 VwGO zulässigen Bezugnahme BayVGH vom 7.12.2006 Az. 11 CS 06.2450 ).
  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Nur ergänzend ist vor diesem Hintergrund auf den Umstand zu verweisen, dass die in der Beschwerdeerwiderung des Antragsgegners vom 6. Februar 2007 aufgeführten weiteren Zuwiderhandlungen und die sich hieraus ergebenden sechs zusätzlichen Punkte unabhängig von der Entscheidung der vorbezeichneten Streitfrage allein schon deshalb zu Ungunsten des Antragstellers berücksichtigt werden müssen, weil es nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Beantwortung der Frage, ob sich in Bezug auf eine Person eine bestimmte Zahl von Punkten im Sinne von § 4 Abs. 3 und 5 StVG ergibt, auf den Zeitpunkt der Begehung der zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Verstöße ankommt "Tattagsprinzip"; vgl. BayVGH vom 14.12.2005 BayVBl 2006, 762).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2006 - 1 M 140/06

    Zeitpunkt des Erlasses einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis als

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Die vorliegende Streitsache erfordert keine Entscheidung der Frage, ob der Grundsatz, dass über die Rechtmäßigkeit von Entziehungen der Fahrerlaubnis auf der Basis der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zu befinden ist, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehen (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94] ), auch bei auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Maßnahmen Platz greift, oder ob die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.2.2005 DÖV 2005, 746 [VGH Baden-Württemberg 17.02.2005 - 10 S 2875/04] ) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern ( Beschluss vom 23.11.2006 Az. 1 M 140/06 , zit. nach Juris) zutrifft, wonach Reduzierungen des Punktestandes, die nach dem Erlass einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsentscheidung eintreten, die Rechtmäßigkeit eines solchen Verwaltungsaktes unberührt lassen, sofern der Adressat nur im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer derartigen Verfügung 18 oder mehr Punkte angesammelt hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 10 S 2875/04

    Unbeachtlichkeit nachträglicher Punktereduzierung bei Vorliegen der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Die vorliegende Streitsache erfordert keine Entscheidung der Frage, ob der Grundsatz, dass über die Rechtmäßigkeit von Entziehungen der Fahrerlaubnis auf der Basis der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zu befinden ist, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehen (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94] ), auch bei auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Maßnahmen Platz greift, oder ob die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.2.2005 DÖV 2005, 746 [VGH Baden-Württemberg 17.02.2005 - 10 S 2875/04] ) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern ( Beschluss vom 23.11.2006 Az. 1 M 140/06 , zit. nach Juris) zutrifft, wonach Reduzierungen des Punktestandes, die nach dem Erlass einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsentscheidung eintreten, die Rechtmäßigkeit eines solchen Verwaltungsaktes unberührt lassen, sofern der Adressat nur im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer derartigen Verfügung 18 oder mehr Punkte angesammelt hatte.
  • OVG Thüringen, 11.11.2003 - 2 EO 682/03

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; erneute Maßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Wurde aber einer dieser beiden Werte nach bereits erfolgten Warnmaßnahmen unterschritten und wächst der Betroffene später aufgrund erneuter Verkehrsverstöße wieder in den Bereich von acht oder mehr bzw. von 14 oder mehr Punkten hinein, so sind die für die jeweilige Stufe vorgeschriebenen Warnmaßnahmen nochmals durchzuführen (vgl. OVG NW vom 21.3.2003 VerkMitt 2003, 63/64; ThürOVG vom 11.11.2003 VRS 106 [2004], 315; OVG MV vom 21.6.2006 Az. 1 M 10/06, zit. nach Juris; SächsOVG vom 15.8.2006 VerkMitt 2006, 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Das setzt voraus, dass er entweder einen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (VGH BW vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388/1389 [VGH Baden-Württemberg 01.07.2002 - 11 S 1293/02] ).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
    Die vorliegende Streitsache erfordert keine Entscheidung der Frage, ob der Grundsatz, dass über die Rechtmäßigkeit von Entziehungen der Fahrerlaubnis auf der Basis der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zu befinden ist, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehen (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94] ), auch bei auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Maßnahmen Platz greift, oder ob die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 17.2.2005 DÖV 2005, 746 [VGH Baden-Württemberg 17.02.2005 - 10 S 2875/04] ) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern ( Beschluss vom 23.11.2006 Az. 1 M 140/06 , zit. nach Juris) zutrifft, wonach Reduzierungen des Punktestandes, die nach dem Erlass einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsentscheidung eintreten, die Rechtmäßigkeit eines solchen Verwaltungsaktes unberührt lassen, sofern der Adressat nur im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer derartigen Verfügung 18 oder mehr Punkte angesammelt hatte.
  • VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktesystem // Maßgebliche

    Soweit er bisher die Auffassung vertreten hat, aus dem materiellen Recht ergebe sich nicht, dass für die Beurteilung der Begründetheit einer gegen eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gerichteten Klage nicht wie im Regelfall eines Anfechtungsbegehrens auf die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Widerspruchsbescheids, sondern auf die Sach- und Rechtslage bei Ergehen des Ausgangsbescheids abzustellen sei (vgl. zuletzt Beschluss vom 11.8.2006 Az. 11 CS 05.2735; offen gelassen im Beschluss vom 12.2.2007 Az. 11 CS 06.2300), hält er daran nicht mehr fest.
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