Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17555
VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913 (https://dejure.org/2007,17555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2007 - 11 CS 06.2913 (https://dejure.org/2007,17555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2007 - 11 CS 06.2913 (https://dejure.org/2007,17555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • mpu-intensiv.de

    Auflagen bei Drogenabstinenz - Nachweiserbringung von Drogenabstinenz kann mit bestimmten Auflagen versehen werden

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der verfahrensrechtlichen, nicht aber vor Ablauf materiell-rechtlichen Frist, Interessensabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913
    Denn da im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sowohl die materiellrechtliche als auch die verfahrensrechtliche Einjahresfrist im Sinne des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2005 (BayVBl 2006, 18) verstrichen seien, hätte sich das Landratsamt nicht mehr gemäß § 11 Abs. 7 FeV darauf berufen dürfen, dass sich der Antragsteller in der Vergangenheit als ungeeignet erwiesen habe.

    Von der Sachverhaltsgestaltung, die der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2005 (a.a.O.) zugrunde gelegen sei, unterscheide sich der vorliegende Fall dadurch, dass seinerzeit bei Erlass des Entziehungsbescheids formell und materiell rechtsfehlerfrei Ungeeignetheit habe angenommen werden dürfen.

    Sollte vorliegend überhaupt noch eine Interessenabwägung anzustellen sein, müsse berücksichtigt werden, dass es der Antragsgegner entgegen den Vorgaben des Beschlusses vom 9. Mai 2005 (a.a.O.) unterlassen habe, dem Antragsteller die Beibringung eines die Wiedererlangung der Fahreignung nachweisenden Gutachtens aufzugeben.

    Die Angriffe, die der Antragsteller im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen diesen vom Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2005 (a.a.O.) eingenommenen Rechtsstandpunkt vorgetragen hat, vermögen nicht zu überzeugen.

    Die vom Beschwerdeführer außerdem aufgeworfene Frage, ob die vom Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 9. Mai 2005 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätze dazu führen, dass sich die Verteilung der (materiellen) Beweislast dann zu Ungunsten des Betroffenen ändert, wenn die Behörde eine Fahrerlaubnis trotz Ablaufs der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist entzieht, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Bereits im Beschluss vom 9. Mai 2005 (a.a.O., S. 22) hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass es sich im Rahmen der Interessenabwägung zugunsten des Betroffenen auswirken kann, wenn es die Verwaltung trotz eines einschlägigen Vorbringens von seiner Seite unterlassen hat, ihm die Beibringung eines Gutachtens aufzugeben, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung dienen soll.

  • VGH Bayern, 24.07.2006 - 11 CS 05.3350

    Zur Aussagekraft von Drogenschnelltests und Blutproben

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913
    Zwar stellt ein positiver Drogenschnelltest nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 24.7.2006 Az. 11 CS 05.3350; BayVGH vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835) ein (sehr) gewichtiges Indiz dafür dar, dass die Substanz, auf die der Test angesprochen hat, durch den Probanden auch tatsächlich eingenommen wurde.
  • OVG Hamburg, 02.10.2002 - 4 Bs 257/02

    Akteneinsicht bei behördlichen Verfahrenshandlungen; Auslegung § 44a VwGO;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913
    Das in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO normierte Darlegungserfordernis dient dem Zweck, die Oberverwaltungsgerichte durch ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen zu entlasten und so eine beschleunigte Abwicklung einstweiliger Rechtsschutzverfahren zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg vom 2.10.2002 NVwZ 2003, 1529).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913
    Die engen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Bezugnahme auf früheres Vorbringen nach § 146 Abs. 4 VwGO beachtlich ist (vgl. BayVGH vom 7.12.2006 Az. 11 CS 06.2450), liegen nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913
    Auch von der Sache her kann die in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO geforderte "Auseinandersetzung" mit der angefochtenen Entscheidung nicht in der Weise stattfinden, dass eine Argumentation unverändert übernommen wird, die noch vor dem Erlass des angegriffenen Beschlusses - und damit notwendig in Unkenntnis seiner Begründung - vorgetragen wurde (vgl. zur mangelnden Eignung einer bloßen Wiedergabe des Vortrags aus der ersten Instanz, die formellen Erfordernisse des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu erfüllen, VGH BW vom 11.4.2002 NVwZ-RR 2002, 797; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , RdNr. 13 c zu § 146 ; Kopp/Schenke, VwGO , 14. Aufl. 2005, RdNr. 41 zu § 146 ; Redeker/von Oertzen, VwGO , 14. Aufl. 2004, RdNr. 21 zu § 146).
  • VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835

