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   VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371   

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https://dejure.org/2007,32315
VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371 (https://dejure.org/2007,32315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2007 - 11 CS 06.2371 (https://dejure.org/2007,32315)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2007 - 11 CS 06.2371 (https://dejure.org/2007,32315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11, Anlage 4 Nr. 8 .4; StVG § 3 Abs. 1
    Straßenverkehrsrecht: Wiedererlangung der Fahreignung nach Alkoholabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 C 06.103

    Erteilung der Fahrerlaubnis - Wiedergewinnung der Fahreignung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
    Sollte bei dem Diplom-Psychologen K. gleichwohl eine "Behandlung" stattgefunden haben, wäre nicht dargetan, dass diese Maßnahme erfolgreich war (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH vom 23.3.2005 Az. 11 CS 04.3163, S. 8 f. des Beschlussumdrucks, BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888, S. 6 f. des Beschlussumdrucks, und BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, S. 4 des Beschlussumdrucks).

    Diese Schwierigkeiten, die bei der medizinischen Abklärung der Frage bewältigt werden müssen, ob eine (ehedem) alkoholabhängige Person alkoholabstinent lebt, gebieten es, an die Intensität der Nachweisführung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH vom 19.6.2006, a.a.O., S. 6 des Beschlussumdrucks).

    Dieses prognostische Urteil ist, wie aus § 13 Nr. 1 FeV folgt, grundsätzlich einem Arzt vorbehalten (vgl. BayVGH vom 19.6.2006, a.a.O., S. 10 des Beschlussumdrucks); es setzt regelmäßig die Auswertung der im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung angefallenen Unterlagen, der im Laufe des Einjahreszeitraums gewonnenen Laborwerte und der mit dem Betroffenen geführten Explorationsgespräche voraus (BayVGH vom 19.6.2006, ebenda).

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
    Steht aber fest, welches Ziel der Rechtsmittelführer verfolgt, so erweist sich das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags als unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Frankfurt/Oder vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, zit. nach Juris).
  • OVG Saarland, 18.06.2004 - 1 Q 1/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Anordnung zur Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
    Da der GGT-Wert, dem im vorliegenden Zusammenhang als dem empfindlichsten Marker die weitaus größte Bedeutung zukommt (Schubert/Schneider/Eisenmen-ger/Stephan, ebenda), bereits durch eine ca. drei bis sechs Wochen dauernde Abstinenz in den Bereich der Normwerte abgesenkt werden kann (so VG Meiningen vom 8.11.1995 ZfS 1996, 239 unter Auswertung eines ihm vorliegenden, im vorangehenden Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachtens), und sich der CDT-Wert, dem ebenfalls eine hohe Spezifität für den Aufweis eines übermäßigen, chronischen Alkholkonsums zukommt (Schubert/Schneider/Eisenmen-ger/Stephan, ebenda), bei Abstinenz bereits innerhalb von zehn bis 14 Tagen normalisiert (SaarlOVG vom 18.6.2004 ZfS 2005, 106/107), kann die Auffassung von Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan (Anm. 3 zu Kapitel 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien), monatliche Abstände zwischen den Laborkontrollen seien optimal, keinesfalls als überzogen angesehen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
    Nimmt man hinzu, dass selbst bei im Normbereich liegenden Laborwerten mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, dass der Betroffene doch Alkohol - ggf. sogar in erheblichem Umfang - konsumiert (vgl. Himmelreich/Janker, MPU-Begutachtung, 2. Aufl. 1999, RdNr. 285), so erscheint die Forderung, der Proband müsse sich innerhalb des nach der Nummer 8.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung regelmäßig zurückzulegenden Einjahreszeitraums monatlichen Laboruntersuchungen unterziehen, von der Sache her vielmehr als unverzichtbar, um zumindest einigermaßen aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen (vgl. zur Notwendigkeit einmonatiger Abstände zwischen der Überprüfung der Leberfunktionswerte auch OVG SH vom 11.3.1992 NZV 1992, 379/380 unter Bezugnahme auf ein von diesem Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten).
  • VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350

    behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
    Von Betäubungsmittelkonsumenten (mit Ausnahme solcher, die sich auf den Gebrauch von Cannabis beschränken) aber darf nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beibringung von zwölf Drogenscreenings innerhalb eines Jahres verlangt werden, da angesichts der Abbaugeschwindigkeit der meisten Drogen nur so ein verlässlicher Abstinenznachweis möglich ist (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluss vom 13.12.2005 Az. 11 CS 05.1350).
  • OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Absolventen der Hochschulstudiengänge

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
    Vielmehr darf der akademische Grad des Diplom-Psychologen von jedermann geführt werden, der ein Studium der Psychologie mit der Diplomprüfung abgeschlossen hat; eine solche Ausbildung muss nicht einmal notwendig die Teildisziplin "Klinische Psychologie" umfassen (vgl. HambOVG vom 23.6.1999 NJW 1999, 2754).
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
    Steht aber fest, welches Ziel der Rechtsmittelführer verfolgt, so erweist sich das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags als unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Frankfurt/Oder vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, zit. nach Juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888

