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   VGH Bayern, 02.01.2007 - 11 CS 06.2968, 11 C 06.2969, 11 C 06.3150   

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https://dejure.org/2007,80947
VGH Bayern, 02.01.2007 - 11 CS 06.2968, 11 C 06.2969, 11 C 06.3150 (https://dejure.org/2007,80947)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.01.2007 - 11 CS 06.2968, 11 C 06.2969, 11 C 06.3150 (https://dejure.org/2007,80947)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Januar 2007 - 11 CS 06.2968, 11 C 06.2969, 11 C 06.3150 (https://dejure.org/2007,80947)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Diese Ausarbeitung geht in Übereinstimmung mit der auch vom Verwaltungsgerichtshof wiederholt vertretenen Auffassung (vgl. z.B. BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849; BayVGH vom 2.1.2007 Az. 11 CS 06.2968/11 C 06.2969/11 C 06.3150) davon aus, dass Blutalkoholwerte von über 1, 3 % mit einem sozialadäquaten Trinkverhalten keinesfalls vereinbar sind, sie vielmehr eine durch den häufigen Genuss großer Alkoholmengen erworbene gesteigerte Alkoholverträglichkeit voraussetzen (so auch NdsOVG vom 11.10.2005 ZfS 2006, 54/55), und dass Personen, die Blutalkoholwerte von mehr als ca. 1,6 % erreichen, an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, der ein abnormes Trinkverhalten zugrunde liegt, bei dem sich der übermäßige Genuss von Alkohol über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt haben muss und bei dem die physiologische Barriere - kein Abbruch des Konsums infolge Übelkeit oder Erbrechens - überschritten wurde ( VGH BW vom 19.9.2005 DAR 2006, 32/36).
  • VG München, 11.01.2010 - M 1 S 10.5985

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; erstmalige Fahrradfahrt unter

    Diese Bestimmung meint nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern Fahrzeuge jeder Art, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen, mithin auch Fahrräder (vgl. BayVGH vom 7.3.2007, 11 ZB 05.1010; vom 2.1.2007, 11 CS 06.2968, beide Juris).
  • VG München, 21.06.2010 - M 1 S 10.2450

    Erstmalige Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss durch Radfahrer ohne Fahrerlaubnis;

    Diese Bestimmung meint nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern Fahrzeuge jeder Art, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen, mithin auch Fahrräder (vgl. BayVGH vom 7.3.2007, 11 ZB 05.1010; vom 2.1.2007, 11 CS 06.2968, beide Juris).
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