    Bewertung der Behauptung eines unbewussten Amphetaminkonsums beim Vorhandensein

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913
    Zwar stellt ein positiver Drogenschnelltest nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 24.7.2006 Az. 11 CS 05.3350; BayVGH vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835) ein (sehr) gewichtiges Indiz dafür dar, dass die Substanz, auf die der Test angesprochen hat, durch den Probanden auch tatsächlich eingenommen wurde.
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 11 ZB 19.2337

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Abgesehen davon, dass sie eine Vielzahl vergleichbarer Fälle betreffe, habe der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 29. März 2007 (11 CS 06.2913) offen gelassen, ob die Bewährung und damit der Abstinenznachweis nur in freier Sozialgemeinschaft erfolgen könne, ferner, ob ein Proband, der sich im Wesentlichen frei und unbeaufsichtigt auch außerhalb der Anstalt bewegen könne und freie und unbegleitete Stadtausgänge auch mit Übernachtungsmöglichkeit außerhalb der Anstalt habe, einen Abstinenznachweis führen könne.

    Die grundsätzliche Bedeutung wird damit begründet, dass der Verwaltungsgerichtshof diese "Frage" im Beschluss vom 29. März 2007 (11 CS 06.2913 - juris) offengelassen habe.

    Er hat dies damit begründet, dass die Prognose, ob der Betroffene künftig drogenfrei leben werde, nur dann auf einem ausreichend tragfähigen Fundament beruhe, wenn er den zurückzulegenden einjährigen "Beobachtungszeitraum" nicht in geschlossenen Anstalten oder ähnlichen Einrichtungen verbringe, in denen sein Verhalten kontrolliert werde und in denen er vor Versuchungen, Rauschmittel zu konsumieren, weitgehend geschützt sei (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris Rn. 28).

    Offen gelassen wurde in dieser Entscheidung lediglich, ob eine Bewährung in freier Sozialgemeinschaft eine Entlassung aus jeder Form der Anstaltsunterbringung voraussetzt (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2007 a.a.O. Rn. 33).

    Schließlich ist die Berufung auch nicht gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Divergenz des erstinstanzlichen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 29. März 2007 (11 CS 06.2913) zuzulassen.

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris; B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).
  • VG Augsburg, 10.12.2009 - Au 7 S 09.1707

    Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung; verfahrensrechtliche und

    Es spricht viel dafür, dass die sogenannte verfahrensrechtliche Einjahresfrist noch nicht abgelaufen ist und deshalb ungeprüft davon ausgegangen werden durfte, die Fahrungeeignetheit des Antragstellers stehe im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV weiterhin fest (vgl. BayVGH vom 29. März 2007 - 11 CS 06.2913).

    Die verfahrensrechtliche Einjahresfrist beginnt mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz genannt hat oder von dem an unabhängig von einem solchen Vorbringen Anhaltspunkte für eine solche Entwicklung vorliegen (BayVGH vom 29.3.2007 - a.a.O.).

    Damit ein solcher Nachweis bejaht werden kann, müssen die zur Verfügung stehenden Beweismittel den hinreichend sicheren Rückschluss auf eine tatsächliche Drogenfreiheit während eines zusammenhängenden zwölfmonatigen Zeitraums erlauben (BayVGH vom 29.3.2007 - a.a.O.).

    Sofern die Nachweisführung durch Urinanalysen erfolgt, verlangt der Verwaltungsgerichtshof, dass das Analysematerial an für den Nachweispflichtigen unvorhersehbar anberaumten Terminen gewonnen wurde und dass zwischen der Aufforderung zur Urinabgabe und diesem Vorgang selbst maximal 48 Stunden liegen dürfen, um einer kurzfristigen, gezielten Abstinenz vorzubeugen (BayVGH vom 29.3.2007 - 11 CS 06.2913).