    Wiedergewinnung der Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit; Inhaltsbeschränkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371
    Sollte bei dem Diplom-Psychologen K. gleichwohl eine "Behandlung" stattgefunden haben, wäre nicht dargetan, dass diese Maßnahme erfolgreich war (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH vom 23.3.2005 Az. 11 CS 04.3163, S. 8 f. des Beschlussumdrucks, BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888, S. 6 f. des Beschlussumdrucks, und BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, S. 4 des Beschlussumdrucks).
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.2211

    Kumulierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage; maßgeblicher

    Die Wiedererlangung einer wegen Alkoholabhängigkeit verloren gegangenen Fahreignung setzt nach der Nummer 8.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung voraus, dass der Betroffene eine (erfolgreiche) Entwöhnungsbehandlung durchlaufen hat, "Abhängigkeit nicht mehr besteht" und in der Regel eine einjährige Abstinenz nachgewiesen wurde (vgl. zu diesen Erfordernissen, insbesondere zu der Notwendigkeit, dass die - in der Nummer 8.4 in der Gestalt eines Klammerzusatzes ausdrücklich erwähnte - Entwöhnungsbehandlung "erfolgreich" gewesen sein muss, BayVGH vom 23.3.2005 Az. 11 CS 04.3163, BA S. 8 f.; BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888, BA S. 6 f.; BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, BA S. 4 f.; BayVGH vom 12.7.2006 Az. 11 C 06.1095, BA S. 3 f.; BayVGH vom 3.4.2007 Az. 11 CS 06.2371, BA S. 10 ff., sowie Nr. 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung).

    Hierbei kann dahinstehen, ob den Vorgaben der Nummer 8.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung auch dann Genüge getan sein kann, wenn eine Entwöhnungsbehandlung nicht stationär, sondern nur ambulant durchgeführt wurde (bejahend Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl. 2005, S. 165; offen BayVGH vom 3.4.2007, a.a.O., BA S. 10).

    Die im Attest vom 1. Juli 2008 enthaltene pauschale Aussage, der Antragsteller habe sich "mit den Ursachen des Rückfalls auseinandergesetzt und diese mit psychotherapeutischer Hilfe aufgearbeitet", ersetzt insbesondere nicht die erforderliche konkrete Darstellung, dass dem Antragsteller in der Behandlung die charakterlichen Dispositionen und Verhaltensmechanismen, die bei ihm suchtauslösend wirken, erfolgreich bewusst gemacht und mit ihm Strategien eingeübt wurden, die einem Rückfall in die Abhängigkeit entgegenwirken (vgl. zu diesem Anforderungsprofil BayVGH vom 19.6.2006, a.a.O., BA S. 4 f.; BayVGH vom 3.4.2007, a.a.O., BA S. 11).

  • VG Bayreuth, 05.07.2011 - B 1 K 10.858

    Ausweisung; kein besonderer Ausweisungsschutz; keine Ausnahme vom Regelfall;

    Zum Einen ist die begonnene Alkoholtherapie noch nicht erfolgreich abgeschlossen (vgl. insbesondere BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 und vom 9.5.2005 Az. 24 C 05.526; OVG Sachsen-Anhalt vom 4.6.2007 Az. 2 O 86/07), zum Anderen gibt selbst eine erfolgreiche Therapie - wie der Kammer insbesondere auch aus dem Fahrerlaubnisrecht bekannt ist (vgl. dort z.B. BayVGH vom 3.4.2007 Az. 11 CS 06.2371) - im Hinblick auf die hohe Rückfallquote von Alkoholtätern (auch nach einer Therapie) in Verbindung damit, dass sich eine etwaige Verhaltensänderung erst im täglichen Leben zeigen und bewähren müsste, noch keine ausreichende Grundlage für eine günstige Gefahrenprognose.
  • VGH Bayern, 10.05.2010 - 11 CE 10.174

    Fahrerlaubnis der Klasse DE

    Dahinstehen kann, ob aus der Bescheinigung der Suchtberatungsstelle vom 10. April 2003 folgt, dass der Antragsteller eine den Anforderungen der Nummer 8.4 der Anlage 4 entsprechende Entwöhnungsbehandlung durchlaufen hat und dass diese erfolgreich war (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen z.B. BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, S. 4 f. AU; vom 3.4.2007 Az. 11 CS 06.2371, S. 10 f. AU).
  • OVG Thüringen, 27.02.2008 - 2 VO 113/08

    Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung; Streitwert; Entziehung;

    Dementsprechend sind bei der Streitwertfestsetzung nur die Beträge zu addieren, die im genannten Sinne eigenständig bedeutsam sind, und es ist nicht bloß von der jeweils am höchsten bewerteten Fahrerlaubnisklasse auszugehen bzw. sind nicht alle Werte für die betroffenen Klassen zu addieren (wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 - zit. nach juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. April 2007 - 11 CS 06.2371 -, zit nach juris).
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