    Zur Vermeidung von Manipulationen muss die Urinabgabe ferner unter der Sichtkontrolle eines Arztes erfolgen und durch geeignete labortechnische Untersuchungen sichergestellt werden, dass keine Verdünnung des Harns erfolgte (BayVGH vom 29.3.2007 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 11 CS 12.201

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit

    Entscheidend kommt es insoweit darauf an, dass das nach der Nummer 8.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung erforderliche Abstinenzjahr nur in "freier Sozialgemeinschaft" zurückgelegt werden kann (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Rahmen der Nummer 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung BayVGH vom 4.4.2006 Az. 11 CS 05.3214 RdNr. 15; vom 29.3.2007 Az. 11 CS 06.2913 RdNr. 28).
  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 11 CS 10.991

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin, Kokain und Ecstasy;

    Die Behörde gehe ohne greifbare Anhaltspunkte davon aus, dass ein Drogenkonsum noch innerhalb der Jahresfrist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.3.2007 Az. 11 CS 06.2913) stattgefunden habe.

    Die verfahrensrechtliche Einjahresfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, S. 18; vom 29.3.2007 Az. 11 CS 06.2913).

  • VG München, 04.12.2007 - M 1 K 07.2536

    Fahrerlaubnis; Cannabis; regelmäßiger Konsum; Erledigung durch Abstinenznachweis

    Diese sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist, innerhalb derer die Behörde nach § 11 Abs. 7 FeV entscheiden darf, beginnt mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz genannt hat oder von dem an unabhängig von einem solchen Vorbringen Anhaltspunkte für eine solche Entwicklung vorliegen ( BayVGH v. 29.3.2007 Az. 11 CS 06.2913; v. 27.2.2007 Az. 11 CS 06.3132; v. 20.9.2006 Az. 11 CS 05.2143 ).

    Nach allgemeiner Rechtsprechung (BayGH v. 2.7.2007 Az. 11 ZB 06 178; BayVGH v. 29.3.07 Az. 11 CS 06.2913; OVG NRW v. 6.3.2007 SVR 2007, 355) ist eine Untersuchung nur dann aussagekräftig, wenn sie zu einem für den Betreffenden nicht vorhersehbaren Zeitpunkt erfolgt, er also z.B. kurzfristig und unvorhersehbar von der Behörde zur Untersuchung aufgefordert wird.

  • VG Würzburg, 05.03.2014 - W 6 S 14.122

    Nichtvorlage eines geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Der Nachweis einer lückenlosen Abstinenz ist jedoch eine der Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Kraftfahreignung (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris mit Bezug auf Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stefan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, 2. Aufl. 2005, S. 180).

    Erforderlich ist gerade eine kombinierte medizinisch-psychologische Begutachtung (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris).

  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 11 CS 15.802

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

    Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 11 CS 18.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachten und Prognose

    Die insoweit zugrunde zu legende "verfahrensrechtliche Einjahresfrist" beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris; B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726

    Fristverlängerung zur Durchführung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms nach

    Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Entziehungsbescheids vom 20. April 2017 ergeben sich jedoch daraus, dass angesichts der konkreten Umstände des Einzelfalls dem Antragsteller wohl eine längere Frist zur Vorlage des Eignungsgutachtens zu gewähren gewesen wäre, damit er Abstinenznachweise entsprechend den fahrerlaubnisrechtlichen Vorgaben beibringen kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris Rn. 36).
  • VG Minden, 23.12.2011 - 9 L 557/11

    Folgen des fehlenden Nachweises des unterlassenen Konsums von Drogen für den

  • VG Augsburg, 05.01.2011 - Au 7 S 10.1838

    Anforderungen an die Wiedererlangung der Fahreignung; verfahrensrechtliche

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2421

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08

    Bedingte Fahreignung trotz einmaligem Kokainkonsums

  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 11 CS 11.938

    21 Jahre alter Fahrerlaubnisinhaber

  • VG München, 10.09.2012 - M 6a S 12.3894

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 24.07.2007 - 3 L 771/07

    Regelmäßiger Konsum von Cannabis - Erforderlicher Abstinenzzeitraum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht